Grundstücksgrenze Löcknitz-Grundschule Erkner

Anfrage an: Stadt Erkner

Um nachvollziehen zu können, in wessen Zuständigkeitsbereichs der Gehweg der Walter-Smolka-Straße in Erkner fällt, hätte ich gern gewusst, wo genau die Grundstücksgrenze der Löcknitz-Grundschule Erkner verläuft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2023
  • Frist
    11. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Stadt Erkner Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundstücksgrenze Löcknitz-Grundschule Erkner [#267202]
Datum
7. Januar 2023 15:16
An
Stadt Erkner
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Um nachvollziehen zu können, in wessen Zuständigkeitsbereichs der Gehweg der Walter-Smolka-Straße in Erkner fällt, hätte ich gern gewusst, wo genau die Grundstücksgrenze der Löcknitz-Grundschule Erkner verläuft.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267202/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Erkner
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit antworte ich Ihnen auf Ihre Anfrage an die Stadt Erkner vom 07.01…
Von
Stadt Erkner
Betreff
AW: Grundstücksgrenze Löcknitz-Grundschule Erkner [#267202]
Datum
10. Januar 2023 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit antworte ich Ihnen auf Ihre Anfrage an die Stadt Erkner vom 07.01.2023. Die Grundstücksgrenze des Flurstückes der Löcknitz-Grundschule entsprechend des Grundstückskatasters befindet sich im Bereich des mobilen Schulgebäudes ca. 3,5 m bis 3,7 m nördlich des Fahrbahnbordes. An der westlichen Ecke des Altbaus "Fontaneschule" befindet sich die Grundstücksgrenze etwa 4,0 m nördlich des Fahrbahnbordes und in Höhe des Zuganges zum Spielplatz etwa 4,6 m nördlich des Fahrbahnbordes. Diese Angaben beziehen sich auf die Katasterdaten, die auch öffentlich über das Portal des "Brandenburgviewer" zugänglich sind. An dieser Stelle noch der Hinweis, dass die öffentlichen Verkehrsflächen ungeachtet der Flurstücksgrenzen jeweils bis zu den Einfriedungen dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Die Gehwege befinden sich entsprechend im öffentlichen Verkehrsraum. Somit ist die Stadt Erkner der Träger der Baulast für die Gehwege. Mit freundlichen Grüßen