Grundrechte von Fahrzeughaltern

Anfrage an: Feuerwehr Düsseldorf

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Aufstellung derjenigen Grundrechte von Fahrzeughaltern, die das Umsetzen von falsch geparkten Fahrzeugen verhindern.

Erklärung: Am 4. August 2021 (13.37 Uhr) hat die Feuerwehr Düsseldorf beim Kurznachrichtendienst Twitter eine Nachricht zum Thema Falschparken in Oberbilk gepostet. Am gleichen Tag um 15.53 Uhr forderte der Twitter-Nutzer „ThoreRebach“, falsch parkende Wagen gleich umzusetzen. Auf diesen Tweet antwortete die Feuerwehr Düsseldorf am gleichen Tag um 20.39 Uhr, dass das nicht immer möglich sei, „da es sich bei der Maßnahme um einen Eingriff in die Grundrechte der Fahrzeughalter handelt“.

Bitte senden Sie mir daher eine Aufstellung derjenigen Grundrechte, die es verhindern, dass falsch geparkte Fahrzeuge umgesetzt werden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. September 2021
  • Frist
    12. Oktober 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Feuerwehr Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundrechte von Fahrzeughaltern [#228036]
Datum
9. September 2021 06:06
An
Feuerwehr Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung derjenigen Grundrechte von Fahrzeughaltern, die das Umsetzen von falsch geparkten Fahrzeugen verhindern. Erklärung: Am 4. August 2021 (13.37 Uhr) hat die Feuerwehr Düsseldorf beim Kurznachrichtendienst Twitter eine Nachricht zum Thema Falschparken in Oberbilk gepostet. Am gleichen Tag um 15.53 Uhr forderte der Twitter-Nutzer „ThoreRebach“, falsch parkende Wagen gleich umzusetzen. Auf diesen Tweet antwortete die Feuerwehr Düsseldorf am gleichen Tag um 20.39 Uhr, dass das nicht immer möglich sei, „da es sich bei der Maßnahme um einen Eingriff in die Grundrechte der Fahrzeughalter handelt“. Bitte senden Sie mir daher eine Aufstellung derjenigen Grundrechte, die es verhindern, dass falsch geparkte Fahrzeuge umgesetzt werden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228036/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr Antragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. ACHTUNG! DIESE EMAIL-ADRESSE IST NICHT FÜR NOTRUFE GEEI…
Von
Feuerwehr Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: Grundrechte von Fahrzeughaltern [#228036]
Datum
9. September 2021 06:06
Status
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Sehr Antragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. ACHTUNG! DIESE EMAIL-ADRESSE IST NICHT FÜR NOTRUFE GEEIGNET! FÜR NOTRUFMELDUNGEN WÄHLEN SIE DIE 112 oder senden Sie ein Notruf-Fax an die 112! Mit freundlichen Grüßen
Feuerwehr Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an die Feuerwehr Düsseldorf die zuständigk…
Von
Feuerwehr Düsseldorf
Betreff
Antwort: Grundrechte von Fahrzeughaltern [#228036]
Datum
27. September 2021 13:58
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an die Feuerwehr Düsseldorf die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde und die ich Ihnen gerne beantworte. Frage: Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung derjenigen Grundrechte von Fahrzeughaltern, die das Umsetzen von falsch geparkten Fahrzeugen verhindern. Erklärung: Am 4. August 2021 (13.37 Uhr) hat die Feuerwehr Düsseldorf beim Kurznachrichtendienst Twitter eine Nachricht zum Thema Falschparken in Oberbilk gepostet. Am gleichen Tag um 15.53 Uhr forderte der Twitter-Nutzer „ThoreRebach“, falsch parkende Wagen gleich umzusetzen. Auf diesen Tweet antwortete die Feuerwehr Düsseldorf am gleichen Tag um 20.39 Uhr, dass das nicht immer möglich sei, „da es sich bei der Maßnahme um einen Eingriff in die Grundrechte der Fahrzeughalter handelt“. Bitte senden Sie mir daher eine Aufstellung derjenigen Grundrechte, die es verhindern, dass falsch geparkte Fahrzeuge umgesetzt werden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Antwort: Da es sich bei einer Abschleppmaßnahme um einen Verwaltungsakt handelt, muss zwingend der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§15 OBG) gewahrt und das richtige Ermessen (§16 OBG) ausgewählt werden. Die Außendienstkräfte der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes