Grundrechte Art. 33 Abs. 4 GG und Art. 6 Abs. 1 GG
ASD-Stellen üben hoheitliche Befugnisse aus.
ASD-Stellen haben
1. durch § 42 SGB VIII (Inobhutnahme) hoheitliche Eingriffsbefugnisse in Art. 2 Abs. 2 GG und Art. 6 Abs. 3 GG,
2. die hoheitliche Führung des Hilfeplan-Verfahrens durchzuführen.
3. die hoheitliche Befugnis zur Entscheidung in der Rechtssache nach § 42
Abs. 4 SGB VIII wie eine Inobhutnahme beendet wird.
Entsprechend Art. 33 Abs. 4 GG müssen diese Stellen mit Beamten besetzt sein.
Entsprechend Art. 6 Abs. 1 GG haben Familien und Eheleute das Recht darauf, dass das Staatsorganisationsrecht eingehalten wird, denn "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.".
Entsprechend Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG wacht die "staatliche Gemeinschaft" über die Betätigung der Eltern, also keine Privaten oder privat-rechtlich organisierten freien Träger.
Aus diesem Grund befrage ich Sie bezogen auf die Jahre ab 2012 und bezogen auf die einzelnen ASD-Dienststellen:
Wieviele ASD-Stellen incl. Leitungspositionen gab es ab Januar 2012 bis heute?
Wieviele der ASD-Stellen übten hoheitliche Befugnisse entsprechend oben aufgeführter Numerierung aus?
Wieviele der ASD-Stellen incl. Leitungspostitionen waren mit Beamten und wieviele waren mit Tarifangestellten besetzt und übten hoheitliche Befugnisse entsprechend oben aufgeführter Numerierung aus?
Bitte geben Sie die Angaben in tabellarischer Form an:
Jahr; Stellen gesamt; Beamte mit hoheitlichen Befugnissen; Tarifangestellte mit hoheitlichen Befugnissen; Beamte ohne hoheitliche Befugnisse; Tarifangestellte ohne hoheitliche Befugnisse
Bitte geben Sie mit Datum und Dauer an, zu welcher der Stellen Überlastungsanzeigen vorhanden waren bzw. sind.
Bitte geben Sie mit Datum und Dauer an, ob kollektive Überlastungsanzeigen gemeldet waren bzw. sind.
Anfrage eingeschlafen
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Datum6. Juli 2019
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10. August 2019
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Kosten dieser Information:500,00 Euro
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- Von
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- Betreff
- Grundrechte Art. 33 Abs. 4 GG und Art. 6 Abs. 1 GG [#154430]
- Datum
- 6. Juli 2019 11:02
- An
- Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
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- Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
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- Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 7. Juli
- Datum
- 12. Juli 2019 08:53
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- AW: Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 7. Juli [#154430]
- Datum
- 12. Juli 2019 13:21
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- Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
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- Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
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- AW: [EXTERN]-AW: Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 7. Juli [#154430]
- Datum
- 12. Juli 2019 13:25
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- AW: [EXTERN]-AW: Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 7. Juli [#154430]
- Datum
- 12. Juli 2019 15:13
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- AW: [EXTERN]-AW: Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 7. Juli [#154430]
- Datum
- 12. Juli 2019 15:16
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- AW: [EXTERN]-Grundrechte Art. 33 Abs. 4 GG und Art. 6 Abs. 1 GG [#154430]
- Datum
- 12. Juli 2019 15:41
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- AW: [EXTERN]-Grundrechte Art. 33 Abs. 4 GG und Art. 6 Abs. 1 GG [#154430]
- Datum
- 12. Juli 2019 16:07
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- AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Grundrechte Art. 33 Abs. 4 GG und Art. 6 Abs. 1 GG [#154430]
- Datum
- 19. Juli 2019 12:53
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- AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Grundrechte Art. 33 Abs. 4 GG und Art. 6 Abs. 1 GG [#154430]
- Datum
- 26. Juli 2019 14:35
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- AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Grundrechte Art. 33 Abs. 4 GG und Art. 6 Abs. 1 GG [#154430]
- Datum
- 27. Juli 2019 04:33
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- Betreff
- Grundrechte Art. 33 Abs. 4 GG und Art. 6 Abs. 1 GG [#154430], Ihr Anfrage vom 06.07.2019
- Datum
- 9. August 2019 11:39
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- AW: Grundrechte Art. 33 Abs. 4 GG und Art. 6 Abs. 1 GG [#154430], Ihr Anfrage vom 06.07.2019 [#154430]
- Datum
- 9. August 2019 23:36
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- Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
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- AW: Grundrechte Art. 33 Abs. 4 GG und Art. 6 Abs. 1 GG [#154430], Ihr Anfrage vom 06.07.2019 [#154430]
- Datum
- 11. August 2019 02:09
- An
- Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
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