Grundlage zur Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte wissen, auf welcher Grundlage die Entscheidung zur Lockerung bei der Maskenpflicht an Schulen zum 18.10.21 gefällt wurde.
Quelle:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/service/2021-10-02+Lockerung+Maskenpflicht
Die S3-Leitlinien der führenden Experten kommen zu folgender Schlussfolgerung:
Es wird mit einer hohen Konsensstärke und "starker Empfehlung" zu einem Maskentragen bei Schüler*innen, Lehrer*innen und weiterem Schulpersonal geraten.
https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/027-076k_Praevention_und_Kontrolle_SARS-CoV-2-Uebertragung_in_Schulen_2021-02_01.pdf
Wie wurde der Rat der Experten in die Entscheidung mit einbezogen, und warum wurden andere Argumente höher gewichtet, als der Gesundheitsschutz und der Präventionsgedanke?
Kinderärzte, Lehrerverbände und Eltern sprechen sich für eine Maskenpflicht im Unterricht aus.
Zusatzfrage:
Wieso soll eine Rückkehr zur Maskenpflicht erst aber der Alarmstufe erfolgen?
Die Infektionszahlen unter den Schülern steigen stark an Ende Oktober 2021, das Risiko von geschlossenen Klassen und Schulen steigt (Stand 29.10.21 sind 56 Klassen geschlossen):
https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E-2068090303/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Artikelseiten%20KP-KM/1_FAQ_Corona/Corona%20an%20Schulen%20pdf/corona-an-schulen-tabelle.pdf
Hinzu kommt: Die meisten unter 12-jährigen und einige über 12-jährige Schüler sind nicht geimpft bzw. können nicht geimpft werden. Ich bitte Sie, sorgen Sie für Prävention und den nötigen Gesundheitsschutz der Schüler und Schülerinnen, sonst kommen Sie Ihrer Fürsorgepflicht nicht ausreichend nach.
Anfrage eingeschlafen
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Datum1. November 2021
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3. Dezember 2021
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