Grund, warum die vorhanden Luftfilter durch behördliche Anordnung nicht zur nachweislichen Prävention genutzt werden dürfen
Anfrage an:
Behörde für Schule und Berufsbildung
Welchen Grund bzw. welche Rechtsgrundlage gibt es, daß die durch behördliche Anordnung in Hamburger Schulen vorhandenen Luftfilter nicht genutzt werden dürfen, obwohl wissenschaftliche Studien die wirksame Prävention durch eine deutliche Risikominderung gegenüber einer Covid-19 Erkrankung mit verschiedenen wissenschaftlichen Studien nachgewiesen ist?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum22. September 2022
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25. Oktober 2022
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