Grundgesetz Kalender

den vom Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein Westphalen verschickten Kalender an über 5.000 Polizeidienststellen (https://www.zeit.de/news/2020-12/11/politische-bildung-reul-verschickt-kalender-an-polizei). Mir reicht eine Kopie als PDF Datei.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2020
  • Frist
    13. Januar 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundgesetz Kalender [#205518]
Datum
11. Dezember 2020 21:36
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den vom Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein Westphalen verschickten Kalender an über 5.000 Polizeidienststellen (https://www.zeit.de/news/2020-12/11/politische-bildung-reul-verschickt-kalender-an-polizei). Mir reicht eine Kopie als PDF Datei.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205518/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
2020-12-17 - Ihr Schreiben vom 11.12.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Inf…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2020-12-17 - Ihr Schreiben vom 11.12.2020
Datum
17. Dezember 2020 14:57
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,7 KB
image004.jpg
3,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 11. Dezember 2020. Meiner Antwort voranstellend erlaube ich mir folgenden Hinweis: § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist jedoch auf die Informationen beschränkt, die bei der Behörde, an die der Antrag gerichtet ist, tatsächlich (aktenkundig) vorhanden sind. In Ihrer E-Mail handelt es sich im Ergebnis um eine Bestellung. Die Bearbeitung eines solchen Vorgangs ist nach dem IFG nicht vorgesehen. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt deshalb als Bürgerbrief und nicht als Anfrage nach dem IFG. Kosten entstehen in diesem Zusammenhang für Sie nicht. Wir haben Ihr Anliegen aber zum Anlass genommen, zu prüfen, ob wir den von Ihnen gewünschten Kalender gegebenenfalls auch an Bürgerinnen und Bürger abgeben können. Ich bitte allerdings um Nachsicht, dass die Kalender zunächst an die vorgesehenen Empfänger ausgegeben werden und es sich noch nicht absehen lässt, ob uns auch eine erweiterte Verteilung möglich sein wird. Daher bitte ich um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 2020-12-17 - Ihr Schreiben vom 11.12.2020 [#205518] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2020-12-17 - Ihr Schreiben vom 11.12.2020 [#205518]
Datum
17. Dezember 2020 18:46
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich verstehe Ihre Nachricht als Ablehnung meines Antrags auf Informationszugang nach § 4 Abs. 1 IFG-NRW. Es handelt sich beim streitgegenständlichen Kalender um amtliche Informationen im Sinne des IFG. Nach § 3 IFG NRW sind Informationen im Sinne dieses Gesetzes alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern vorhandenen Informationen, die im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurden. Informationsträger sind alle Medien, die Informationen in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder in sonstiger Form speichern können. Der Kalender (ggfs. in Form einer digitalen Kopie) ist eine Information im Sinne des Gesetzes, die in Schrift-, Bild-, oder Datenverarbeitungsform im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegt und im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurde. Bei lebensnaher Betrachtung ist davon auszugehen, dass jedenfalls in der Absprache mit der erstellenden Fachabteilung / Agentur eine digitale oder Printkopie Ihrem Ministerium übersandt worden ist. Ich beantrage Zugang zu dieser - in Ihren Akten befindlichen - Kopie. Nach § 3 der Registraturrichtlinie des Bundes, die wohl vergleichbar auch im Bundesland Nordrhein-Westfalen existiert, sind aktenkundig zu machendes Schriftgut alle bei der Erfüllung von Aufgaben erstellten oder empfangenen Dokumente, unabhängig von der Art des Informationsträgers und der Form der Aufzeichnung. Ich bitte Sie daher diesen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erneut zu prüfen und ggfs. auf mich zuzukommen. Als Frist dafür habe ich mir den 11. Januar 2021 notiert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205518/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
2021-01-13- Ihre IFG-Anfrage vom 11.12.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst bitte ich um Entschuldigung, da…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2021-01-13- Ihre IFG-Anfrage vom 11.12.2020
Datum
13. Januar 2021 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
13,0 KB
image002.jpg
4,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst bitte ich um Entschuldigung, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens aufgrund der Feiertage etwas länger gedauert hat. Auf Ihre IFG-Anfrage vom 11.12.2020 übersende ich Ihnen anbei gerne in der Anlage wie gewünscht eine PDF-Kopie des für die Polizeidienststellen Nordrhein-Westfalen erstellten Jahreskalenders. Für das noch junge Jahr wünsche ich Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen