Grundwasserbohrungen Gemeindegebiet Oberkotzau

Anfrage an: Gemeinde Oberkotzau

Guten Tag << Antragsteller:in >>

aufgrund der durch den Klimawandel verursachten Dürre, die auch im Landkreis Hof zu Problemen führt, sowie den bereits durch Umwelteinflüsse ausgefallenen Trinkwassebrunnen für das Gemeindegebiet Oberkotzau interessiere ich mich für die Sicherstellung der Trikwasserversorgung für die Bürger in der gewohnten "qualität sowie quantität.
Es wurden unter anderem vor etlichen Jahren Bohrungen zur erkundung des Grtundwassers westlich in Oberkotzau durchgeführt, das WWA Hof hat mir mitgeteilt, dass die Informationen darüber bei Ihnen zu bekommen sind.

bitten Senden Sie mir deshalb folgendes zu:

Alle Informatonen zu den Borhungen, insbesondere den Grund für die "Nichtnutzung" dieser zur Trinkwasserversorgung und einer möglichen Nutzbarmachung um die Trinkwasserversorgung zu ergänzen.

5737BG000036 Markt Oberkotzau "verfüllt"
5737BG015042 Markt Oberkotzau "verfüllt"
5737BG015043 Markt Oberkotzau "verfüllt"

Bei den noch genutzten Brunnen interessiere ich mich für die Nitratwerte im Trink-/Rohwasser und die Pegelstände sowie entnahmemengen, die möglich sind.
Desweiteren konnte mir das WWA Hof und der Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost keine Informationen über die jeweiligen Trinkwassereinzugsgebiete geben.
Gibt es in Ihrem Haus Informationen über die Trinkwassereinzugsgebiete um mögliche Beeinträchtigungen durch Umwelteinflüsse auf das Trink/-Rohwasser ausscließen zu können?

5737BG000180 Markt Oberkotzau TB II Porschnitztal Trinkwasserbrunnen
5737BG000182 Markt Oberkotzau TB III Parnitztal Trinkwasserbrunnen
5737BG000257 Markt Oberkotzau TB IV Parnitztal Trinkwasserbrunnen

Standorte der angefragten Objekte können ggf. auf folgenden Karte nochmal geprüft werden:

https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_geologie_ftz/index.html?lang=de&localId=mapcontents3397&stateId=1a2d2acb-a7cb-4c41-ad2a-cba7cbdc4133

