Grundlage der Entscheidung des KM itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout“)

Stellungnahme(n) des LfDI, die vom KM als Grundlage der Entscheidung des KM, itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout“), herangezogen wurde(n).

Ein etwa benötigtes Drittbeteiligungsverfahren bitte ich durchzuführen.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Mai 2022
  • Frist
    25. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
Simone Springer
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellungnahme(…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Simone Springer
Betreff
Grundlage der Entscheidung des KM itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout“) [#249755]
Datum
23. Mai 2022 13:11
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stellungnahme(n) des LfDI, die vom KM als Grundlage der Entscheidung des KM, itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout“), herangezogen wurde(n). Ein etwa benötigtes Drittbeteiligungsverfahren bitte ich durchzuführen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simone Springer Anfragenr: 249755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249755/ Postanschrift Simone Springer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Simone Springer
Simone Springer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundlage der Entscheidung des KM itslearning …
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Simone Springer
Betreff
AW: Grundlage der Entscheidung des KM itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout“) [#249755]
Datum
25. Juni 2022 09:00
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundlage der Entscheidung des KM itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout“)“ vom 23.05.2022 (#249755) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Simone Springer
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Grundlage der Entscheidung des KM itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout") [#249755] Sehr geehrt…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Grundlage der Entscheidung des KM itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout") [#249755]
Datum
29. Juni 2022 12:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Springer, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage nach Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 23.5.2022 betreffend Informationen zu itslearning. Vorliegend ist uns eine Herausgabe der von Ihnen begehrten Informationen gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 6 Landesinformationsfreiheitsgesetz nicht möglich. Im Folgenden möchten wir Ihnen die Gründe dafür näher erläutern. Das Kultusministerium befindet sich derzeit in einem laufenden Abstimmungs- und Beratungsprozess mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zum schulischen Betrieb von itslearning in Baden-Württemberg. Die von Ihnen begehrten Unterlagen sind in dem benannten Abstimmungs- und Beratungsprozess begriffen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) übt gegenüber dem Kultusministerium die Aufgaben der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 51 ff. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aus. Der Abstimmungs- und Beratungsprozess zwischen dem Kultusministerium und dem LfDI zu itslearning gestaltet sich nach den Vorgaben des Artikel 31 DSGVO. Artikel 31 DSGVO begründet eine Kooperationspflicht des Verantwortlichen beziehungsweise Auftragsverarbeiters mit der Aufsichtsbehörde. Die Zusammenarbeit zwischen dem Verantwortlichen und der Aufsichtsbehörde im Rahmen der Vorgaben des Artikel 31 DSGVO dient unmittelbar der Entscheidungsvorbereitung. Dies ist hier auch ganz klar betreffend die Zusammenarbeit zu itslearning der Fall. Selbst wenn die grundsätzliche Bereitstellung von itslearning für die Schulen in Baden-Württemberg durch das Kultusministerium entschieden wurde, so ist doch das „Wie“, nämlich die exakte Konfiguration der einzelnen Dienste, in dem aktuell laufenden Dialog mit dem LfDI abzustimmen und zu entscheiden. Die durch Artikel 54 Abs. 2 DSGVO normierte Verschwiegenheitspflicht erfasst zwingend auch den Bereich der in Artikel 31 DSGVO geregelten Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde. Wir erachten somit den benannten Abstimmungs- und Beratungsprozess als vertraulich. Die Öffentlichkeit der Beratungen und auch der darin befangenen Unterlagen hätte nachteilige Auswirkungen auf diese vertraulichen Beratungen und die Entscheidungsfindung. Im hier vorliegenden Bereich des Handelns der Datenschutzaufsichtsbehörde gemeinsam mit dem Kultusministerium innerhalb des gesetzlichen Rahmens des Artikel 31 DSGVO besteht die Gefahr ganz konkret darin, dass die Veröffentlichung der gegenständlichen Informationen die sensiblen Abstimmungen belastet und in der Folge deren Zweck – nämlich die datenschutzkonforme Bereitstellung von digitalen Anwendungen für die Schulen in Baden-Württemberg – gefährdet. Wir weisen darauf hin, dass außerdem Anhaltspunkte für schutzwürdige Interessen geschützter Personen bestehen, so dass in jedem Fall ein Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 Abs. 1 LIFG anzustrengen wäre. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
Simone Springer
AW: Grundlage der Entscheidung des KM itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout") [#249755] Guten T…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Simone Springer
Betreff
AW: Grundlage der Entscheidung des KM itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout") [#249755]
Datum
18. Januar 2024 22:11
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mittlerweile wurde im Rahmen einer Klage ein Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass keine Daten schutzwürdiger Dritter verletzt werden und dem Antrag auf Informationszugang umfänglich stattgeben werden soll. Aus diesem Grund bitte ich nun um Zusendung der begehrten Dokumente. Mit freundlichen Grüßen Simone Springer Anfragenr: 249755 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
AW: EXTERN: AW: Grundlage der Entscheidung des KM itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout") [#24…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: AW: Grundlage der Entscheidung des KM itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout") [#249755]
Datum
25. März 2024 16:12
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Frau Springer, wir verweisen in dieser Angelegenheit auf die Korrespondenz mit Ihrem Rechtsanwalt. Mit freundlichen Grüßen