müssen bei jeder Abschleppmaßnahme abwägen welches Rechtsgut (Allg. Handlungsfreiheit bzw. das Eigentum gegen die verletzte Rechtsnorm) schwerer wiegt. Dies ist insbesondere bei Feuerwehrzonen relativ einfach, da hier da hier kein Ermessensspielraum vorhanden ist. Nichts desto trotz muss immer das mildeste Mittel gewählt werden, um das Ziel zu erreichen. Dieses wird meistens erreicht, wenn der Verkehrsteilnehmer selbst sein Fahrzeug entfernt. Darüber hinaus dürfen Abschleppmaßnahmen nicht aus erzieherischen Gründen erfolgen. Beigefügt der Text vom Tweet der Feuerwehr Düsseldorf vom 04.08.2021 13:36 Uhr: Das Ordnungsamt @Duesseldorf lässt #Falschparker in Feuerwehrzufahrten abschleppen. Allerdings gibt das Gesetz in anderen Bereichen dies nicht immer her, da es sich hierbei um den Eingriff der Grundrechte handelt, wofür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. 1:36 nachm. · 4. Aug. 2021·Twitter Web App Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort, die mich jedoch sehr enttäuscht, da Sie meine Frage n…
An Feuerwehr Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antwort: Grundrechte von Fahrzeughaltern [#228036]
Datum
2. Oktober 2021 14:21
An
Feuerwehr Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort, die mich jedoch sehr enttäuscht, da Sie meine Frage nach den Grundrechten nicht beantworten. Stattdessen gehen Sie (mit Angabe der Paragraphen des Ordnungsbehördengesetzes) auf Verhältnismäßigkeit und Ermessen bei Verwaltungsakten ein, was aber überhaupt nicht Inhalt der Anfrage war. In der Antwort verwenden Sie auch die Begriffe Rechtsgut und Rechtsnorm, die jedoch ebenfalls nicht Teil der Anfrage waren. Gegen Ende Ihrer Antwort schreiben Sie, dass „Abschleppmaßnahmen nicht aus erzieherischen Gründen erfolgen“ dürfen, aber warum erwähnen Sie das? Der Begriff der „erzieherischen Gründe“ findet sich nicht im Ordnungsbehördengesetz, und ist im Rahmen dieser Anfrage ebenfalls vollkommen irrelevant. Ich bitte Sie daher erneut, mir eine Aufstellung derjenigen Grundrechte von Fahrzeughaltern zuzusenden, die es verhindern, dass falsch geparkte Fahrzeuge umgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228036/
Feuerwehr Düsseldorf
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. ACHTUNG! DIESE EMAIL-ADRESSE IST NICHT FÜR NOTRUFE GEEI…
Von
Feuerwehr Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: Antwort: Grundrechte von Fahrzeughaltern [#228036]
Datum
2. Oktober 2021 14:21
Status
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Sehr Antragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. ACHTUNG! DIESE EMAIL-ADRESSE IST NICHT FÜR NOTRUFE GEEIGNET! FÜR NOTRUFMELDUNGEN WÄHLEN SIE DIE 112 oder senden Sie ein Notruf-Fax an die 112! Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundrechte von Fahrzeughaltern“ vom 09.09.202…
An Feuerwehr Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail: Antwort: Grundrechte von Fahrzeughaltern [#228036]
Datum
1. November 2021 23:59
An
Feuerwehr Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundrechte von Fahrzeughaltern“ vom 09.09.2021 (#228036) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228036/
Feuerwehr Düsseldorf
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. ACHTUNG! DIESE EMAIL-ADRESSE IST NICHT FÜR NOTRUFE GEEI…
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Feuerwehr Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: AW: Ihre Mail: Antwort: Grundrechte von Fahrzeughaltern [#228036]
Datum
1. November 2021 23:59
Status
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Sehr Antragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. ACHTUNG! DIESE EMAIL-ADRESSE IST NICHT FÜR NOTRUFE GEEIGNET! FÜR NOTRUFMELDUNGEN WÄHLEN SIE DIE 112 oder senden Sie ein Notruf-Fax an die 112! Mit freundlichen Grüßen
Feuerwehr Düsseldorf
Sehr Antragsteller/in auf die von ihnen, bzw. automatisch generierte Mail aus dem Portal "fragdenstaat.de&q…
Von
Feuerwehr Düsseldorf
Betreff
WG: 20211108_WG: AW: Ihre Mail: Antwort: Grundrechte von Fahrzeughaltern [#228036]
Datum
9. November 2021 13:39
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in auf die von ihnen, bzw. automatisch generierte Mail aus dem Portal "fragdenstaat.de" möchte ich ihnen mitteilen, dass ihnen die Beantwortung auf die gestellte Anfrage vom 09.09.2021 am 27.09.2021 per Mail zugegangnen ist. Zur Vollständigkeit übersende ich ihnen abschließend die Beantwortung als Anlage gerne noch mal. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], Sie schreiben, dass mir "die Beantwortung auf die gestellte Anfrage vom 09.09.2021 am 27.…
An Feuerwehr Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: 20211108_WG: AW: Ihre Mail: Antwort: Grundrechte von Fahrzeughaltern [#228036]
Datum
9. November 2021 17:12
An
Feuerwehr Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Sie schreiben, dass mir "die Beantwortung auf die gestellte Anfrage vom 09.09.2021 am 27.09.2021 per Mail zugegangen ist." Es ist richtig, dass [geschwärzt] am 27.09.2021 eine E-Mail geschrieben hat; dabei handelt es sich jedoch nicht um die Beantwortung meiner Frage. Stattdessen hat [geschwärzt] Ausführungen zum Ordnungsbehördengesetz, zu Verhältnismäßigkeit und Ermessen bei Verwaltungsakten gemacht sowie erzieherische Gründe angeführt. Diese Ausführungen sind aber alle irrelevant und beantworten meine Frage nicht. Ich bitte Sie daher zum dritten Mal, mir eine Aufstellung derjenigen Grundrechte von Fahrzeughaltern zuzusenden, die es verhindern, dass falsch geparkte Fahrzeuge umgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 228036 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Grundrechte von Fahrzeughaltern“ [#228036]
Datum
2. Januar 2022 08:05
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/228036/ Auf meine Anfrage vom 09.09.2021 sendete die Feuerwehr Düsseldorf mir am 27.09.2021 eine E-Mail, die jedoch die in meiner Anfrage gestellte Frage nicht beanwortete. Ich habe daher die Feuerwehr Düsseldorf am 02.10.2021 und am 01.11.2021 erneut gebeten, meine Anfrage zu beantworten. Daraufhin schrieb mir die Feuerwehr Düsseldorf am 09.11.2021 eine E-Mail, die jedoch wortgleich mit der E-Mail vom 27.09.2021 war und meine Anfrage daher ebenfalls nicht beantwortete. Ich habe die Feuerwehr Düsseldorf dann am gleichen Tag (09.11.2021) darauf aufmerksam gemacht, dass die Anfrage weiterhin nicht beantwortet wurde, jedoch bis heute keine weitere Nachrichten erhalten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 228036.pdf - 2021-09-09_2-E-Mail_Footer_Ausbildung_2022.jpg - 2021-09-27_1-E-Mail_Footer_Ausbildung_2022.jpg - 2021-10-02_2-E-Mail_Footer_Ausbildung_2022.jpg - 2021-11-01_2-E-Mail_Footer_Ausbildung_2022.jpg - 2021-11-09_1-Antwort-GrundrechtevonFahrzeughaltern228036.pdf - 2021-11-09_1-E-Mail_Footer_Ausbildung_2022.jpg Anfragenr: 228036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228036/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.01.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Grundrechte von Fahrzeughaltern“ [#228036]
Datum
3. Januar 2022 07:42
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.01.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.2.3-31/2022 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 09.09.20…
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.2.3-31/2022 Antrag auf Informationszugang; hier: Grundrechte von Fahrzeughaltern
Datum
6. Januar 2022 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein AZ: 209.2.3.2.3-31/2022 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 09.09.2021; hier: Grundrechte von Fahrzeughaltern Sehr Antragsteller/in Sie haben sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und um Vermittlung gebeten, da die auskunftspflichtige Stelle die in Ihrer vorgenannten Anfrage vom 09.09.2021 gestellte Frage nicht beantwortet haben soll. Mit Anfrage vom 09.09.2021 baten Sie um Informationszugang zu einer Aufstellung derjenigen Grundrechte, die das Umsetzen von falsch geparkten Fahrzeugen verhindern. Der ausführlichen Antwort der Feuerwehr Düsseldorf ist zu entnehmen, dass es sich um Artikel 14 GG handelt, auch wenn dieser nicht explizit erwähnt wird. Ihre Frage vom 09.09.2021 sehe ich daher als beantwortet an. Mit freundlichen Grüßen