Grundlage für aufhebung des Planfeststellungsbeschluss "Ortsumgehung Mistelbach"
In der Zeitung wurde geschrieben, dass das Staatlichen Bauamt in Bayreuth den Planfeststellungsbeschluss für die genannten Ortsumgehung aufgehoben hat.
"Nach mehr als zehn Jahren seien die Beteiligten sich einig gewesen, dass man die Gegebenheiten ein zweites Mal nach neuesten Kriterien untersuchen müsse, sagte Baumgärtel. Als Kriterien nannte er Geologie, Bodenmanagement, Trinkwasserschutz, Ökologie und Anforderungen aus dem Bauablauf."
Bitte Senden Sie mir die Grundlagen für die Entscheidung zu, die zu der Aufhebung von dem Planfeststellungsbeschluss geführt haben, sowie die Rechtsgrundlagen die eine solche Aufhebung möglich machen.
Wenn wie geschrieben Trinkwasserschutz und Ökologie sowie Kosten mit verantwortlich für die Aufhebung sein soll, ist dies auch nach "mehr als 10 Jahren" ein Grund für die Prüfung anderer Bauprojekte die sich in Planung befinden?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum6. September 2022
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8. Oktober 2022
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