Grundstückswert und durchschnittle Pacht für ein unerschlossenes Gartengrundstück

Anfrage an: Gemeinde Gundelfingen

Gerne möchte ich erfahren, welchen Wert ein Gartengrundstück in Gundelfingen (bei Freiburg im Breisgau) am Standort "Am Rebberg" hat. Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 1200 Quadratmeter und ist unerschlossen. Des Weiteren möchte ich gerne wissen, wieviel Pacht man pro Quadratmeter pro Jahr üblicherweise verlangen kann. Vielen Dank für die Auskünfte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gerne möchte ich erfahren, welchen…
An Gemeinde Gundelfingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundstückswert und durchschnittle Pacht für ein unerschlossenes Gartengrundstück [#303038]
Datum
13. März 2024 13:51
An
Gemeinde Gundelfingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gerne möchte ich erfahren, welchen Wert ein Gartengrundstück in Gundelfingen (bei Freiburg im Breisgau) am Standort "Am Rebberg" hat. Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 1200 Quadratmeter und ist unerschlossen. Des Weiteren möchte ich gerne wissen, wieviel Pacht man pro Quadratmeter pro Jahr üblicherweise verlangen kann. Vielen Dank für die Auskünfte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303038/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinde Gundelfingen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Gemeinde Gundelfingen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. März 2024 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gemeinde Gundelfingen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Gemeinde Gundelfingen gehört zum Guta…
Von
Gemeinde Gundelfingen
Betreff
AW: Grundstückswert und durchschnittle Pacht für ein unerschlossenes Gartengrundstück [#303038]
Datum
15. März 2024 12:32
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Gemeinde Gundelfingen gehört zum Gutachterausschuss mit Sitz in Kirchzarten. Gerne können Sie Ihre Anfrage zumindest bezüglich des Grundstückswertes direkt an die Kollegen des Gutachterausschusses richten. Kontakt: Gutachterausschuss Breisgau-Nord Hochschwarzwald Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: 07661/393 -160 Durchschnittliche Pachterhebungen für unerschlossene Gartengrundstücke liegen uns keine vor. Vielen Dank für Ihr Verständnis und ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen