Grundsatzpapiere oder Selbstdarstellungsvorlagen, demnach Ihre Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO-EU eine "petitionsähnliche" Aufsichtsbehörde nach Art. 58, 77, 78 DSGVO sei

Grundsatzpapiere oder Selbstdarstellungsvorlagen, demnach Ihre Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO-EU eine "petitionsähnliche" Aufsichtsbehörde nach Art. 58, 77, 78 DSGVO-EU sei.

Hier ist bekannt geworden, dass Sie sich in Schreiben an Betroffene entsprechend positionieren, auch hinsichtlich des Akteneinsichtsrechts in Verwaltungsverfahren nach Art. 77 DSGVO, die Sie als "Petitionsverfahren" umschreiben.

Die Frage wird auch gestellt, da u. a. die Gesellschaft für Freiheitsrechte in einer Pressemitteilung zum "intransparen Datenschutz", "deutscher Wahrnehmung vs. Realität", "viele Köpfe, wenig Resultate" u. v. m. der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden schreibt, wenn sie u. a. durch Verweis auf die Tätigkeit von Datenschutzaufsichtsbehörden feststellt:

"Die deutschen Gerichte und Rechtswissenschaft tun sich indes auf europäischer Ebene besonders durch krude Theorien hervor, die auf die Abweisung von DSGVO-Rechten abzielen."

Auf die verstetigte Rechtsprechung des EuGH vom 12.1.23, 26.6.23 etc. zum anderweitigen Rechtsbehelf nach Art. 77 f. DSGVO-EU wird hingewiesen.

Sie werden zitiert.

