Grundlage für Ignoranz der GastV durch das Bezirksamt
Wie lautet die verwaltungsrechtliche Grundlage/Begründung, warum das Bezirksamt es im Widerspruch zu §7(2) der GastV(Hamburg) duldet, daß etliche Gastronomen im Hauptbahnhof Hamburg keinerlei kostenfreie Toiletten vorhalten? Ist dieser ihrer Ansicht a) nach kein Rechtsverstoss (wenn ja: Warum genau) oder wird er b) wohlmöglich bewusst geduldet?
Der Bezirksamtsleiter (A. Grote) als auch seiner Fraktion ist dieser Umstand seid über 2 Monaten per email bekannt. Leider wurde diese Anfrage als auch etliche Nachfragen dazu komplett ignoriert. Falls es so etwas wie Verantwortung für den öffentlichen Raum gäbe, wäre das doch sehr wichtig... gerade auch für die Zielscheibe der Obdachlosen.
Mit sozial-demokratischem (im ursprünglichen Wortsinne) Gruß
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum15. Januar 2013
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15. Februar 2013
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