Grundlage für Ignoranz der GastV durch das Bezirksamt

Wie lautet die verwaltungsrechtliche Grundlage/Begründung, warum das Bezirksamt es im Widerspruch zu §7(2) der GastV(Hamburg) duldet, daß etliche Gastronomen im Hauptbahnhof Hamburg keinerlei kostenfreie Toiletten vorhalten? Ist dieser ihrer Ansicht a) nach kein Rechtsverstoss (wenn ja: Warum genau) oder wird er b) wohlmöglich bewusst geduldet?

Der Bezirksamtsleiter (A. Grote) als auch seiner Fraktion ist dieser Umstand seid über 2 Monaten per email bekannt. Leider wurde diese Anfrage als auch etliche Nachfragen dazu komplett ignoriert. Falls es so etwas wie Verantwortung für den öffentlichen Raum gäbe, wäre das doch sehr wichtig... gerade auch für die Zielscheibe der Obdachlosen.

Mit sozial-demokratischem (im ursprünglichen Wortsinne) Gruß

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2013
  • Frist
    15. Februar 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Bezirksamt Hamburg-Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundlage für Ignoranz der GastV durch das Bezirksamt
Datum
15. Januar 2013 00:48
An
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Wie lautet die verwaltungsrechtliche Grundlage/Begründung, warum das Bezirksamt es im Widerspruch zu §7(2) der GastV(Hamburg) duldet, daß etliche Gastronomen im Hauptbahnhof Hamburg keinerlei kostenfreie Toiletten vorhalten? Ist dieser ihrer Ansicht a) nach kein Rechtsverstoss (wenn ja: Warum genau) oder wird er b) wohlmöglich bewusst geduldet? Der Bezirksamtsleiter (A. Grote) als auch seiner Fraktion ist dieser Umstand seid über 2 Monaten per email bekannt. Leider wurde diese Anfrage als auch etliche Nachfragen dazu komplett ignoriert. Falls es so etwas wie Verantwortung für den öffentlichen Raum gäbe, wäre das doch sehr wichtig... gerade auch für die Zielscheibe der Obdachlosen. Mit sozial-demokratischem (im ursprünglichen Wortsinne) Gruß
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihren Antrag auf Zugang von Informationen nach dem HmbTG habe ich heute an das…
Von
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Betreff
WG: Grundlage für Ignoranz der GastV durch das Bezirksamt
Datum
17. Januar 2013 09:50
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihren Antrag auf Zugang von Informationen nach dem HmbTG habe ich heute an das Fachamt Management des Öffentlichen Raumes weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Hamburg-Mitte
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 15.01.2013 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihr Antr…
Von
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 15.01.2013
Datum
22. Januar 2013 14:01
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihr Antrag wurde mir zur Beantwortung vorgelegt. Die von Ihnen beschriebene Problematik ist hier bekannt. Zur Erläuterung der Rechtslage habe ich Ihnen ein hier vorliegendes Antwortschreiben unserer Behörde mitgesandt, dem Sie die von Ihnen gewünschten Informationen entnehmen können. Mit freundlichem Gruß Thom <<E-Mailadresse>> Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Abteilung Gewerberecht und Marktwesen -Gaststättenangelegenheiten- Klosterwall 2, 20095 Hamburg Tel.: 040-42854 4731 Fax: 040-42854 4740 e-mail: <<E-Mailadresse>> [igs+iba_logosignatur_469x148px]