Grundstücke im Hafengebiet

Ich bitte um eine Zusammenstellung aller Grundstücke im Bereich des Hamburger Hafengebiets im Besitz der Stadt Hamburg, der HPA und der HHLA.
Die Zusammenstellung sollte alle Grundstücke mit Flurstücksnummer und Eigentümer umfassen (HPA, HHLA oder Stadt Hamburg). Das Format der Zusammenstellung sollte entweder eine Tabelle mit Auflistung aller Grundstücke oder eine GIS-fähige Datei (shp, gml) bzw. ein GIS-fähiger Dienst (WMS) sein.
Vielen Dank!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Februar 2016
  • Frist
    30. März 2016
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundstücke im Hafengebiet [#15825]
Datum
25. Februar 2016 10:28
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Ich bitte um eine Zusammenstellung aller Grundstücke im Bereich des Hamburger Hafengebiets im Besitz der Stadt Hamburg, der HPA und der HHLA. Die Zusammenstellung sollte alle Grundstücke mit Flurstücksnummer und Eigentümer umfassen (HPA, HHLA oder Stadt Hamburg). Das Format der Zusammenstellung sollte entweder eine Tabelle mit Auflistung aller Grundstücke oder eine GIS-fähige Datei (shp, gml) bzw. ein GIS-fähiger Dienst (WMS) sein. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Ihre Anfrage nach dem Transparenzgesetz vom 25.02.2016; hier Abgabemitteilung an den LGV Dieser Nachrichtentext wi…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Transparenzgesetz vom 25.02.2016; hier Abgabemitteilung an den LGV
Datum
4. März 2016 10:24
Status
Warte auf Antwort
24,4 KB
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AW: Ihre Anfrage nach dem Transparenzgesetz vom 25.02.2016; hier Abgabemitteilung an den LGV [#15825] Sehr geehrt…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Transparenzgesetz vom 25.02.2016; hier Abgabemitteilung an den LGV [#15825]
Datum
4. März 2016 10:42
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Zusendung der Informationen! Leider kann ich die .rpmsg-Datei nicht öffnen. Ich habe keinen Zugangsschlüssel zu einem rpmsg-Server. Können Sie mir die Antwort auch auf anderem Weg zukommen lassen? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Ihre Anfrage nach dem Transparenzgesetz vom 25.02.2016; hier Abgabemitteilung an den LGV Sehr geehrtAntragsteller/…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Transparenzgesetz vom 25.02.2016; hier Abgabemitteilung an den LGV
Datum
4. März 2016 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ich habe Ihre Anfrage nach dem Transparenzgesetz zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg Tel. 428 28 - 0 <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Transparenzgesetz vom 25.02.2016; hier Abgabemitteilung an den LGV [#15825] Viele Dank …
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Transparenzgesetz vom 25.02.2016; hier Abgabemitteilung an den LGV [#15825]
Datum
4. März 2016 10:47
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Viele Dank für Ihre schnelle Antwort und das Weiterleiten! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in die gewünschten Informationen über Flurstücke, die im Eigentum der Freien und Hansest…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
WG: Grundstücke im Hafengebiet [#15825]
Datum
7. März 2016 13:10
Status
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929 Bytes
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42,9 KB
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Sehr geehrtAntragsteller/in die gewünschten Informationen über Flurstücke, die im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg sind, finden Sie in dem Portal Geo-Online unter folgendem Link: http://www.geoportal-hamburg.de/Geoportal/geo-online/index.html (Hinweis für Sie: Aktuell steht der Dienst nicht zur Verfügung. Bitte versuchen Sie es in den nächsten Tagen.) Die Flurstücke werden Ihnen markiert, sofern Sie folgende Einstellungen vornehmen: - einen Maßstab bis 1: 5000 wählen - als Hintergrundkarte ALKIS wählen und - unter Transparenzportal Hamburg -> Infrastruktur, Bauen und Wohnen -> das Landesgrundbesitzverzeichnis anhaken <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> Eine Auswertung und Aufbereitung der Flurstücke zu einer Excel-Liste können wir Ihnen für die Flurstücke im Eigentum der FHH anbieten. Die Flurstücke im Eigentum von HPA bzw. der HHLA können wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nur auswerten, sofern Sie uns Schreiben der entsprechenden Anstalten beibringen, in denen die Zustimmung erteilt wird. Für die Auswertung würden Sie eine kostenpflichtige Dienstleistung des Landesbetriebes Geoinformation und Vermessung (LGV) in Anspruch nehmen. Anbei erhalten Sie den entsprechenden Auszug aus dem Preisverzeichnis des LGV mit Stand vom 01.01.2016. <<E-Mail-Adresse>> Demnach entstehen Kosten für die Grundgebühr in Höhe von 205€, Kosten für die Ausleitung der Flurstücke im Eigentum der FHH (Anzahl der Bestandsangaben x 0,9€) und eventuell noch Kosten für zusätzlich benötigte Arbeitszeit (Mehraufwand: 39€ je Halbstunde). Die tatsächlichen Kosten können wir erst nach der Auswertung ermitteln, da erst dann die Anzahl der Bestandsangaben und der eventuell benötigte Mehraufwand nach Ziffer P2.2.3 bekannt ist. Die Daten, die dieser Auswertung zugrunde liegen werden, haben den Stand vom 13.10.2015. Mit freundlichen Grüßen