Grund Erneuerung Fuß-/Radweg L3275 zwischen Hünstetten Limbach und B417

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Guten Tag,

vor einigen Monaten wurde der Fuß-/Radweg an der L3275 zwischen Hünstetten Limbach und B417 erneuert. Schäden an diesem Radweg waren für mich nicht zu erkennen. Auch das sonstige Erscheinungsbild (Breite, Lage, Oberfläche) hat sich augenscheinlich nicht verändert.

bitte teilen Sie mir folgendes mit:
* Grund warum der Fuß-/Radweg erneuert wurde.
* Wieviel diese Erneuerung gekostet hat.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2023
  • Frist
    29. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grund Erneuerung Fuß-/Radweg L3275 zwischen Hünstetten Limbach und B417 [#271649]
Datum
27. Februar 2023 21:56
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> vor einigen Monaten wurde der Fuß-/Radweg an der L3275 zwischen Hünstetten Limbach und B417 erneuert. Schäden an diesem Radweg waren für mich nicht zu erkennen. Auch das sonstige Erscheinungsbild (Breite, Lage, Oberfläche) hat sich augenscheinlich nicht verändert.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte teilen Sie mir folgendes mit:<< Antragsteller:in >> * Grund warum der Fuß-/Radweg erneuert wurde.<< Antragsteller:in >> * Wieviel diese Erneuerung gekostet hat.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271649/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail. Sie stellt jedoch keinen Antrag im Sinne der v…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
AW: Grund Erneuerung Fuß-/Radweg L3275 zwischen Hünstetten Limbach und B417 [#271649]
Datum
28. Februar 2023 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail. Sie stellt jedoch keinen Antrag im Sinne der von Ihnen zitierten Gesetze dar, da kein Zugang zu behördlichen Aufzeichnungen begehrt wird. Vielmehr handelt es sich um eine Bitte um Auskunft. Wir haben Ihre Mail daher an die Landesstraßenbaubehörde Hessen Mobil weitergeleitet, die Ihnen antworten wird. Beste Grüße

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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zur Erneuerung des Fuß- und Radweges an der …
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
Antwort zu 2023-01682: Grund Erneuerung Fuß-/Radweg L3275 zwischen Hünstetten Limbach und B417
Datum
9. März 2023 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zur Erneuerung des Fuß- und Radweges an der L 3275 zwischen Hünstetten und der B 417. Da Hessen Mobil den Radweg seinerzeit saniert hat, haben meine Kolleginnen und Kollegen vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen mich gebeten Ihnen auf Ihre Fragen zu antworten, was ich im Folgenden gerne tue. Der Radweg wurde aufgrund von vorhandenen Unebenheiten, Netz- und Langsrissen, Ausmagerrungen sowie Aufbrüchen erneuert und substanziell aufgewertet. Dadurch steht er den Radfahrenden auch weiterhin dauerhaft zur Verfügung. Die Sanierung kostete rund 140.000 Euro. Ich freue mich, wenn ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte, und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Mit freundlichen Grüßen