Grundlage für aufhebung des Planfeststellungsbeschluss "Ortsumgehung Mistelbach"

In der Zeitung wurde geschrieben, dass das Staatlichen Bauamt in Bayreuth den Planfeststellungsbeschluss für die genannten Ortsumgehung aufgehoben hat.

"Nach mehr als zehn Jahren seien die Beteiligten sich einig gewesen, dass man die Gegebenheiten ein zweites Mal nach neuesten Kriterien untersuchen müsse, sagte Baumgärtel. Als Kriterien nannte er Geologie, Bodenmanagement, Trinkwasserschutz, Ökologie und Anforderungen aus dem Bauablauf."

https://www.kurier.de/inhalt.massiver-eingriff-ortsumgehung-mistelbach-ist-geschichte.411e9a5e-9daf-4c8d-83a8-7f392bd1aa07.html

Bitte Senden Sie mir die Grundlagen für die Entscheidung zu, die zu der Aufhebung von dem Planfeststellungsbeschluss geführt haben, sowie die Rechtsgrundlagen die eine solche Aufhebung möglich machen.

Wenn wie geschrieben Trinkwasserschutz und Ökologie sowie Kosten mit verantwortlich für die Aufhebung sein soll, ist dies auch nach "mehr als 10 Jahren" ein Grund für die Prüfung anderer Bauprojekte die sich in Planung befinden?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. September 2022
  • Frist
    8. Oktober 2022
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Zeitung…
An Staatliches Bauamt Bayreuth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundlage für aufhebung des Planfeststellungsbeschluss "Ortsumgehung Mistelbach" [#258562]
Datum
6. September 2022 17:24
An
Staatliches Bauamt Bayreuth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Zeitung wurde geschrieben, dass das Staatlichen Bauamt in Bayreuth den Planfeststellungsbeschluss für die genannten Ortsumgehung aufgehoben hat. "Nach mehr als zehn Jahren seien die Beteiligten sich einig gewesen, dass man die Gegebenheiten ein zweites Mal nach neuesten Kriterien untersuchen müsse, sagte Baumgärtel. Als Kriterien nannte er Geologie, Bodenmanagement, Trinkwasserschutz, Ökologie und Anforderungen aus dem Bauablauf." https://www.kurier.de/inhalt.massiver-eingriff-ortsumgehung-mistelbach-ist-geschichte.411e9a5e-9daf-4c8d-83a8-7f392bd1aa07.html Bitte Senden Sie mir die Grundlagen für die Entscheidung zu, die zu der Aufhebung von dem Planfeststellungsbeschluss geführt haben, sowie die Rechtsgrundlagen die eine solche Aufhebung möglich machen. Wenn wie geschrieben Trinkwasserschutz und Ökologie sowie Kosten mit verantwortlich für die Aufhebung sein soll, ist dies auch nach "mehr als 10 Jahren" ein Grund für die Prüfung anderer Bauprojekte die sich in Planung befinden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258562 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258562/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundlage für aufhebung des Planfeststellungsbeschluss "Ortsu…
An Staatliches Bauamt Bayreuth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grundlage für aufhebung des Planfeststellungsbeschluss "Ortsumgehung Mistelbach" [#258562]
Datum
12. Dezember 2022 19:55
An
Staatliches Bauamt Bayreuth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundlage für aufhebung des Planfeststellungsbeschluss "Ortsumgehung Mistelbach"“ vom 06.09.2022 (#258562) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 66 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Staatliches Bauamt Bayreuth
Sehr << Antragsteller:in >> unsere Antwort auf Ihre Frage wurde am fristgerecht 06.10.2022 an Ihre Po…
Von
Staatliches Bauamt Bayreuth
Betreff
WG: Grundlage für aufhebung des Planfeststellungsbeschluss "Ortsumgehung Mistelbach" [#258562]
Datum
13. Dezember 2022 12:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> unsere Antwort auf Ihre Frage wurde am fristgerecht 06.10.2022 an Ihre Postadresse versendet. Sollten Sie eine erneute Zusendung des Schreibens wünschen, so bitten wir um Nachricht. Mit freundlichen Grüßen