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Juli 2022
  • Frist
    9. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag die …
An Gemeinde Oberkotzau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundwasserbohrungen Gemeindegebiet Oberkotzau [#252790]
Datum
6. Juli 2022 16:54
An
Gemeinde Oberkotzau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag die Damen und Herren, aufgrund der durch den Klimawandel verursachten Dürre, die auch im Landkreis Hof zu Problemen führt, sowie den bereits durch Umwelteinflüsse ausgefallenen Trinkwassebrunnen für das Gemeindegebiet Oberkotzau interessiere ich mich für die Sicherstellung der Trikwasserversorgung für die Bürger in der gewohnten "qualität sowie quantität. Es wurden unter anderem vor etlichen Jahren Bohrungen zur erkundung des Grtundwassers westlich in Oberkotzau durchgeführt, das WWA Hof hat mir mitgeteilt, dass die Informationen darüber bei Ihnen zu bekommen sind. bitten Senden Sie mir deshalb folgendes zu: Alle Informatonen zu den Borhungen, insbesondere den Grund für die "Nichtnutzung" dieser zur Trinkwasserversorgung und einer möglichen Nutzbarmachung um die Trinkwasserversorgung zu ergänzen. 5737BG000036 Markt Oberkotzau "verfüllt" 5737BG015042 Markt Oberkotzau "verfüllt" 5737BG015043 Markt Oberkotzau "verfüllt" Bei den noch genutzten Brunnen interessiere ich mich für die Nitratwerte im Trink-/Rohwasser und die Pegelstände sowie entnahmemengen, die möglich sind. Desweiteren konnte mir das WWA Hof und der Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost keine Informationen über die jeweiligen Trinkwassereinzugsgebiete geben. Gibt es in Ihrem Haus Informationen über die Trinkwassereinzugsgebiete um mögliche Beeinträchtigungen durch Umwelteinflüsse auf das Trink/-Rohwasser ausscließen zu können? 5737BG000180 Markt Oberkotzau TB II Porschnitztal Trinkwasserbrunnen 5737BG000182 Markt Oberkotzau TB III Parnitztal Trinkwasserbrunnen 5737BG000257 Markt Oberkotzau TB IV Parnitztal Trinkwasserbrunnen Standorte der angefragten Objekte können ggf. auf folgenden Karte nochmal geprüft werden: https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_geologie_ftz/index.html?lang=de&localId=mapcontents3397&stateId=1a2d2acb-a7cb-4c41-ad2a-cba7cbdc4133 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252790/
Gemeinde Oberkotzau
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Nachricht. Die Bearbeitung wird …
Von
Gemeinde Oberkotzau
Betreff
AW: Grundwasserbohrungen Gemeindegebiet Oberkotzau [#252790]
Datum
13. Juli 2022 10:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Nachricht. Die Bearbeitung wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Oberkotzau
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf untenstehende E-Mail bitten wir hiermit um Fristverlänge…
Von
Gemeinde Oberkotzau
Betreff
AW: Grundwasserbohrungen Gemeindegebiet Oberkotzau [#252790]
Datum
26. Juli 2022 13:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf untenstehende E-Mail bitten wir hiermit um Fristverlängerung zur Übersendung der Unterlagen bis zum 12.08.2022. Urlaubs- und Fortbildungsbedingt kann Ihre Anfrage leider nicht fristgerecht beantwortet werden. Im Übrigen erwarten wir hierzu noch Äußerung seitens der Aufsichtsbehörde. Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Oberkotzau
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende Anfrage können wir wie folgt beantworten: Hinsicht…
Von
Gemeinde Oberkotzau
Betreff
AW: Grundwasserbohrungen Gemeindegebiet Oberkotzau [#252790]
Datum
12. August 2022 11:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende Anfrage können wir wie folgt beantworten: Hinsichtlich der drei alten Bohrversuche westlich von Oberkotzau müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir in dem von Ihnen genannten Link lediglich die Bohrstelle Nr. 5737BG000036 finden konnten. Nachdem die anderen beiden Bohrpunkte weder im Umweltatlas noch in unseren Unterlagen ersichtlich sind, bezieht sich die folgende Aussage nur auf die gefundene Bohrstelle. Nach aufwändiger Recherche konnten wir nachvollziehen, dass die genannte Bohrung einst als Versuchsbohrung durchgeführt wurde, um einen geeigneten Standort für einen Tiefbrunnen zu finden. Unterlagen zur Bohrung selbst existieren allerdings nicht mehr; vermutlich wurden diese vernichtet, da ein anderer Standort für den Tiefbrunnen gewählt wurde. Aus einem Aktenvermerk geht jedoch hervor, dass die Aufschlussarbeiten - aus für die Verwaltung