Grundstückskauf Ostfriesische Insel Baltrum
Ich bin ein auf Baltrum geborener Insulaner und möchte ein entbehrliches unbebautes Grundstück des Landes auf der Ostfriesischen Insel Baltrum nach VV Nr. 6.1.2 Satz 1 erwerben, um dort ein Altenteil zu errichten, um dann meinen Gewerbebetrieb - in dem ich jetzt wohne - an mein Kind zu überschreiben. Das Domänenamt in Oldenburg teilte mir mit, dass es eine Anweisung gäbe keine Grundstücke mehr zu verkaufen. Statt dessen sind die Grundstücke durch Bestellung eines Erbbaurechts zu vermarktet. Bitte teilen Sie mir mit, ob das tatsächlich so ist und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage vom vorrangigen Verkauf abgewichen werden darf. Bitte schicken Sie mir eine Kopie der entsprechenden Anweisung.
Anfrage eingeschlafen
-
Datum6. April 2022
-
10. Mai 2022
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!