Grundlagen der Corona-Bekämpfungsstrategie

Anfrage an: Robert Koch-Institut

1. Ich beantrage Auskunft und die Herausgabe von Dokumenten, aus denen sich ergibt, welche
konkreten Prognoseszenarien der Regierung am 13.03.2020 von welchen Behörden oder in-und
ausländischen Entitäten bzw. Personen hinsichtlich der Corona-Pandemie vorlagen und aufgrund
welcher Erkenntnisse, insbesondere wissenschaftlicher Natur, sie sich dann für
Kontaktbeschränkungen und gegen die Herstellung der Herdenimmunität entschieden hat. Es wird
auch die Übermittlung von Unterlagen beantragt, aus denen sich ergibt, inwieweit die Regierung
mit den schwedischen Behörden im Austausch stand oder steht, um sich über deren Erfahrungen
ohne Lockdown zu informieren, welche Personen oder/und Entitäten an dem Erfahrungsaustausch
beteiligt waren oder sind.
2. Ich beantrage Auskunft und die Herausgabe von Dokumenten, die belegen, aus welchen
Gründen, insbesondere wissenschaftlicher Natur, die Regierung in der Covid-10-Pandemie eine
besondere Bedrohung für die Bevölkerung gesehen hat und weiter sieht. In diesem
Zusammenhang wird auch um die Übermittlung von Unterlagen gebeten, aus denen sich ergibt,
warum die Regierung sich hier – trotz der geringen Letalität von Covid-19 anders als bei den
Influenza-Wellen im Januar/Februar 2017, März/April 2018 und Juli/August 2018 zum Ergreifen
von Massnahmen entschlossen hat. Hierbei wird insbesondere die Übermittlung von Dokumenten
beantragt, aus denen sich ergibt, mit welchen Behörden, Experten, Entitäten aus dem In- und
Ausland die Regierung im Vorfeld ihrer Entscheidung kommuniziert hat.
3. Ich beantrage Auskunft und die Herausgabe von Dokumenten, aus denen sich ergibt, inwieweit
die Regierung die möglichen Kollateralschäden eines Lockdowns – wirtschaftliche Schäden,
soziale Verwerfungen, Todesfälle etc. aufgrund der Massnahmen – in ihre Überlegungen
miteinbezogen hatte. Insbesondere wird hier die Übermittlung von Unterlagen beantragt, die bei
der Entscheidungsfindung eine Rolle gespielt haben, Studien, Expertisen, Dokumentation, mit
welchen Behörden, Entitäten, Personen aus dem In- und Ausland insoweit Beratungen
stattgefunden haben.
4. Ich beantrage Auskunft und die Herausgabe von Dokumenten, aus denen sich ergibt, aufgrund
welcher wissenschaftlicher Erkenntnisse die Regierung die Schließung von Kindertagesstätten,
Kindergärten, Schulen und Hochschule verfügt hat. Insbesondere wird beantragt, Unterlagen zu
übermitteln, die zeigen, welche Behörden, Personen, Entitäten aus dem In- und Ausland bei der
Entscheidung involviert waren, auf den Vorteil der raschen, zumeist symptomlosen
Durchimmunisierung der jungen Menschen für die schnelle Erreichung von Herdenimmunität zu
verzichten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Juni 2020
  • Frist
    18. Juli 2020
  • 2 Follower:innen
Rufus Buschart
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Ich bean…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
Grundlagen der Corona-Bekämpfungsstrategie [#189069]
Datum
16. Juni 2020 16:07
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Ich beantrage Auskunft und die Herausgabe von Dokumenten, aus denen sich ergibt, welche konkreten Prognoseszenarien der Regierung am 13.03.2020 von welchen Behörden oder in-und ausländischen Entitäten bzw. Personen hinsichtlich der Corona-Pandemie vorlagen und aufgrund welcher Erkenntnisse, insbesondere wissenschaftlicher Natur, sie sich dann für Kontaktbeschränkungen und gegen die Herstellung der Herdenimmunität entschieden hat. Es wird auch die Übermittlung von Unterlagen beantragt, aus denen sich ergibt, inwieweit die Regierung mit den schwedischen Behörden im Austausch stand oder steht, um sich über deren Erfahrungen ohne Lockdown zu informieren, welche Personen oder/und Entitäten an dem Erfahrungsaustausch beteiligt waren oder sind. 2. Ich beantrage Auskunft und die Herausgabe von Dokumenten, die belegen, aus welchen Gründen, insbesondere wissenschaftlicher Natur, die Regierung in der Covid-10-Pandemie eine besondere Bedrohung für die Bevölkerung gesehen hat und weiter sieht. In diesem Zusammenhang wird auch um die Übermittlung von Unterlagen gebeten, aus denen sich ergibt, warum die Regierung sich hier – trotz der geringen Letalität von Covid-19 anders als bei den Influenza-Wellen im Januar/Februar 2017, März/April 2018 und Juli/August 2018 zum Ergreifen von Massnahmen entschlossen hat. Hierbei wird insbesondere die Übermittlung von Dokumenten beantragt, aus denen sich ergibt, mit welchen Behörden, Experten, Entitäten aus dem In- und Ausland die Regierung im Vorfeld ihrer Entscheidung kommuniziert hat. 3. Ich beantrage Auskunft und die Herausgabe von Dokumenten, aus denen sich ergibt, inwieweit die Regierung die möglichen Kollateralschäden eines Lockdowns – wirtschaftliche Schäden, soziale Verwerfungen, Todesfälle etc. aufgrund der Massnahmen – in ihre Überlegungen miteinbezogen hatte. Insbesondere wird hier die Übermittlung von Unterlagen beantragt, die bei der Entscheidungsfindung eine Rolle gespielt haben, Studien, Expertisen, Dokumentation, mit welchen Behörden, Entitäten, Personen aus dem In- und Ausland insoweit Beratungen stattgefunden haben. 4. Ich beantrage Auskunft und die Herausgabe von Dokumenten, aus denen sich ergibt, aufgrund welcher wissenschaftlicher Erkenntnisse die Regierung die Schließung von Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen und Hochschule verfügt hat. Insbesondere wird beantragt, Unterlagen zu übermitteln, die zeigen, welche Behörden, Personen, Entitäten aus dem In- und Ausland bei der Entscheidung involviert waren, auf den Vorteil der raschen, zumeist symptomlosen Durchimmunisierung der jungen Menschen für die schnelle Erreichung von Herdenimmunität zu verzichten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Anfragenr: 189069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189069/ Postanschrift Rufus Buschart << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart
Robert Koch-Institut
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Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. Juni 2020 16:07
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 16.06.2020 Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang te…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 16.06.2020
Datum
24. Juni 2020 22:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann bzw. konnte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihr Antrag vom 16.06.2020 Sehr geehrter Herr Buschart, zu Ihrem o.g. Antrag auf Informationsfreiheit teilen wir I…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag vom 16.06.2020
Datum
21. Juli 2020 13:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Buschart, zu Ihrem o.g. Antrag auf Informationsfreiheit teilen wir Ihnen Folgendes mit: Wir können Ihre Anfrage leider nicht beantworten, da alle amtlichen Informationen die Sie anfragen solche der Bundesregierung bzw. Ministerien sind und mithin nicht beim Robert Koch-Institut vorhanden sind. Wir bitten Sie diese Anfrage bei weiterhin bestehendem Interesse an das Bundesministerium für Gesundheit zu richten. Mit freundlichen Grüßen