Grünflächenausgleich für Bau neuer Parkplätze

Anfrage an: Stadt Konstanz

Am nördlichen Ende der Schänzlebrücke, welche über den Rhein geht, soll einen provisorischen Parkplatz gebaut werden. Später soll dieser in ein Parkhaus verwandelt werden.
Da damit Wiesenfläche versiegelt werden, müssten diese Schäden doch ausgeglichen werden, da die Stadt Konstanz den Klimanotstand ausgerufen hat.
Wo und in welcher Form werden diese Schäden ausgeglichen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2022
  • Frist
    2. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am nördlichen …
An Stadt Konstanz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grünflächenausgleich für Bau neuer Parkplätze [#262139]
Datum
31. Oktober 2022 13:06
An
Stadt Konstanz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am nördlichen Ende der Schänzlebrücke, welche über den Rhein geht, soll einen provisorischen Parkplatz gebaut werden. Später soll dieser in ein Parkhaus verwandelt werden. Da damit Wiesenfläche versiegelt werden, müssten diese Schäden doch ausgeglichen werden, da die Stadt Konstanz den Klimanotstand ausgerufen hat. Wo und in welcher Form werden diese Schäden ausgeglichen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262139/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Konstanz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfragen sind im Amt für Stadtplanung und Umwelt eingegangen. Wir si…
Von
Stadt Konstanz
Betreff
AW: [Spamverdacht][KN] Grünflächenausgleich für Bau neuer Parkplätze [#262139]
Datum
2. November 2022 15:15
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
grnflchenausgleichfrbauneuerparkpltze.eml
5,7 KB
image001.jpg
10,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfragen sind im Amt für Stadtplanung und Umwelt eingegangen. Wir sind bemüht Ihnen alsbald zu antworten. Eventuell werden wir Ihre Anfrage an eine andere, zuständige Behörde weiterleiten, von der Sie dann Antwort erhalten. Wir bitten um etwas Geduld, wenn Sie aufgrund der Vielzahl an Anfragen nicht umgehend von uns hören. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Konstanz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfragen, die wir Ihnen hiermit gern beantworten. Zu…
Von
Stadt Konstanz
Betreff
AW: [Spamverdacht][KN] Grünflächenausgleich für Bau neuer Parkplätze [#262139]
Datum
5. Dezember 2022 12:05
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
10,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfragen, die wir Ihnen hiermit gern beantworten. Zunächst zum Sachverhalt aus Ihrer Mail vom 31.10.2022 die Sie über die Internetplattform "Frag den Staat" an uns gesendet haben. „Am nördlichen Ende der Schänzlebrücke, welche über den Rhein geht, soll einen provisorischen Parkplatz gebaut werden. Später soll dieser in ein Parkhaus verwandelt werden. Da damit Wiesenfläche versiegelt werden, müssten diese Schäden doch ausgeglichen werden, da die Stadt Konstanz den Klimanotstand ausgerufen hat. Wo und in welcher Form werden diese Schäden ausgeglichen?“ Mit Mail vom 02.11.2022 haben Sie dies um weitere Fragen ergänzt: „Werden die damit in der Innenstadt abgebauten Parkplätze begrünt? (meines Wissens werden die Innenstadtparkplätze eins zu eins ersetzt als von den Stückzahlen her) Ist dies möglich, falls eine Überschwemmung des Rheines kommt, dass das Wasser nicht in die Innenstadt läuft?“ Gern wollen wir Ihnen das Gesamtprojekt erläutern und Ihre Fragen beantworten. Brückenquartier / Mobilpunkt Die von Ihnen genannten Maßnahmen Parkhaus und prov. Parkplatz sind im Gesamtzusammenhang der Entwicklung Brückenquartier zu sehen. Diese besteht aus den zwei Bausteinen „Mobilpunkt“ und der Entwicklung eines neuen Stadtquartiers. Entstehen soll ein urbanes, dichtes Quartier mit umfangreicher Nutzungsmischung. Neben technologie- und wissensbasiertem Gewerbe und Dienstleistungen entstehen dort auch Wohnungen, Einzelhandels- und Gastronomieangebote sowie eine Kita. Zur Vermeidung unnötiger klimaschädlicher Immissionen durch den motorisierten Verkehr ist es wichtig, die zur Verfügung stehenden zentrennahen Flächen optimal zu nutzen und so eine Stadt der kurzen Wege zu schaffen, in dem vom Wohnen bis zum Arbeiten, Kinderbetreuung, Nahversorgung und Gesundheitsversorgung alles fußläufig oder mit dem Fahrrad erreichbar ist und somit auf das Auto verzichtet werden kann. Maßnahmen um den ökologischen Fußabdruck des Quartiers so klein wie möglich zu halten, fließen dabei in die Planung ein. Der Mobilpunkt besteht neben dem Parkhaus mit Pkw und Fahrradstellplätzen aus dem Fernbusbahnhof, Reisebusstellplätzen, Car- und Bike-Sharing Angeboten sowie über ÖPNV Anbindungen über den Stadtbus und den Wasserbus. Ziel ist es hier im Vorfeld der Innenstadt einen Ankunftsort für die Verkehre von außerhalb zu schaffen, an dem ein attraktives Angebot an Umstiegsmöglichkeiten auf klimafreundlichere Verkehrsmittel des ÖPNV und des Langsamverkehrs besteht und somit die Innenstadt von den negativen Aspekten des motorisierten Verkehrs, einschließlich der Immissionen zu entlasten. Die Größe des Parkhauses ist dabei so festgelegt, dass es zum einen die bereits vorhandenen ca. 500 Stellplätze des P+R Parkplatzes aufnimmt und flächensparend übereinander auf mehreren Etagen unterbringt. Zum anderen ist es im 1. BA mit ca. 700 Stellplätzen bereits so konzipiert, dass es darüber hinaus Stellplätze bereithält, die an anderer Stelle im öffentlichen Raum (vornehmlich in der Innenstadt) zurückgebaut werden können. Die Gesamtbilanz der zur Verfügung stehenden Stellplätze für Besucher der Stadt wird dabei nicht erhöht. Es findet lediglich eine Verlagerung statt. Konkret handelt es sich dabei z. B. um Stellplätze, die derzeit noch auf dem Stephansplatz angeboten werden. Mit dem Rückbau dieser Stellplätze steht der Platz für eine Aufwertung unter Berücksichtigung von Klimawandelaspekten zur Verfügung. Der Technische- und Umweltausschuss der Stadt Konstanz beschloss für das Gesamtprojekt in der Sitzung am 14.02.2017 die Durchführung eines Wettbewerbes zur Erstellung eines Umsetzungskonzeptes (Beschlussvorlage 2017-2306). Der Siegerentwurf des 2018 durchgeführten Wettbewerbes bildet die Grundlage für die aktuellen Planungen. Zur Anpassung des Baurechts an die Planung befindet sich derzeit ein Bebauungsplan in Aufstellung. Dort fließen die Belange des Klimaschutzes mit ein. Der Aufstellungsbeschluss (Beschlussvorlage ö - 2022-2278) wurde 02.06.2022 vom Gemeinderat gefasst. Eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger hat gerade stattgefunden (bis 21.10.2022). Eine weitere Beteiligungsrunde im Verfahren mit der Möglichkeit zur Stellungnahme ist im Laufe des nächsten Jahres vorgesehen. Dort besteht die Möglichkeit als Bürger Anregungen oder Bedenken zur Planung zu äußern. Der genaue Termin wird zu gegebener Zeit im Amtsblatt und auf der Internetseite der Stadt bekannt gegeben. Für den Fernbusbahnhof und die Reisebusstellplätze als ersten Baustein des Mobilpunktes wurde am 16.12.2021 vom Gemeinderat der Projektbeschluss zur Umsetzung gefasst (Beschlussvorlage ö-2021-1633). Sämtliche Beschlüsse sind im Ratsinformationssystem der Stadt Konstanz unter den genannten Beschlussnummern einsehbar (ALLRIS - Sitzungen Kalender (sitzung-online.de)<https://www.konstanz.sitzung-online.de/public/>) Eine Überschwemmung der Innenstadt aufgrund extremer Starkregenereignisse ist als Konsequenz der Bebauung am Brückenquartier nicht zu erwarten. Allerdings ist bei jedem Bauprojekt generell darauf zu achten, dass es bei starkem Regen nicht zu einem unkontrollierten, übermäßig hohen Regenwasserabfluss in die Kanalisation oder in umliegende Gewässer kommt. Dies kann durch unterschiedliche Maßnahmen wie z. B. der Reduzierung versiegelter Flächen oder Dachbegrünung erreicht werden. Grundsätzliches Ziel ist dabei, so viel Regenwasser wie möglich innerhalb des Gebietes zu halten und dort versickern zu lassen. Die Planungen zum Brückenquartier erfolgen unter dieser Prämisse. Baurechtliche Situation Es ist ein provisorischer Parkplatz mit 120 Stellplätzen eingerichtet worden. Dieser wurde zum Teil mit dem Bodenmaterial des nord-westlich darüber liegenden P+R Parkplatzes hergestellt. Der provisorische Parkplatz dient dazu während der Bauphasen des Fernbusbahnhofes /Reisbusstellplatzes unter der Brücke und des Parkhauses die Funktion "P+R Parkplatz" an diesem Standort aufrecht zu erhalten. Nach Fertigstellung des Parkhauses übernimmt dieses die Funktion. Die Flächen liegen im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Weiherhof-Süd, welcher für den Bereich ein eingeschränktes Gewerbegebiet festsetzt. Über die Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus sind Bauvorhaben in diesem Bereich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Dieser regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb bebauter Gebiete (Innenbereich). Auf diesen Grundlagen ist ein Bauantrag für das Parkhaus gestellt worden und eine Baugenehmigung erteilt. Für beide Maßnahmen ist rechtlich gesehen kein Ausgleich für die Inanspruchnahme der Flächen notwendig, da dort Baurecht besteht. Gebühren Gemäß §§ 1 und 4 der Satzung der Stadt Konstanz über die Erhebung von Verwaltungsgebühren i.V.m dem der Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis Nr. 4 gilt für Auskünfte und Einsichtnahmen oder Informationen in sonstiger Weise nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz ein Gebührenrahmen von 26,50 € bis 2.058,21 € je nach Aufwand. Zudem sind für Fotokopien entsprechend Nr. 2 des Gebührenverzeichnisses je nach Art und Menge der Fotokopien Gebühren zu erheben. Die Gebührensatzung kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.konstanz.de/service/ortsrecht Da es sich hierbei um eine einfache elektronische Auskunft handelt, sehen wir für diese Auskunft von der Erhebung von Gebühren ab. Mit freundlichen Grüßen