Grundlage für die Verwendung des Logos der Stadt Darmstadt durch eine Drittfirma

Anfrage an: Stadt Darmstadt

Die Genehmigung und eine Information zur Rechtsgrundlage, unter welcher die Firma "DIGIaccess GmbH" online auf https://www.digiaccess.org/kooperation/ die Marke der Stadt Darmstadt verwendet, um auf https://www.darmstadt.de zu verlinken.

Sollten in der Genehmigung personenbezogene Daten enthalten sein, können Sie diese schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. März 2024
  • Frist
    17. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Genehmigung und eine Informat…
An Stadt Darmstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundlage für die Verwendung des Logos der Stadt Darmstadt durch eine Drittfirma [#303224]
Datum
15. März 2024 17:09
An
Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Genehmigung und eine Information zur Rechtsgrundlage, unter welcher die Firma "DIGIaccess GmbH" online auf https://www.digiaccess.org/kooperation/ die Marke der Stadt Darmstadt verwendet, um auf https://www.darmstadt.de zu verlinken. Sollten in der Genehmigung personenbezogene Daten enthalten sein, können Sie diese schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303224/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Darmstadt
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer E-M…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: [Extern] Grundlage für die Verwendung des Logos der Stadt Darmstadt durch eine Drittfirma [#303224]
Datum
18. März 2024 08:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer E-Mail bei der zuständigen Stelle für Anfragen nach der Informationsfreiheitssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Büro der Bürgerbeauftragten. Bei dieser E-Mail handelt es sich um eine automatisierte Antwort. Auf unserer Homepage finden Sie alle wichtigen Informationen zur Informationsfreiheitssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie zum Datenschutz: https://www.darmstadt.de/rathaus/buerger-dialog/informationsfreiheitssatzung Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Darmstadt
Sehr << Antragsteller:in >> Mit E-Mail vom 15.03.2024 beantragen Sie bei der Wissenschaftsstadt Darms…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: [Extern] Grundlage für die Verwendung des Logos der Stadt Darmstadt durch eine Drittfirma [#303224]
Datum
22. März 2024 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
rechtsbehelfsbelehrungifs.pdf
41,9 KB
Sehr << Antragsteller:in >> Mit E-Mail vom 15.03.2024 beantragen Sie bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) eine Auskunft. Hierzu können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Wir haben auf unserer Homepage ein Software-Tool implementiert, das unsere Website barrierefrei macht. Die Firma, die dieses Tool entwickelt und anbietet, ist „Digiacess“. Wir sind als Referenz auf der Webseite des Unternehmens erwähnt. Wenn das Logo verwendet wird, gab es dazu vorher eine Zustimmung seitens der Stadt. Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Freundliche Grüße