Grundsteuer

Es ist für mich unbegreiflich, dass ein Mensch gezwungen werden kann, für etwas, das sein Eigentum ist, alljährlich einen Betrag zu zahlen. Eigentum ist laut Menschenrechten und Verfassung geschützt. Es muss also Gesetze geben, die dieses Grundrecht beschränken, und in denen auch darauf hingewiesen wird, welches Grundrecht damit eingeschränt wird. Ich möchte nun die genauen Abschnitte /Paragraphen der entsprechenden Gesetze erfahren, und wer die Berechtigung hat, einen Betrag zu verlangen (ohne Gegenleistung zu erbringen), und durch wen er diese Berechtigung erhalten hat (von mir jedenfalls nicht).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. März 2020
  • Frist
    7. April 2020
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Dieter Rießle
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >…
An Finanzamt Frankfurt (Oder) Details
Von
Dieter Rießle
Betreff
Grundsteuer [#181938]
Datum
5. März 2020 09:38
An
Finanzamt Frankfurt (Oder)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es ist für mich unbegreiflich, dass ein Mensch gezwungen werden kann, für etwas, das sein Eigentum ist, alljährlich einen Betrag zu zahlen. Eigentum ist laut Menschenrechten und Verfassung geschützt. Es muss also Gesetze geben, die dieses Grundrecht beschränken, und in denen auch darauf hingewiesen wird, welches Grundrecht damit eingeschränt wird. Ich möchte nun die genauen Abschnitte /Paragraphen der entsprechenden Gesetze erfahren, und wer die Berechtigung hat, einen Betrag zu verlangen (ohne Gegenleistung zu erbringen), und durch wen er diese Berechtigung erhalten hat (von mir jedenfalls nicht).
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dieter Rießle Anfragenr: 181938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181938 Postanschrift Dieter Rießle << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dieter Rießle

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