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  • Datum
    13. August 2023
  • Frist
    16. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Grundsatzpapiere oder …
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundsatzpapiere oder Selbstdarstellungsvorlagen, demnach Ihre Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO-EU eine "petitionsähnliche" Aufsichtsbehörde nach Art. 58, 77, 78 DSGVO sei [#286044]
Datum
13. August 2023 20:00
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Grundsatzpapiere oder Selbstdarstellungsvorlagen, demnach Ihre Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO-EU eine "petitionsähnliche" Aufsichtsbehörde nach Art. 58, 77, 78 DSGVO-EU sei. Hier ist bekannt geworden, dass Sie sich in Schreiben an Betroffene entsprechend positionieren, auch hinsichtlich des Akteneinsichtsrechts in Verwaltungsverfahren nach Art. 77 DSGVO, die Sie als "Petitionsverfahren" umschreiben. Die Frage wird auch gestellt, da u. a. die Gesellschaft für Freiheitsrechte in einer Pressemitteilung zum "intransparen Datenschutz", "deutscher Wahrnehmung vs. Realität", "viele Köpfe, wenig Resultate" u. v. m. der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden schreibt, wenn sie u. a. durch Verweis auf die Tätigkeit von Datenschutzaufsichtsbehörden feststellt: "Die deutschen Gerichte und Rechtswissenschaft tun sich indes auf europäischer Ebene besonders durch krude Theorien hervor, die auf die Abweisung von DSGVO-Rechten abzielen." Auf die verstetigte Rechtsprechung des EuGH vom 12.1.23, 26.6.23 etc. zum anderweitigen Rechtsbehelf nach Art. 77 f. DSGVO-EU wird hingewiesen. Sie werden zitiert.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286044/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Eingangsmitteilung Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Geschäftszeichen: T-6014/1/4 Sehr <<…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Eingangsmitteilung
Datum
15. August 2023 14:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Geschäftszeichen: T-6014/1/4 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. August 2023, dessen Eingang hiermit bestätigt wird. Ihr Anliegen wird an das zuständige Referat zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
<< Antragsteller:in >>: Grundsatzpapiere oder Selbstdarstellungsvorlagen Hier: Ihr Antrag nach § 10 Sä…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
<< Antragsteller:in >>: Grundsatzpapiere oder Selbstdarstellungsvorlagen
Datum
18. August 2023 15:58
Status
Warte auf Antwort
Hier: Ihr Antrag nach § 10 Sächs.TranspG vom 13. August 2023 Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben am 13. August 2023 hier einen Antrag auf Information gemäß § 10 Abs. 1 Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG) gestellt. Ausweislich § 10 Abs. 2 SächsTranspG muss der Antrag den Namen und die Adresse der Antragstellerin oder des Antragstellers enthalten und die begehrte Information bezeichnen. Vor der inhaltlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Antragsbegehren bitte ich daher um Mitteilung Ihrer Anschrift. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass die in § 12 Abs. 1 SächsTranspG bezeichnete Frist zur Bearbeitung des hier in Rede stehenden Antrages erst mit Eingang aller für den Antrag notwendigen Angaben (hier insbesondere: Ihrer Anschrift) zu laufen beginnt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Grundsatzpapiere oder Selbstdarstellungsvorlagen [#286044] Guten Tag, und vielen Dank für Ihre unverbindliche…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grundsatzpapiere oder Selbstdarstellungsvorlagen [#286044]
Datum
18. August 2023 22:36
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, und vielen Dank für Ihre unverbindliche, aber in jedem Fall so zitierbare Auffassung, mit der Sie sich gegen die Rechtsauffassung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit positionieren, sowie das Urteil des OVG NRW in der derzeit beim BVerwG anhängigen Rechtssache BfDI. Anscheinend positionieren Sie sich in der Frage der anlasslosen Datenabfrage auch gegen mehrere Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, und hat Ihr Bundesland, durch Sie als Vorbild, mehr im Bereich der EU-Richtlinie auf Informationszugang im Sinne des unionalen Datenschutzes niederschwellig zu verheimlichen denn in anderen Bundesländern. Sie werden zitiert. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286044/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
hier: Ihr Schreiben vom 18. August 2023 << Antragsteller:in >>: Grundsatzpapiere oder Selbstdarstellun…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
hier: Ihr Schreiben vom 18. August 2023
Datum
30. August 2023 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Antragsteller:in >>: Grundsatzpapiere oder Selbstdarstellungsvorlagen hier: Ihr Schreiben vom 18. August 2023 Sehr << Antragsteller:in >> mit Schreiben vom 13. August 2023 stellten Sie einen Antrag nach § 10 Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG) zur Übersendung von "Grundsatzpapieren oder Selbstdarstellungsvorlagen, demnach Ihre Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO-EU eine "petitionsähnliche" Aufsichtsbehörde nach Art. 58, 77, 78 DSGVO-EU sei." Eine notwendige Angabe Ihre Adresse war Ihrem Antrag nicht enthalten. Mit Schreiben vom 18. August 2023 hatte ich Ihnen daraufhin mitgeteilt, dass ausweislich § 10 Abs. 2 SächsTranspG ein Antrag auf Zugang zu Informationen notwendigerweise Namen und Adresse der Antragstellerin enthalten muss und Sie daher gebeten, Ihre Anschrift mitzuteilen. 1. Der Antrag wird abgelehnt. Auch mit Schreiben vom 18. August 2023 haben Sie mir trotz entsprechendem Hinweis keine zustellfähige Anschrift mitgeteilt. Mit genanntem Schreiben teilen Sie zwar zahlreiche Einlassungen mit, als Postanschrift haben Sie allerdings lediglich die Angaben " << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, << Adresse entfernt >>" getätigt. Trotz meines entsprechenden Hinweises mit Schreiben vom 18. August 2023 haben Sie daher nicht alle für die Bearbeitung Ihres Antrages notwendigen Angaben beigebracht. Ein objektiver Hinderungsgrund für die fehlenden Angaben ist weder genannt noch ersichtlich, so dass der hier in Rede stehende Antrag abgelehnt werden muss. 2. Kosten werden nicht erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, Devrientstr. 5, 01067 Dresden, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten zu erheben. Wird der Widerspruch in elektronischer Form erhoben, ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach über die auf der Internetseite www.egvp.de bezeichneten Kommunikationswege einzureichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: hier: Ihr Schreiben vom 18. August 2023 [#286044] Guten Tag, danke, wir drucken ggf. Ihre schriftlichen Einla…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: hier: Ihr Schreiben vom 18. August 2023 [#286044]
Datum
14. November 2023 17:15
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke, wir drucken ggf. Ihre schriftlichen Einlassungen in ersten Schreiben aus Beschwerdeverfahren nach Art. 77 DSGVO-EU ab, wo Sie behaupten, Sie seien nach der DSGVO eine besonders petitionsähnliche Behörde, und Verfahren nach Art. 77 seien keine Verwaltungsverfahren nach Ihrem sächsischen Landesrecht, insofern auch kein Anspruch auf Akteneinsichten bestehe. Neben Ihre Einlassung kann das Diktum der Gesellschaft für Freiheitsrechte zu verbreiteten "kruden Theorien" in deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden gelegt werden. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 286044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286044/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: hier: Ihr Schreiben vom 18. August 2023 [#286044] Guten Tag, Sie sind nach dem erwartbar am Hessischen Beauft…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: hier: Ihr Schreiben vom 18. August 2023 [#286044]
Datum
21. Dezember 2023 23:46
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie sind nach dem erwartbar am Hessischen Beauftragten für Datenschutz durchexerzierten Beschluss des EuGH vom Anfang Dezember anscheinend eine der allerletzten "petitionsähnlichen" (c) Aufsichtsbehörden in der geamten EU, die sich so in Eingangsschreiben in Verfahren nach Art. 77 DSGVO positioniert, nicht wahr? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 286044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286044/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Automatische Antwort: hier: Ihr Schreiben vom 18. August 2023 [#286044] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dan…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Automatische Antwort: hier: Ihr Schreiben vom 18. August 2023 [#286044]
Datum
21. Dezember 2023 23:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin vom 18. Dezember 2023 bis 1. Januar 2024 nicht per E-Mail zu erreichen. Eingehende E-Mails werden nicht automatisch weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen