Grundschule Hellern

Bitte teilen Sie mir mit welche Pläne die Stadt zur Beseitigung der Baumängel beim Neubau der Grundschule Hellern bereits getroffen hat und inwieweit Maßnahmen zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen eingeleitet wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2024
  • Frist
    20. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück, des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes…
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundschule Hellern [#297677]
Datum
18. Januar 2024 16:54
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück, des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie des Verbraucherinformationsgesetzes, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit welche Pläne die Stadt zur Beseitigung der Baumängel beim Neubau der Grundschule Hellern bereits getroffen hat und inwieweit Maßnahmen zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen eingeleitet wurden.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Osnabrück (Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück) beschlossen am 12.03.2019 und des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie des Verbraucherinformationsgesetzes Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297677/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundschule Hellern“ vom 18.01.2024 (#297677) wurde von Ihnen nich…
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grundschule Hellern [#297677]
Datum
20. Februar 2024 10:58
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundschule Hellern“ vom 18.01.2024 (#297677) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Sehr << Antragsteller:in >> nach hiesigen Kenntnisstand gibt es derzeit keine / keine nennenswerten …
Von
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Betreff
Datum
21. Februar 2024 08:20
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
10,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> nach hiesigen Kenntnisstand gibt es derzeit keine / keine nennenswerten Baumängel beim Neubau der Grundschule Hellern. Ich würde Sie bitten, die Ihnen bekannten Mängel näher zu bezeichnen, um Ihre Anfrage beantworten zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Baumängel GS Hellern [#297677] Guten Tag << Antragsteller:in >> Ich melde mich auf Ihre Antwort, …
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Baumängel GS Hellern [#297677]
Datum
26. Februar 2024 08:59
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ich melde mich auf Ihre Antwort, es seien keine Baumängel bekannt. Im Neubau zur Südseite ist es vor allem im Obergeschoss zu erheblichen Mauerrissen gekommen. Die öffentlich zugänglichen Bereiche habe ich fotografiert und ihnen hier als Anlage hinzugefügt. Im Büro der Konrektorin Frau Frankenberg soll sich ein weiterer noch deutlicherer Mauerriss befinden. Meines Erachtens überschreitet das Schadensbild eine zu tolerierende Geringfügigkeit bei weitem. Ob darüber hinaus sogar eine Gefährdung der Statik vorliegt kann ich nicht beurteilen. Ich wäre aber zum Thema Sicherheit für eine offizielle Stellungnahme dankbar, da meine Tochter diese Grundschule besucht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297677/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Baumängel GS Hellern Sehr << Antragsteller:in >> die Rissbildungen in Fluren und Büroräumen im Neubau…
Von
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Betreff
Baumängel GS Hellern
Datum
22. April 2024 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
10,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die Rissbildungen in Fluren und Büroräumen im Neubau der GS Hellern wurden in den Osterferien 2024 durch das Ing.-Büro Ehlers-Unland zum dritten Mal begutachtet. Nach wie vor besteht keine Beeinträchtigung der statischen Tragfähigkeit für die Bausubstanz. Nach Einschätzung des Statikers können die Risse "kosmetisch" überarbeitet werden. Weitere Veränderungen sind nicht mehr zu erwarten. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Baumängel GS Hellern [#297677] Guten Tag << Antragsteller:in >> Zunächst einmal vielen Dank für I…
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Baumängel GS Hellern [#297677]
Datum
22. April 2024 11:07
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Zunächst einmal vielen Dank für Ihre Nachricht, die unter dem Sicherheitsapekt sehr beruhigend ist. Dennoch würde ich ergänzend noch gerne wissen, ob die optischen Mängel, möglichst im Rahmen einer Gewährleistung, behoben werden. Hat die Stadt als Bauherr hier bereits versucht Ansprüche gegen Bauunternehmen etc. geltend zu machen, oder liegt nach Beurteilung der Stadt kein Baumangel vor? Letztlich laufen hier ja Verjährungsfristen und die Reparatur fällt dann der Stadtkasse zur Last. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297677/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreisfreie Stadt Osnabrück
WG: [EXTERNE MAIL] AW: Baumängel GS Hellern [#297677] Sehr << Antragsteller:in >> bei dem Schadensbil…
Von
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Betreff
WG: [EXTERNE MAIL] AW: Baumängel GS Hellern [#297677]
Datum
22. April 2024 13:50
Status
smime.p7s
9,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bei dem Schadensbild handelt es sich nicht um Mängel im Sinne einer fehlerhaften Planung oder Ausführung, sondern um Schadensereignisse, die im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme nicht immer vollständig auszuschließen sind. Die Ausführung der Gründungs-, Stahlbeton- und Mauerarbeiten wurde durch externe Bodengutachter, Statiker und bauseitige Fachbauleitung begleitet und abgenommen. Gem. Bodengutachten sind Setzungen im Untergrund von bis zu 20 mm, trotz aller notwendigen Verdichtungsmaßnahmen nicht auszuschließen. Da es sich bei dem Schadensbild lediglich um einen optischen Mangel handelt, und die Ursache dafür letztendlich nicht, oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beweissicher festgestellt werden kann, wird dieser Mangel mit geringem Aufwand bauseitig bereinigt. Mit freundlichem Gruß