Grundrechte in der öffentlichen Unterbringung
Die detaillierte Hausordnung der Öffentlichen Unterbringung von fördern und wohnen Hamburg für die jeweiligen Unterkunftsformen, für Wohnunterkünfte, Sammelunterkunft, und Container Unterkünfte.
Es kann keine pauschale Hausordnung geben da diese drei Wohnformen unterschiedlich sind, das muss eine Hausordnung berücksichtigen. Ebenso sämtliche Grund-, Menschenrechte. Die Hausordnung welche im Internet zu finden ist, ist veraltet und gillt für Sammelunterkuenfte. Warum wird die Herausgabe so verweigerte? Sie wird nicht mal auf Anfrage ausgehändig
In Wohnunterkuenften, zwei teilen sich ein Arpatement mit Küche und Toilette, wird den Bewohnern oft Verstöße gegen die Hausordnung aus Sammelunterkunften vorgeworfen: z.b kein Essen in der Küche lagern kein Rauchen im Gemeinschaftszimmer, detaillierte Putzzplaene für die Gemeinschaftsunterkünfte das ist inakzeptabel. Mitarbeitern kann durchaus abverlangt werden die Hausordnung zu zitieren die zum jeweiligen Haus passt. Die Bewohner werden verunsichert.
Sie wird jedoch oft nur dann erwähnt um den Bewohnern Fehlverhalten vorzuwerfen, überprüfen können sie es nicht, ihre Rechte kennen sie nicht.
Auch nehmen sich Mitarbeiter oft das Recht heraus Küchen und auch Sanitärbereiche zu inspizieren, auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert dieses Recht? Alles was Mitarbeiter machen muss auf einer gesetzlichen Grundlage fussen, auch diese wird den Bewohnern nicht mitgeteilt, es wird nur die Hausordnung zitiert.
Es muss für die Bewohner erkennbar sein, wann wer mit welchen Ziel Räume kontrollieren darf, dazu gibt es Gerichtsurteile. Auch das wissen die Bewohner nicht.
Und warum werden bei Hygienekontrollen, angeblich zwecks Seuchenkontrolle(auch Kakerlaken und anderes Ungeziefer) nicht alle Räume kontrolliert sondern nur einzelne Bewohner? Das ist schon Schikane, gibt es Ungeziefer Befall sollten alle Räume besonders Küchen,untersucht werden, und zwar von Fachpersonal , warum darf sich die Unterkunftsleitung diese Kontrolle anmaßen, meist nur bei ein oder zwei Leuten? Auf welcher restlichen Grundlage können sich die Mitarbeiter da berufen? Zumal derartigeKontrollen nur von Personen mit hoheitlichen Aufgaben durchgeführt werden dürfen, gelten die Leiter von Unterkünften als Mitarbeiter mit hoheitlichen Aufgaben?
Wieso dürfen Mitarbeiter Hygienekontrollen erzwingen, nur bei Einzelpersonen und nicht bei allen, wenn der Kammerjäger die Räume schon inspiziert hat und es nicht zu beanstanden gibt?
Und warum gibt es keine Möglichkeit, bei Klagen dagegen Rechtsbeistand zu erhalten, die Öra hilft nicht vor Gericht sie schreibt nur Briefe. Es gibt niemanden dem sie vor Gericht gegen fördern und wohnen geholfen hat. Dann passiert es oft das fördern und wohnen vom Gericht alles per Fax und E-Mail erhält, während der Bewohner auf die Post warten muss, wo bleibt da die Chancengleichheit und die Neutralität des Gerichts?
Auch werden oft Zwangsverlegungen mit fragwürdigen Begründungen durchgeführt, dagegen können sich Bewohner oft nicht wehren, wieso gibt es da keine Kontrollinstanz?
Auch können sich Bewohner nicht bei der Zentrale beschweren ohne Repressalien befürchten zu müssen, dann wird sofort in der Unterkunft angerufen um mitzuteilen wer sich weswegen beschwert hat, das Problem wird so nicht gelöst sondern die Bewohner eingeschüchtert. Da sie deswegen Nachteile befürchten müssen. Selbst E-Mails wurden schon im Wortlaut an die Unterkunft weitergeleitet, ohne etwas mit dem Bewohner abzusprechen.
Auch werden, wenn sich Bewohner per Email beschweren, in die Antwort oft Einzelheiten aus den Bewohnerakten zitiert, ohne zu wissen wer wirklich der Absender ist. Und wie kommen Mitarbeiter des Senats an diese Informationen? Auch Bewohnerakten unterliegen den Datenschutz. Und warum werden bewusst Informationen weitergeben, die sehr demütigend für Bewohner sind welche jedoch nichts mit der Beschwerde zu tun haben?
Sollten sie Fördern und wohnen darauf ansprechen, will ich nicht das mein Name und Adresse weitergeben werden. Da fordere ich die Einhaltung des Datenschutzes.
Antwort verspätet
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Datum12. Dezember 2023
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16. Januar 2024
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