unbekannten Gründen - von der ausführenden Firma in einer Tiefe von 80,50 m abgebrochen wurden. Der Grund für die Nichtnutzung des Bohrstandortes kann heute nicht mehr nachvollzogen werden; eine Nutzbarmachung steht aktuell nicht zur Debatte, da die Trinkwasserversorgung durch die drei bestehenden Tiefbrunnen gesichert ist. Bezüglich der aktuell betriebenen Tiefbrunnen möchten wir zunächst klarstellen, dass der Tiefbrunnen IV bereits seit Anfang der 1990er Jahre aufgrund unbekannter Keimbelastungen stillgelegt ist. Der Trinkwasserbedarf wird derzeit über die Tiefbrunnen I - III gedeckt. Die Nitratwerte können Sie der beiliegenden Tabelle entnehmen. Hinsichtlich der Pegelstände haben wir bei unserem Betriebsführer, der Fa. Südwasser angefragt. Eine Antwort steht noch aus. Wir werden Ihnen die Informationen weiterleiten, sobald diese uns vorliegen. Die mögliche Entnahmemenge wird durch die festgesetzten Maximalmengen im wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid vom Landratsamt Hof begrenzt. Diese liegen bei: Tiefbrunnen I: 15 l/sec Tiefbrunnen II: 12 l/sec Tiefbrunnen III: 4,5 l/sec. Zu den Trinkwassereinzugsgebieten liegen uns ebenfalls keine Unterlagen vor. Es existieren für jeden Brunnen durch Schutzgebietsverordnungen festgelegte Schutzgebietszonen. Diese sind im Bayernatlas ersichtlich: https://geoportal.bayern.de/bayernatl... Die Schutzgebietsverordnungen werden vom Landratsamt Hof erlassen, ggf. liegen dort noch weitere Informationen vor. Abschließend möchten wir nach Rücksprache mit dem Landratsamt als Aufsichtsbehörde darauf hinweisen, dass die Gemeinde grundsätzlich nur zur Erteilung von Auskünften verpflichtet ist, die der Behörde auch vorliegen. Weitergehende Recherchen muss die Behörde nicht anstellen. Eine aufwändige Beschaffung von Unterlagen ist nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Informationen. beim Umweltatlas (Daten des LFU) wird bei…
An Gemeinde Oberkotzau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grundwasserbohrungen Gemeindegebiet Oberkotzau [#252790]
Datum
17. September 2022 12:17
An
Gemeinde Oberkotzau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
lage-5737bg015042.jpg
54,8 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Informationen. beim Umweltatlas (Daten des LFU) wird bei der Bohrung 5737BG000036 die Endteufe (Endtiefe) nicht mit 80,5 sondern mit 96,6 angegeben und anscheinend wurde dort auch das Grundwasser auch erreicht. Es wäre sicher von allgemeinem Interesse ob diese 3 Bohrungen grundsätzlich für die zukünftige Sicherung der Trinkwasserversorgung geeignet wären. Sie schreiben: "Unterlagen zur Bohrung selbst existieren allerdings nicht mehr". Gibt es einen Vermerk oder ähnliches darüber wann und warum die Daten gelöscht wurden oder Regelungen zu internen Aufbewahrungsfristen bei Umweltinformationen? Ist bekannt welche Firma die Bohrungen durchgeführt hatten? (ggf. kann ich mich an diese wenden). Anbei habe ich für Sie alle öffentlich verfügbaren (mir bekannten) Informationen zu den 3 Bohrungen zusammengetragen, ich hoffe ihnen die Bearbeitung der Anfrage damit zu erleichtern. Sie schreiben, dass der Tiefbrunnen IV bereits seit Anfang der 1990er Jahre aufgrund unbekannter Keimbelastungen (negativen Umweltleinflüssen) stillgelegt ist, ich bitte Sie mir zu diesem Tiefbrunnen alle in Ihrem Haus verfügbaren Informationen zukommen zu lassen oder ggf. eine Übersicht all dieser Umweltinformationen. Wenn möglich inkl. Beschlüssen usw. die zu der Stilllegung geführt haben. Ich danke Ihnen auch für den Hinweis, dass Sie nur Informationen herausgeben müssen welche Sie auch haben. Dies und eine Weiterleitung an die Stelle, welche angefragte Informationen hat, wird auch so von dem Leitfaden des UBA empfohlen. z.B. "1.4.3 Unter welchen Voraussetzungen verfügt eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen?" https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5750/publikationen/uig_leitfaden.pdf Haben Sie schon Rückmeldung wegen den Pegelständen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - infos-5737bg000036.pdf - infos-5737bg015042.pdf - infos-5737bg015043.pdf - lage-5737bg000036.jpg - lage-5737bg015042.jpg - lage-5737bg015043.jpg Anfragenr: 252790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252790/
Gemeinde Oberkotzau
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Von
Gemeinde Oberkotzau
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. September 2022 12:18
Status

