Grundlage für die Verwendung der Bildwortmarke des BMG durch eine Drittfirma

Eine Information zur Rechtsgrundlage, unter welcher die Firma "DIGIaccess GmbH" online auf https://www.digiaccess.org/kooperation/ die Bildwortmarke des BMG verwendet, um auf https://gesundheitsportal.deutsches-krankenhaus-verzeichnis.de/ zu verlinken.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. März 2024
  • Frist
    17. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Information zur Rechtsgrundlage,…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundlage für die Verwendung der Bildwortmarke des BMG durch eine Drittfirma [#303209]
Datum
15. März 2024 15:10
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Information zur Rechtsgrundlage, unter welcher die Firma "DIGIaccess GmbH" online auf https://www.digiaccess.org/kooperation/ die Bildwortmarke des BMG verwendet, um auf https://gesundheitsportal.deutsches-krankenhaus-verzeichnis.de/ zu verlinken.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303209/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Grundlage für die Verwendung der Bildwortmarke des BMG durch eine Drittfirma _ [#303209]
Datum
15. März 2024 15:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem IFG des Bundes…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Grundlage für die Verwendung der Bildwortmarke des BMG durch eine Drittfirma [#303209]
Datum
27. März 2024 13:00
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem IFG des Bundes und teile Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen nachgefragten Informationen liegen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht vor. Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei um eine Zusammenarbeit der Firma ""DIGIaccess GmbH" mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) handelt. Die angegebene Seite "https://gesundheitsportal.deutsches-krankenhaus-verzeichnis.de" ist eine sogenannte White-Label Version für die Krankenhaussuche der DKG. Die Rechte und die Betreuung der Seite liegen bei der DKG. Gegebenenfalls könnten Sie sich an die DKG wenden. Mit freundlichen Grüßen