Grund für eingesetzte E-Mailtransportverschlüsselung bei der Stadt Rheinbach

Grund und Endscheidungsprozess zur eingesetzten Transportverschüsselung des Mailsystems hinter der Domain: stadt-rheinbach.de

Sowie den Maßnahmenkatalog um sicherzustellen, dass die eingesetzte Transportverschüsselung jeweils dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    9. Juni 2018
  • Frist
    13. Juli 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Rheinbach Details
Von
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Betreff
Grund für eingesetzte E-Mailtransportverschlüsselung bei der Stadt Rheinbach [#30679]
Datum
9. Juni 2018 16:22
An
Kommunalverwaltung Rheinbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Grund und Endscheidungsprozess zur eingesetzten Transportverschüsselung des Mailsystems hinter der Domain: stadt-rheinbach.de Sowie den Maßnahmenkatalog um sicherzustellen, dass die eingesetzte Transportverschüsselung jeweils dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Grund für eingesetzte E-Mailtransportverschlüsse…
An Kommunalverwaltung Rheinbach Details
Von
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Betreff
Re: Grund für eingesetzte E-Mailtransportverschlüsselung bei der Stadt Rheinbach [#30679]
Datum
31. Juli 2018 11:54
An
Kommunalverwaltung Rheinbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Grund für eingesetzte E-Mailtransportverschlüsselung bei der Stadt Rheinbach“ vom 09.06.2018 (#30679) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Grund für eingesetzte E-Mailtransportverschlüsse…
An Kommunalverwaltung Rheinbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Grund für eingesetzte E-Mailtransportverschlüsselung bei der Stadt Rheinbach [#30679]
Datum
9. April 2019 16:07
An
Kommunalverwaltung Rheinbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Grund für eingesetzte E-Mailtransportverschlüsselung bei der Stadt Rheinbach“ vom 09.06.2018 (#30679) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 271 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>