Grundrechte in der öffentlichen Unterbringung

Die detaillierte Hausordnung der Öffentlichen Unterbringung von fördern und wohnen Hamburg für die jeweiligen Unterkunftsformen, für Wohnunterkünfte, Sammelunterkunft, und Container Unterkünfte.
Es kann keine pauschale Hausordnung geben da diese drei Wohnformen unterschiedlich sind, das muss eine Hausordnung berücksichtigen. Ebenso sämtliche Grund-, Menschenrechte. Die Hausordnung welche im Internet zu finden ist, ist veraltet und gillt für Sammelunterkuenfte. Warum wird die Herausgabe so verweigerte? Sie wird nicht mal auf Anfrage ausgehändig
In Wohnunterkuenften, zwei teilen sich ein Arpatement mit Küche und Toilette, wird den Bewohnern oft Verstöße gegen die Hausordnung aus Sammelunterkunften vorgeworfen: z.b kein Essen in der Küche lagern kein Rauchen im Gemeinschaftszimmer, detaillierte Putzzplaene für die Gemeinschaftsunterkünfte das ist inakzeptabel. Mitarbeitern kann durchaus abverlangt werden die Hausordnung zu zitieren die zum jeweiligen Haus passt. Die Bewohner werden verunsichert.
Sie wird jedoch oft nur dann erwähnt um den Bewohnern Fehlverhalten vorzuwerfen, überprüfen können sie es nicht, ihre Rechte kennen sie nicht.
Auch nehmen sich Mitarbeiter oft das Recht heraus Küchen und auch Sanitärbereiche zu inspizieren, auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert dieses Recht? Alles was Mitarbeiter machen muss auf einer gesetzlichen Grundlage fussen, auch diese wird den Bewohnern nicht mitgeteilt, es wird nur die Hausordnung zitiert.
Es muss für die Bewohner erkennbar sein, wann wer mit welchen Ziel Räume kontrollieren darf, dazu gibt es Gerichtsurteile. Auch das wissen die Bewohner nicht.
Und warum werden bei Hygienekontrollen, angeblich zwecks Seuchenkontrolle(auch Kakerlaken und anderes Ungeziefer) nicht alle Räume kontrolliert sondern nur einzelne Bewohner? Das ist schon Schikane, gibt es Ungeziefer Befall sollten alle Räume besonders Küchen,untersucht werden, und zwar von Fachpersonal , warum darf sich die Unterkunftsleitung diese Kontrolle anmaßen, meist nur bei ein oder zwei Leuten? Auf welcher restlichen Grundlage können sich die Mitarbeiter da berufen? Zumal derartigeKontrollen nur von Personen mit hoheitlichen Aufgaben durchgeführt werden dürfen, gelten die Leiter von Unterkünften als Mitarbeiter mit hoheitlichen Aufgaben?
Wieso dürfen Mitarbeiter Hygienekontrollen erzwingen, nur bei Einzelpersonen und nicht bei allen, wenn der Kammerjäger die Räume schon inspiziert hat und es nicht zu beanstanden gibt?
Und warum gibt es keine Möglichkeit, bei Klagen dagegen Rechtsbeistand zu erhalten, die Öra hilft nicht vor Gericht sie schreibt nur Briefe. Es gibt niemanden dem sie vor Gericht gegen fördern und wohnen geholfen hat. Dann passiert es oft das fördern und wohnen vom Gericht alles per Fax und E-Mail erhält, während der Bewohner auf die Post warten muss, wo bleibt da die Chancengleichheit und die Neutralität des Gerichts?
Auch werden oft Zwangsverlegungen mit fragwürdigen Begründungen durchgeführt, dagegen können sich Bewohner oft nicht wehren, wieso gibt es da keine Kontrollinstanz?
Auch können sich Bewohner nicht bei der Zentrale beschweren ohne Repressalien befürchten zu müssen, dann wird sofort in der Unterkunft angerufen um mitzuteilen wer sich weswegen beschwert hat, das Problem wird so nicht gelöst sondern die Bewohner eingeschüchtert. Da sie deswegen Nachteile befürchten müssen. Selbst E-Mails wurden schon im Wortlaut an die Unterkunft weitergeleitet, ohne etwas mit dem Bewohner abzusprechen.
Auch werden, wenn sich Bewohner per Email beschweren, in die Antwort oft Einzelheiten aus den Bewohnerakten zitiert, ohne zu wissen wer wirklich der Absender ist. Und wie kommen Mitarbeiter des Senats an diese Informationen? Auch Bewohnerakten unterliegen den Datenschutz. Und warum werden bewusst Informationen weitergeben, die sehr demütigend für Bewohner sind welche jedoch nichts mit der Beschwerde zu tun haben?
Sollten sie Fördern und wohnen darauf ansprechen, will ich nicht das mein Name und Adresse weitergeben werden. Da fordere ich die Einhaltung des Datenschutzes.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
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Samy Hesse
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
Samy Hesse
Betreff
Grundrechte in der öffentlichen Unterbringung [#294675]
Datum
12. Dezember 2023 02:53
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die detaillierte Hausordnung der Öffentlichen Unterbringung von fördern und wohnen Hamburg für die jeweiligen Unterkunftsformen, für Wohnunterkünfte, Sammelunterkunft, und Container Unterkünfte. Es kann keine pauschale Hausordnung geben da diese drei Wohnformen unterschiedlich sind, das muss eine Hausordnung berücksichtigen. Ebenso sämtliche Grund-, Menschenrechte. Die Hausordnung welche im Internet zu finden ist, ist veraltet und gillt für Sammelunterkuenfte. Warum wird die Herausgabe so verweigerte? Sie wird nicht mal auf Anfrage ausgehändig In Wohnunterkuenften, zwei teilen sich ein Arpatement mit Küche und Toilette, wird den Bewohnern oft Verstöße gegen die Hausordnung aus Sammelunterkunften vorgeworfen: z.b kein Essen in der Küche lagern kein Rauchen im Gemeinschaftszimmer, detaillierte Putzzplaene für die Gemeinschaftsunterkünfte das ist inakzeptabel. Mitarbeitern kann durchaus abverlangt werden die Hausordnung zu zitieren die zum jeweiligen Haus passt. Die Bewohner werden verunsichert. Sie wird jedoch oft nur dann erwähnt um den Bewohnern Fehlverhalten vorzuwerfen, überprüfen können sie es nicht, ihre Rechte kennen sie nicht. Auch nehmen sich Mitarbeiter oft das Recht heraus Küchen und auch Sanitärbereiche zu inspizieren, auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert dieses Recht? Alles was Mitarbeiter machen muss auf einer gesetzlichen Grundlage fussen, auch diese wird den Bewohnern nicht mitgeteilt, es wird nur die Hausordnung zitiert. Es muss für die Bewohner erkennbar sein, wann wer mit welchen Ziel Räume kontrollieren darf, dazu gibt es Gerichtsurteile. Auch das wissen die Bewohner nicht. Und warum werden bei Hygienekontrollen, angeblich zwecks Seuchenkontrolle(auch Kakerlaken und anderes Ungeziefer) nicht alle Räume kontrolliert sondern nur einzelne Bewohner? Das ist schon Schikane, gibt es Ungeziefer Befall sollten alle Räume besonders Küchen,untersucht werden, und zwar von Fachpersonal , warum darf sich die Unterkunftsleitung diese Kontrolle anmaßen, meist nur bei ein oder zwei Leuten? Auf welcher restlichen Grundlage können sich die Mitarbeiter da berufen? Zumal derartigeKontrollen nur von Personen mit hoheitlichen Aufgaben durchgeführt werden dürfen, gelten die Leiter von Unterkünften als Mitarbeiter mit hoheitlichen Aufgaben? Wieso dürfen Mitarbeiter Hygienekontrollen erzwingen, nur bei Einzelpersonen und nicht bei allen, wenn der Kammerjäger die Räume schon inspiziert hat und es nicht zu beanstanden gibt? Und warum gibt es keine Möglichkeit, bei Klagen dagegen Rechtsbeistand zu erhalten, die Öra hilft nicht vor Gericht sie schreibt nur Briefe. Es gibt niemanden dem sie vor Gericht gegen fördern und wohnen geholfen hat. Dann passiert es oft das fördern und wohnen vom Gericht alles per Fax und E-Mail erhält, während der Bewohner auf die Post warten muss, wo bleibt da die Chancengleichheit und die Neutralität des Gerichts? Auch werden oft Zwangsverlegungen mit fragwürdigen Begründungen durchgeführt, dagegen können sich Bewohner oft nicht wehren, wieso gibt es da keine Kontrollinstanz? Auch können sich Bewohner nicht bei der Zentrale beschweren ohne Repressalien befürchten zu müssen, dann wird sofort in der Unterkunft angerufen um mitzuteilen wer sich weswegen beschwert hat, das Problem wird so nicht gelöst sondern die Bewohner eingeschüchtert. Da sie deswegen Nachteile befürchten müssen. Selbst E-Mails wurden schon im Wortlaut an die Unterkunft weitergeleitet, ohne etwas mit dem Bewohner abzusprechen. Auch werden, wenn sich Bewohner per Email beschweren, in die Antwort oft Einzelheiten aus den Bewohnerakten zitiert, ohne zu wissen wer wirklich der Absender ist. Und wie kommen Mitarbeiter des Senats an diese Informationen? Auch Bewohnerakten unterliegen den Datenschutz. Und warum werden bewusst Informationen weitergeben, die sehr demütigend für Bewohner sind welche jedoch nichts mit der Beschwerde zu tun haben? Sollten sie Fördern und wohnen darauf ansprechen, will ich nicht das mein Name und Adresse weitergeben werden. Da fordere ich die Einhaltung des Datenschutzes.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Samy Hesse Anfragenr: 294675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294675/ Postanschrift Samy Hesse << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Samy Hesse

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Samy Hesse
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundrechte in der öffentlichen Unterbringung“ vom 12.12.2023 (#29…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
Samy Hesse
Betreff
AW: Grundrechte in der öffentlichen Unterbringung [#294675]
Datum
16. Januar 2024 14:02
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundrechte in der öffentlichen Unterbringung“ vom 12.12.2023 (#294675) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Samy Hesse