Gründe für Gewährung der Unfallrente an die Verunfallten

Wenn infolge eines Arbeitsunfalls körperliche Beeinträchtigungen verbleiben, leistet die GUV Verletztenrente.
Stand 2016 zahlte die BGW 2016 an 27.919 Verunfallte eine Unfallrente aus.

Meine Anfrage richtet sich nach den medizinischen Gründen für die Gewährung der 27.919 Unfallrenten.

1. Wie viele der 27.919 Verunfallten bekommen wegen den folgenden Diagnosen eine Unfallrente durch die BGW?

F43.0 Akute Belastungsreaktion

F43.1 Posttraumatische Belastungsstörung

F32.0 Leichte depressive Episode

F32.1 Mittelgradige depressive Episode

F32.2 Schwere depressive Episode

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Januar 2018
  • Frist
    10. Februar 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wenn infolge ein…
An Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Details
Von
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Betreff
Gründe für Gewährung der Unfallrente an die Verunfallten [#26023]
Datum
9. Januar 2018 00:16
An
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wenn infolge eines Arbeitsunfalls körperliche Beeinträchtigungen verbleiben, leistet die GUV Verletztenrente. Stand 2016 zahlte die BGW 2016 an 27.919 Verunfallte eine Unfallrente aus. Meine Anfrage richtet sich nach den medizinischen Gründen für die Gewährung der 27.919 Unfallrenten. 1. Wie viele der 27.919 Verunfallten bekommen wegen den folgenden Diagnosen eine Unfallrente durch die BGW? F43.0 Akute Belastungsreaktion F43.1 Posttraumatische Belastungsstörung F32.0 Leichte depressive Episode F32.1 Mittelgradige depressive Episode F32.2 Schwere depressive Episode Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an Informationen zum Thema Unfallrente…
Von
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Betreff
AW: Gründe für Gewährung der Unfallrente an die Verunfallten [#26023]
Datum
9. Januar 2018 13:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an Informationen zum Thema Unfallrenten. Derzeit prüfen wir, ob und in welchem Umfang wir Ihnen Angaben zukommen lassen können. Bis zu einem Abschluss der Prüfung bitten wir um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Sehr geehrtAntragsteller/in nochmals vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an Informationen zum Thema Un…
Von
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Betreff
AW: Gründe für Gewährung der Unfallrente an die Verunfallten [#26023]
Datum
12. Januar 2018 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in nochmals vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an Informationen zum Thema Unfallrenten. Bei der Gewährung von Renten liegen bei der überwiegenden Zahl der Fälle Mehrfachdiagnosen mit schweren Unfallverletzungen oder Berufserkrankungen vor. Daher spiegeln sich in den Leitdiagnosen dieser Statistiken die typischen Verletzungs- und Erkrankungsfolgen wider. Die gegebenenfalls im Zusammenhang mit dem Unfall oder der Berufskrankheit stehenden vielfältigen / weiteren abhängigen Folgen (wie gegebenenfalls die von Ihnen angeführten Diagnosen) werden in der Heilbehandlung / im Reha-Management und in den Rentenbewertungen berücksichtigt, können jedoch nicht im vollen Umfang statistisch dargestellt werden. Die BGW erstellt daher keine Statistik im Sinne Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen