Grundrechte Art. 33 Abs. 4 GG und Art. 6 Abs. 1 GG

ASD-Stellen üben hoheitliche Befugnisse aus.
ASD-Stellen haben
1. durch § 42 SGB VIII (Inobhutnahme) hoheitliche Eingriffsbefugnisse in Art. 2 Abs. 2 GG und Art. 6 Abs. 3 GG,
2. die hoheitliche Führung des Hilfeplan-Verfahrens durchzuführen.
3. die hoheitliche Befugnis zur Entscheidung in der Rechtssache nach § 42
Abs. 4 SGB VIII wie eine Inobhutnahme beendet wird.

Entsprechend Art. 33 Abs. 4 GG müssen diese Stellen mit Beamten besetzt sein.
Entsprechend Art. 6 Abs. 1 GG haben Familien und Eheleute das Recht darauf, dass das Staatsorganisationsrecht eingehalten wird, denn "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.".
Entsprechend Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG wacht die "staatliche Gemeinschaft" über die Betätigung der Eltern, also keine Privaten oder privat-rechtlich organisierten freien Träger.

Aus diesem Grund befrage ich Sie bezogen auf die Jahre ab 2012 und bezogen auf die einzelnen ASD-Dienststellen:
Wieviele ASD-Stellen incl. Leitungspositionen gab es ab Januar 2012 bis heute?
Wieviele der ASD-Stellen übten hoheitliche Befugnisse entsprechend oben aufgeführter Numerierung aus?
Wieviele der ASD-Stellen incl. Leitungspostitionen waren mit Beamten und wieviele waren mit Tarifangestellten besetzt und übten hoheitliche Befugnisse entsprechend oben aufgeführter Numerierung aus?
Bitte geben Sie die Angaben in tabellarischer Form an:
Jahr; Stellen gesamt; Beamte mit hoheitlichen Befugnissen; Tarifangestellte mit hoheitlichen Befugnissen; Beamte ohne hoheitliche Befugnisse; Tarifangestellte ohne hoheitliche Befugnisse

Bitte geben Sie mit Datum und Dauer an, zu welcher der Stellen Überlastungsanzeigen vorhanden waren bzw. sind.
Bitte geben Sie mit Datum und Dauer an, ob kollektive Überlastungsanzeigen gemeldet waren bzw. sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Juli 2019
  • Frist
    10. August 2019
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 9 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundrechte Art. 33 Abs. 4 GG und Art. 6 Abs. 1 GG [#154430]
Datum
6. Juli 2019 11:02
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
ASD-Stellen üben hoheitliche Befugnisse aus. ASD-Stellen haben 1. durch § 42 SGB VIII (Inobhutnahme) hoheitliche Eingriffsbefugnisse in Art. 2 Abs. 2 GG und Art. 6 Abs. 3 GG, 2. die hoheitliche Führung des Hilfeplan-Verfahrens durchzuführen. 3. die hoheitliche Befugnis zur Entscheidung in der Rechtssache nach § 42 Abs. 4 SGB VIII wie eine Inobhutnahme beendet wird. Entsprechend Art. 33 Abs. 4 GG müssen diese Stellen mit Beamten besetzt sein. Entsprechend Art. 6 Abs. 1 GG haben Familien und Eheleute das Recht darauf, dass das Staatsorganisationsrecht eingehalten wird, denn "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.". Entsprechend Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG wacht die "staatliche Gemeinschaft" über die Betätigung der Eltern, also keine Privaten oder privat-rechtlich organisierten freien Träger. Aus diesem Grund befrage ich Sie bezogen auf die Jahre ab 2012 und bezogen auf die einzelnen ASD-Dienststellen: Wieviele ASD-Stellen incl. Leitungspositionen gab es ab Januar 2012 bis heute? Wieviele der ASD-Stellen übten hoheitliche Befugnisse entsprechend oben aufgeführter Numerierung aus? Wieviele der ASD-Stellen incl. Leitungspostitionen waren mit Beamten und wieviele waren mit Tarifangestellten besetzt und übten hoheitliche Befugnisse entsprechend oben aufgeführter Numerierung aus? Bitte geben Sie die Angaben in tabellarischer Form an: Jahr; Stellen gesamt; Beamte mit hoheitlichen Befugnissen; Tarifangestellte mit hoheitlichen Befugnissen; Beamte ohne hoheitliche Befugnisse; Tarifangestellte ohne hoheitliche Befugnisse Bitte geben Sie mit Datum und Dauer an, zu welcher der Stellen Überlastungsanzeigen vorhanden waren bzw. sind. Bitte geben Sie mit Datum und Dauer an, ob kollektive Überlastungsanzeigen gemeldet waren bzw. sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 7. Juli Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 7…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 7. Juli
Datum
12. Juli 2019 08:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 7. Juli nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz ("Grundrechte Art 33 Abs.4 GG und Art. 6 Abs. 1 GG") ist in der BASFI eingegangen und wurde zuständigkeitshalber an das für die Allgemeinen Sozialen Dienste federführende Bezirksamt Wandsbek zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 7. Juli [#154430] Sehr geehrteAntragsteller/in ist d…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 7. Juli [#154430]
Datum
12. Juli 2019 13:21
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ist das Bezirksamt Wandsbek für alle Hamburger ASD-Stellen, also auch die der anderen Bezirke federführend?? Hamburg ist Kommune und ein Bezirksamt ist nur eine unselbständige Verwaltungseinheit. Es geht um die ASD-Stellen in Hamburg und nicht nur um die im Bezirk Wandsbek. Die Fachaufsicht unterliegt der BASFI. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
AW: [EXTERN]-AW: Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 7. Juli [#154430] Sehr geehrteAntragste…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 7. Juli [#154430]
Datum
12. Juli 2019 13:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ja. Das Bezirksamt Wandsbek wird zu allen ASD-Stellen in Hamburg, also auch die der anderen Bezirke, Auskunft geben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [EXTERN]-AW: Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 7. Juli [#154430] Sehr geehrteAntragste…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 7. Juli [#154430]
Datum
12. Juli 2019 15:13
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Fachaufsicht obliegt der BASFI. Hat die BASFI keine Informationen darüber? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: [EXTERN]-AW: Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 7. Juli [#154430] Sehr geehrteAntragste…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 7. Juli [#154430]
Datum
12. Juli 2019 15:16
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Grund welcher Verordnung bzw. welchem Gesetz obliegt die Federführung bezüglich ASD-Stellen einzig dem Bezirksamt HH-Wandsbek? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist im Bezirksamt Wandsbek eingegangen. Für die weitere Kommunikation ben…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
AW: [EXTERN]-Grundrechte Art. 33 Abs. 4 GG und Art. 6 Abs. 1 GG [#154430]
Datum
12. Juli 2019 15:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist im Bezirksamt Wandsbek eingegangen. Für die weitere Kommunikation benötigen wir von Ihnen eine zustellfähige postalische Anschrift sowie am besten eine persönliche E-Mail-Adresse / Telefonnummer. Bitte senden Sie die Angaben an das obige Postfach. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in es handelt sich um eine Anfrage im allgemeinen öffentlichen Interesse, insbesondere z…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-Grundrechte Art. 33 Abs. 4 GG und Art. 6 Abs. 1 GG [#154430]
Datum
12. Juli 2019 16:07
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in es handelt sich um eine Anfrage im allgemeinen öffentlichen Interesse, insbesondere zum Schutz von Grundrechten, zum Schutz von Grundrechteträgern und zum Schutz der "staatlichen Ordnung". Dass für eine öffentliche Antwort die von Ihnen geforderten Angaben erforderlich sein sollen, ist nicht ersichtlich. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr geehrteAntragsteller/in wir benötigen die Angaben für die weitere Kommunikation. Insbesondere ist eine zuste…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Grundrechte Art. 33 Abs. 4 GG und Art. 6 Abs. 1 GG [#154430]
Datum
19. Juli 2019 12:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir benötigen die Angaben für die weitere Kommunikation. Insbesondere ist eine zustellfähige Anschrift für die Übersendung eines zu erstellenden Gebührenbescheides Voraussetzung. Da die Anfrage einen erheblichen Umfang hat, werden nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Gebühren zwischen 60 und 500 Euro erhoben. Ich bitte Sie daher noch einmal, uns Ihre entsprechenden Kontaktdaten an dieses Postfach zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie um Mitteilung, ob Sie Ihre Anfrage im Hinblick auf die anfallenden Geb…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Grundrechte Art. 33 Abs. 4 GG und Art. 6 Abs. 1 GG [#154430]
Datum
26. Juli 2019 14:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie um Mitteilung, ob Sie Ihre Anfrage im Hinblick auf die anfallenden Gebühren aufrechterhalten. In diesem Fall teilen Sie uns bitte auch eine Anschrift mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Grund dessen, dass die Kommune Hamburg offensichtlich völlig ahnungslos ist, ob s…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Grundrechte Art. 33 Abs. 4 GG und Art. 6 Abs. 1 GG [#154430]
Datum
27. Juli 2019 04:33
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Grund dessen, dass die Kommune Hamburg offensichtlich völlig ahnungslos ist, ob sie das Staatsorganisationsrecht aus Art. 33 Abs. 4 GG einhält, damit auch dem "besonderen Schutze" von "Ehe und Familie" offensichtlich in völliger Ahnungslosigkeit gegenüber steht, soll der einfache Bürger für diese Auskunft mit bis zu 500 Euro abkassiert werden. Mehrere Jahre hat die "Enquete-Kommission" getagt und "Steuergelder" gekostet und unter https://www.hamburgische-buergerschaft.de/enquete-kommission/ keine hinreichende Antwort generiert, was denn für den Kinderschutz auf Grund der "staatlichen Ordnung" aus dem Grundgesetz in Hamburg in dieser Hinsicht fehlt, Link https://tinyurl.com/y4n3xo9q . Mit rund 68 Millionen Euro (Stand 2014) wird "Subvention" anderer Jugendamtbezirke für auswärtige Unterbringung Hamburger Kinder betrieben (vgl. HH-DrS 21/193, Link https://tinyurl.com/y5mbj2ka ). Im Jahresbericht des Hamburger Rechnungshofs 2019 wird die fehlende Kassensicherheit bei den Jugendämtern bemängelt, Link https://tinyurl.com/y2lfpkbr . Aus HH-DrS 21/10743 vom 25.04.2019 geht hervor, dass ASD-"Mitarbeiter" für 1.339 Kinder AUSWÄRTIGE Unterbringung genehmigen !!! Das sind 50 % der in Kinderheimen untergebrachten Kinder. Nach §§ 79ff SGB VIII sorgt der "Träger der öffentlichen Jugendhilfe" für mindestens HINREICHENDE Versorgung; so zumindest die gesetzliche Lage zur "staatlichen Ordnung" und der "staatlichen Verantwortung". Da können doch ASD-"Mitarbeiter" auf Einrichtungen aus dem familiären Umfeld, aus dem Sozialraum, wenigstens doch aus dem Kommunalraum Hamburgs zugreifen, oder etwa nicht??. Eine Subventionierung anderer Jugendamtsbezirke, vor allem in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen durch ASD-"Mitarbeiter"?? Fehlende "Kassensicherheit"?? An Hand der von Ihnen geforderten Kosten muss auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit hingewiesen werden. Aktueller Stand nach HH-DrS 20/1287 vom 26.08.2011 waren alle Hamburger ASD-Beschäftigsverhältnisse keine, die der "staatlichen Ordnung" nach Art. 33 Abs. 4 GG genügten. Siehe https://tinyurl.com/yyvfc7ym Insoweit Sie auf einer Bezahlung bestehen, teilen Sie öffentlich die exakten Kosten VORAB mit und ob die Kassensicherheit zwischenzeitlich gewährleistet ist. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf die bisher geführte Korrespondenz und möchte nochmals anfragen, …
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
Grundrechte Art. 33 Abs. 4 GG und Art. 6 Abs. 1 GG [#154430], Ihr Anfrage vom 06.07.2019
Datum
9. August 2019 11:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf die bisher geführte Korrespondenz und möchte nochmals anfragen, ob Sie Ihren Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) weiterhin aufrechterhalten möchten. Sollte ich diesbezüglich bis zum 16.08.2019 keine Rückmeldung erhalten betrachte ich die Angelegenheit als erledigt. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in da durch HH-DrS 20/1287 vom 26.08.2011 https://tinyurl.com/yyvfc7ym nachgewiesen ist…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grundrechte Art. 33 Abs. 4 GG und Art. 6 Abs. 1 GG [#154430], Ihr Anfrage vom 06.07.2019 [#154430]
Datum
9. August 2019 23:36
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da durch HH-DrS 20/1287 vom 26.08.2011 https://tinyurl.com/yyvfc7ym nachgewiesen ist, dass Hamburg bis dahin gegen Art. 33 Abs. 4 GG verstoßen hat, gehe ich davon aus, dass man ohne weiteres behaupten kann: 1. Hamburg missachtet die "staatliche Ordnung" aus dem Grundgesetz. 2. Hamburg missachtet Art. 33 Abs. 4 GG. 3. Hamburg missachtet Art. 6 Abs. 1 GG, in dem die "staatliche Ordnung" missachtet wird. 4. Hamburg missachtet seit über 20 Jahren §§ 79ff SGB VIII !!! Hamburg sorgt offenbar aktiv und bewusst für Fremdunterbringung ausserhalb seiner örtlichen Zuständigkeit, u.a. weil es die "staatliche Ordnung" missachtet. 5. Hamburg sorgt durch fehlende Kassensicherheit ( https://tinyurl.com/y2lfpkbr ) offensichtlich für Zustände wie in Bibbiano, Italien, siehe SPIEGEL Online https://tinyurl.com/y6ly4tbh Frankfurter Allgemeine https://tinyurl.com/y37sgff5 Benennen Sie einen konkreten Betrag bezüglich der Gebühren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einem Stellenbestand, bei dem man ohnehin entsprechend Art. 33 Abs. 4 GG zur Einhaltung der "staatlichen Ordnung" darauf achten muss, ein paar Mausklicks zur Prüfung bis zu 500 Euro kosten. Benennen Sie die konkrete Gebühr. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundrechte Art. 33 Abs. 4 GG und Art. 6 Abs. 1 …
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grundrechte Art. 33 Abs. 4 GG und Art. 6 Abs. 1 GG [#154430], Ihr Anfrage vom 06.07.2019 [#154430]
Datum
11. August 2019 02:09
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundrechte Art. 33 Abs. 4 GG und Art. 6 Abs. 1 GG“ vom 06.07.2019 (#154430) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Informieren Sie mich unverzüglich über den exakten Betrag. Ich ziehe es dann in Erwägung selbst zu bezahlen, ggf. ein öffentliches Crowdfunding durchzuführen oder Klage zu erheben. Kinder- und Jugendschutz ist im öffentlichen Interesse !! Jeder Polizist mit weit weniger Rechten und Pflichten ist in Hamburg "Beamter". Art. 33 Abs. 4 GG hört beim Kinder- und Jugendschutz nicht auf !! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>