Grundlage für die Bezeichnung als "Gleichstellungsministerium"
immer wieder lese ich in Ihren Veröffentlichungen, dass sich das Ministerium für "Gleichstellung" einsetzt und sich in Veröffentlichungen als "Gleichstellungsministerium" bezeichnet. Ich bitte um Übersendung der entsprechenden Verordnung / Gesetzes / Anweisung, welche diesen Terminus legitimiert.
Zur Erläuterung: In unserem Grundgesetz ist in Art. 3 (2) die Förderung der "Gleichberechtigung" normiert. Diese ist damit Staatsziel und legitim anzustrebender Zustand - gleiche Rechte, gleiche Chancen. "Gleichstellung" hingegen wiederspricht der Gleichberechtigung eklatant, widerspricht damit aus hiesiger Sicht dem Verfassungsziel der Bundesrepublik Deutschland. In der Diskussion der gemeinsamen Verfassungskommission wurde in den frühen 90er Jahren ausdrücklich festgehalten, dass "Gleichstellung" kein Verfassungsziel sein soll, sondern Gleichberechtigung BT Drucks 12/1590, 12/1670, BR Drucks 800/93). Von Gleichberechtigung ist seitens des BMFSFJ jedoch nie etwas zu lesen.
Anfrage abgelehnt
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Datum19. Dezember 2022
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21. Januar 2023
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