Grundstückskauf Ostfriesische Insel Baltrum

Ich bin ein auf Baltrum geborener Insulaner und möchte ein entbehrliches unbebautes Grundstück des Landes auf der Ostfriesischen Insel Baltrum nach VV Nr. 6.1.2 Satz 1 erwerben, um dort ein Altenteil zu errichten, um dann meinen Gewerbebetrieb - in dem ich jetzt wohne - an mein Kind zu überschreiben. Das Domänenamt in Oldenburg teilte mir mit, dass es eine Anweisung gäbe keine Grundstücke mehr zu verkaufen. Statt dessen sind die Grundstücke durch Bestellung eines Erbbaurechts zu vermarktet. Bitte teilen Sie mir mit, ob das tatsächlich so ist und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage vom vorrangigen Verkauf abgewichen werden darf. Bitte schicken Sie mir eine Kopie der entsprechenden Anweisung.

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  • Datum
    6. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin ein auf Bal…
An Niedersächsisches Finanzministerium Details
Von
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Betreff
Grundstückskauf Ostfriesische Insel Baltrum [#245658]
Datum
6. April 2022 12:16
An
Niedersächsisches Finanzministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin ein auf Baltrum geborener Insulaner und möchte ein entbehrliches unbebautes Grundstück des Landes auf der Ostfriesischen Insel Baltrum nach VV Nr. 6.1.2 Satz 1 erwerben, um dort ein Altenteil zu errichten, um dann meinen Gewerbebetrieb - in dem ich jetzt wohne - an mein Kind zu überschreiben. Das Domänenamt in Oldenburg teilte mir mit, dass es eine Anweisung gäbe keine Grundstücke mehr zu verkaufen. Statt dessen sind die Grundstücke durch Bestellung eines Erbbaurechts zu vermarktet. Bitte teilen Sie mir mit, ob das tatsächlich so ist und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage vom vorrangigen Verkauf abgewichen werden darf. Bitte schicken Sie mir eine Kopie der entsprechenden Anweisung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245658/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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