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundwasserbohrungen Gemeindegebiet Oberkotzau…
An Gemeinde Oberkotzau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Grundwasserbohrungen Gemeindegebiet Oberkotzau [#252790]
Datum
2. November 2022 07:35
An
Gemeinde Oberkotzau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundwasserbohrungen Gemeindegebiet Oberkotzau“ vom 06.07.2022 (#252790) wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 86 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Gemeinde Oberkotzau
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Von
Gemeinde Oberkotzau
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. November 2022 07:35
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundwasserbohrungen Gemeindegebiet Oberkotzau…
An Gemeinde Oberkotzau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Grundwasserbohrungen Gemeindegebiet Oberkotzau [#252790]
Datum
30. November 2022 14:55
An
Gemeinde Oberkotzau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundwasserbohrungen Gemeindegebiet Oberkotzau“ vom 06.07.2022 (#252790) wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile reichlich überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252790/

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Gemeinde Oberkotzau
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Hinsichtlich der …
Von
Gemeinde Oberkotzau
Betreff
AW: Grundwasserbohrungen Gemeindegebiet Oberkotzau [#252790]
Datum
2. Dezember 2022 13:14
Status
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Hinsichtlich der Endtiefe können wir Ihnen lediglich die Informationen weitergeben, die uns vorliegen. Wie bereits mitgeteilt, lag laut Akte die Bohrtiefe bei 80,5 Metern. Wer die Daten beim LfU eingepflegt hat, ist uns nicht bekannt. Ob die 3 Bohrungen für die Trinkwasserversorgung geeignet wären, können wir nicht beurteilen. Wie bereits dargelegt, wurde die Eignung dieser Standorte nicht näher beleuchtet. Dies ist auch nicht notwendig, da die Wasserversorgung anderweitig sichergestellt ist. Wann und warum die Daten zur Bohrung gelöscht wurden, fällt nicht unter die Informationspflicht nach dem UIG. Abgesehen davon sind uns die Gründe nicht bekannt. Ausführende Firma war die Fa. Etschel & Meyer, Hof. Bezüglich Ihrer Anfrage zum Tiefbrunnen IV weisen wir darauf hin, dass diese zu ungenau formuliert ist und gemäß § 4 Abs. 2 UIG präzisiert werden müsste. Vorsorglich möchten wir bereits jetzt darauf hinweisen, dass für die Beantwortung dieser Frage Kosten nach dem UIG entstehen werden. Bereits die Beantwortung Ihrer ersten Anfrage vom 06.07.2022 hat eine Bearbeitungszeit von ca. 8 Stunden verursacht. Kulanterweise wurde hier allerdings vorerst auf die Kostenerhebung verzichtet. Sofern Sie nun " alle in unserem Haus verfügbaren Informationen oder ggf. eine Übersicht all dieser Umweltinformationen" von uns erhalten möchten, würde die Zusammentragung eben dieser Unterlagen ein erhebliches Zeitpensum in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür sowie die Kosten für bisher angefallene Recherchearbeiten werden dann gemäß dem Verwaltungskostengesetz nach Aufwand (Dauer der Recherche und Beantwortung der Fragen) abgerechnet. Der noch ausstehende Kostenaufwand kann vorab nicht abgeschätzt werden. Die Information zu den Pegelständen liegt uns noch nicht vor. Wir werden diese nochmals anfordern und Ihnen übersenden, sobald Sie uns vorliegt. Mit freundlichen Grüßen