Grund für rechtswidrige Nichtbescheidung des IFG-Antrags v. 26.11.2023 an FU UB

Grund für rechtswidrige Nichtbescheidung des IFG-Antrags v. 26.11.2023 an FU UB "Liste aller Nicht-FU-Einrichtungen für welche die FU UB eine Bearbeitung der GND ermöglicht"

Referenz: https://fragdenstaat.de/a/293394

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  • Datum
    27. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Grund …
An Freie Universität Berlin Details
Von
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Betreff
Grund für rechtswidrige Nichtbescheidung des IFG-Antrags v. 26.11.2023 an FU UB [#298491]
Datum
27. Januar 2024 15:31
An
Freie Universität Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Grund für rechtswidrige Nichtbescheidung des IFG-Antrags v. 26.11.2023 an FU UB "Liste aller Nicht-FU-Einrichtungen für welche die FU UB eine Bearbeitung der GND ermöglicht" Referenz: https://fragdenstaat.de/a/293394
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298491/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Freie Universität Berlin
Guten Tag << Antragsteller:in >> wir schreiben Ihnen bezüglich Ihrer im Betreff genannten Anfrage. Bi…
Von
Freie Universität Berlin
Betreff
WG: Grund für rechtswidrige Nichtbescheidung des IFG-Antrags v. 26.11.2023 an FU UB [#298491]
Datum
31. Januar 2024 16:48
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> wir schreiben Ihnen bezüglich Ihrer im Betreff genannten Anfrage. Bitte beachten Sie, dass sich der Anspruch aus § 3 Abs. 1 IFG BE ausschließlich auf den Zugang zu von einer öffentlichen Stelle geführten Akten bezieht und kein Recht auf eine darüber hinausgehende inhaltliche Auskunft gewährt. Vorliegend konnte aus kapazitären Gründen bisher keine abschließende Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgen. Wir kommen in der Sache zeitnah auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen