Grundwassereinzugsgebiets von Wassergewinnungsanlagen

Erzänzend zu einer Anfrage über die Wasserschutzgebiete in Oberkotzau würde ich gern wissen wie und nach welchen Grundlagen die Grundwassereinzugsgebiete der jew. Wassergewinnungsanlagen ggf. auch Privaten Fassungen zur Lebensmittelherstellung (z.B. Brauerei) definiert sind.

Nach meinen Informationen liegt das Grundwasser bei mindestens einer Fassung auf dem Gemeindegebiet bei Nitrat über dem schwellenwert von 37,5 mg/l der zum gegensteuern verpflichtet.

Gibt es dementsprechend Vorrang- und Vorbehaltsgebiete?

Sind maßnahmen wie Ausweitung der Wasserschutzgebiete oder Vorrang- und Vorbehaltsgebiete usw. in Planung um den nach der EU-WRRL "guten Zustand" des Grundwasserkörpers zu erreichen?

https://www.lfu.bayern.de/wasser/trinkwasser_einzugsgebiets_management/index.htm

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Juli 2021
  • Frist
    31. August 2021
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Erzänzend zu einer Anfra…
An Wasserwirtschaftsamt Hof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundwassereinzugsgebiets von Wassergewinnungsanlagen [#225621]
Datum
27. Juli 2021 12:27
An
Wasserwirtschaftsamt Hof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Erzänzend zu einer Anfrage über die Wasserschutzgebiete in Oberkotzau würde ich gern wissen wie und nach welchen Grundlagen die Grundwassereinzugsgebiete der jew. Wassergewinnungsanlagen ggf. auch Privaten Fassungen zur Lebensmittelherstellung (z.B. Brauerei) definiert sind. Nach meinen Informationen liegt das Grundwasser bei mindestens einer Fassung auf dem Gemeindegebiet bei Nitrat über dem schwellenwert von 37,5 mg/l der zum gegensteuern verpflichtet. Gibt es dementsprechend Vorrang- und Vorbehaltsgebiete? Sind maßnahmen wie Ausweitung der Wasserschutzgebiete oder Vorrang- und Vorbehaltsgebiete usw. in Planung um den nach der EU-WRRL "guten Zustand" des Grundwasserkörpers zu erreichen? https://www.lfu.bayern.de/wasser/trinkwasser_einzugsgebiets_management/index.htm
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225621/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Wasserwirtschaftsamt Hof
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage äußern wir uns wie folgt: 1. Einzugsgebiet Das Grundwassereinzugsgebiet …
Von
Wasserwirtschaftsamt Hof
Betreff
AW: Grundwassereinzugsgebiets von Wassergewinnungsanlagen [#225621]
Datum
6. August 2021 12:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage äußern wir uns wie folgt: 1. Einzugsgebiet Das Grundwassereinzugsgebiet (auch unterirdisches Einzugsgebiet) ist ein räumlich begrenztes Gebiet, aus dem Grundwasser zu einer Grundwasserentnahmestelle wie z.B. einem Brunnen, einer Grundwassermessstelle oder einer Quelle zufließt. Die Grenze und die Fläche des Grundwassereinzugsgebietes werden sowohl durch die geologischen/ hydrogeologischen Rahmenbedingungen (Geologie und Verbreitung des Grundwasserleiters, Tektonik, Durchlässigkeit) als auch durch klimatische und bodenkundliche Faktoren (Grundwasserneubildung) und die Höhe der Grundwasserentnahme definiert und beeinflusst. Fachliche Grundlage für die Abgrenzung der Grundwassereinzugsgebiete in Bayern ist der Materialienband Nr. 58 „Die Ermittlung der Grundwassereinzugsgebiete von Trinkwassererschließungen, 1996“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt. Das Einzugsgebiet öffentlicher Trinkwassergewinnungen kann zur Gänze oder in Teilen als Trinkwasserschutzgebiet entsprechend § 51 WHG ausgewiesen werden (fachliche Grundlage hierzu ist das LFU-Merkblatt 1.2/7). Es gelten dann in diesem Bereich die dort festgesetzten konkreten Rechtsvorschriften. Einzugsgebiete von öffentlichen Trinkwassergewinnungen können in Bayern im Verwaltungsverfahren als Gebiete i.S. v. § 52 WHG, Abs. 3 gewertet werden. 2. Wasserwirtschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Wasserwirtschaftliche Vorrang- oder Vorbehaltsflächen sind ein raumordnerisches Instrument der Regionalplanung. Bei der Landes- und Regionalplanung können wasserwirtschaftliche Vor-rang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden, um dadurch Wasserresourcen auf dieser Planungsebene zu sichern und zwischen unterschiedlichen Nutzungsansprüchen wie z.B. dem Rohstoffabbau zu moderieren und Konflikte zu vermeiden. Wasserwirtschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsflächen werden i.d.R. ausgewiesen, um potentielle oder künftig nutzbare Grundwasservorkommen oder weitere empfindlichen Bereiche des Grundwassereinzugsgebietes außer-halb bestehender Schutzgebiete zu sichern. Maßstab und Zielrichtung der Sicherung ist hier die Ebene der Regionalplanung mit Blick auf raumbedeutsame Vorhaben und gegenüber anderen regionalplanerischen Nutzungsansprüchen. Regionalpläne werden i.d.R. ca. alle 10 bis 15 Jahre neu aufgestellt oder fortgeschrieben. Zuständig hierfür bei uns, der Landkreis Hof gehört zur Region 5 Oberfranken-Ost, ist der regionale Planungsverband Oberfranken-Ost an der Regierung von Oberfranken. Dem regionalen Planungsverband Oberfranken-Ost liegen Vorschläge zur Ausweisung von wasserwirtschaftlichen Vorrang- und Vorbehaltsflächen vor. Weitere Auskünfte können dort erfragt werden. Aus dem vorgenannten Erläuterungen zu Ziff. 1 und 2 ergibt sich, dass es keinen Zusammenhang zwischen EU-WRRL und wasserwirtschaftlichen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten oder rechtlich festgesetzten Wasserschutzgebieten gibt. Es sind jeweils unterschiedliche Instrumente des Grund- und Trinkwasserschutzes mit unterschiedlicher Zielsetzung und rechtlicher Grundlage. 3. Angesprochenes 37,5 mg/l Nitratkriterium Im Zuge der EG-WRRL „Grundwasser“ erfolgt eine Bestandsaufnahme der Grundwasserkörper. Die Bestandsaufnahme beinhaltet sowohl eine Beurteilung des Ist-Zustandes der Grundwasserkörper als auch eine in die Zukunft gerichtete Risikoanalyse hinsichtlich der Zielerreichung „guter Zustand“. Hierbei wird bei der Risikoanalyse u.a. für Nitrat der 75%ige-Schwellenwert nach GrwV herangezogen, was in der Konsequenz die 37,5 mg/l Nitratmarke als „Bewertungsfall“ bedeutet. Es zählt allerdings nicht der Wert einer einzelnen Trinkwassergewinnungsanlage, sondern es handelt sich um eine kombinierte Betrachtung von Emissions- und Immisisonsdaten auf der Ebene des Grundwasserkörpers unter Berücksichtigung eines Flächenkriteriums. Ziel der Beurteilung ist der gesamte Grundwasserkörper. Ist ein Grundwasserkörper als gefährdet eingestuft, verlangt die Wasserrahmenrichtlinie, dass anhaltend steigende Trends bei Konzentrationen von einzelnen Schadstoffen oder Verschmutzungsindikatoren in Grundwasserkörpern ermittelt wer-den und diesem Trend entgegenzuwirken ist (GWRL, Artikel 5 (2)). Auf vertiefende Details wird an dieser Stelle verzichtet, die Vorgehensweise ist an vielen Stellen ausreichend beschrieben und kann dort nachgelesen werden (z.B. Vorgehensweise zur Risiko-analyse der Bestandsaufnahme 2013 und Zustandsbeurteilung für den Bewirtschaftungsplan 2016-2021 (bayern.de) oder Leitfaden Nr. 18 UBA „Leitfaden zur Beurteilung von Zustand und Trend im Grundwasser“. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schreiben, dass dem regionalen Planungsverband Oberfranken-Ost Vorschläge zur …
An Wasserwirtschaftsamt Hof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grundwassereinzugsgebiets von Wassergewinnungsanlagen [#225621]
Datum
26. Oktober 2021 15:34
An
Wasserwirtschaftsamt Hof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schreiben, dass dem regionalen Planungsverband Oberfranken-Ost Vorschläge zur Ausweisung von wasserwirtschaftlichen Vorrang- und Vorbehaltsflächen vorliegen. Wann wurden diese Vorschläge zur Ausweisung von wasserwirtschaftlichen Vorrang- und Vorbehaltsflächen dem Planungsverband Oberfranken-Ost mitgeteilt. Bitte Senden Sie mir die Vorschläge, die vermutlich auf Fachexpertise des Wasserwirtschaftsamt Hof erstellt wurden um dem Trinkwasser bzw. Grundwasserschutz gerecht zu werden zu Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225621/
Wasserwirtschaftsamt Hof
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr Antragsteller/in der Regionale Planungsverband Oberfranken-Ost mit Sitz bei d…
Von
Wasserwirtschaftsamt Hof
Betreff
AW: Grundwassereinzugsgebiets von Wassergewinnungsanlagen [#225621]
Datum
2. November 2021 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr Antragsteller/in der Regionale Planungsverband Oberfranken-Ost mit Sitz bei der Regierung von Oberfranken ist die für die Belange der Regionalplanung in unserem Raum zuständige Behörde (http://www.oberfranken-ost.de/deu/startseite.html ). Dort sollten alle Informationen zur Thematik Regionalplanung gebündelt vorliegen. Wir bitten Sie daher, sich dorthin zu wenden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe nun wie sie vorgeschlagen hatten an den Regionsbeauftragten für die Regio…
An Wasserwirtschaftsamt Hof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grundwassereinzugsgebiets von Wassergewinnungsanlagen [#225621]
Datum
11. November 2021 18:49
An
Wasserwirtschaftsamt Hof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe nun wie sie vorgeschlagen hatten an den Regionsbeauftragten für die Region Oberfranken-Ost (Planungsverband) meine Frage gerichtet und dort liegt seiner Aussage nach nichts entsprechendes vom Wasserwirtschaftsamt Hof vor. Aus der Antwort geht jedoch hervor, dass das letzte Verfahren 2009 ausgesetzt wurde, schon damals kein Vorschlag für diese Flächen vorlag und auch heute nicht vorliegt. Es wird geschrieben: "Die Grenze und die Fläche des Grundwassereinzugsgebietes werden sowohl durch geologischen/ hydrogeologischen Rahmenbedingungen als auch durch klimatische und bodenkundliche Faktoren (Grundwasserneubildung) und die Höhe der Grundwasserentnahme definiert und beeinflusst" Ich bitte Sie deshalb nochmal die Vorschläge/Vorlagen/Informationen zu den Grundwassereinzugsgebieten zuzusenden. Da es sich offensichtlich um Umweltinformationen handelt dürfte dem nichts im Wege stehen. Gerade vor dem Hintergrund, dass bei mindestens einer Quellfassung dieser hohe Nitratwert auffällt und ggf eine Straße in diesem Bereich gebaut werden soll, wäre es sicherlich von Interesse auch für die Politisch verantwortlichen in Oberkotzau, welche Grenzen und Flächen die Grundwassereinzugsgebiete haben. Hier auch die Antwort auf meine Anfrage an den Regionsbeauftragten: (ich bitte Sie die Formatierungsfehler zu entschuldigen) " vielen Dank für Ihre E-Mail vom 02.November 2021. Wie Ihnen das Wasserwirtschaftsamt Hof bereitsmitgeteilt hat, sind wasserwirtschaftliche Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete regionalplanerische Instrumente, um potenziell nutzbare Grundwasservorkommen oder empfindliche Bereiche außerhalb bestehender Wasserschutzgebiete zu sichern. Bei Vorranggebieten handelt es sich um Ziele der Raumordnunggem. Art. 14 Abs. 2Satz 1 Pkt. 1BayLplG, die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen in diesem Gebiet ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen nicht vereinbar sind . Vorbehaltsgebietesind regionalplanerisch festgelegte Gebiete, in denengem. Art. 14 Abs. 2 Satz 1 Pkt. 2BayLplG bestimmte raumbedeutsameFunktionenoder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen ist. Zur Antwort des WWA Hof ist anzumerken, dass Festlegungen der Einzugsbereiche der Wassergewinnungsanlagen von der Regionalplanung nicht automatisch als Grundlage für eventuelle Vorrang-oder Vorbehaltsgebiete für den Trinkwasserschutz gewertet werden. Diese müssen von den Wasserwirtschaftsämtern im Rahmen einer laufenden Regionalplanfortschreibung explizit vorgeschlagen und abgegrenzt werden. Ein derartiges Verfahren läuft derzeit nicht. Ein Verfahren zur Fortschreibung des Kapitel Wasserwirtschafts im Regionalplan Oberfranken-Ost wurde im Jahr 2009 wegen ungeklärter Fragen im Bereich der Hollfelder Mulde sowie der Veldensteiner Mulde vom Regionalen Planungsverband Oberfranken-Ost ausgesetzt. Damals wurden seitens der Wasserwirtschaft für den Gemeindebereich von Oberkotzau keine Vorrang-oder Vorbehaltsgebiete für den Trinkwasserschutz vorgeschlagen. Aktuellere Vorschläge für dieses Gebiet liegen uns nicht vor, da –wie bereits gesagt-derzeit kein Fortschreibungsverfahren läuft. Die blau umrandeten Flächen stellen die damalige Abgrenzung der Wasserschutzgebiete dar. Die Grenze und die Fläche des Grundwassereinzugsgebietes werden sowohl durch geologischen/ hydrogeologischen Rahmenbedingungen als auch durch klimatische und bodenkundliche Faktoren (Grundwasserneubildung) und die Höhe der Grundwasserentnahme definiert undbeeinflusst. Da derartige Fachfragen unsere raumplanerische Kompetenz übersteigen, bitte ich Sie, sich bei dieser Thematik an das zuständige Wasserwirtschaftsamt in Hof oder das Bayerische Landesamt für Umwelt zu wenden. Es wird darauf hingwiesen, dass es keinen Zusammenhang zwischen EU-WRRL und wasserwirtschaftlichen Vorrang-und Vorbehaltsgebieten oder rechtlich festgesetzten Wasserschutzgebieten gibt. Es handelt sich dabeium unterschiedliche Instrumente des Grund-und Trinkwasserschutzes mit unterschiedlichen Zielsetzungen und rechtlichen Grundlagen. Für die Fortschreibung des Kapitels Wasserwirtschaft und der damit verbundenen Ausweisung von Vorrang-und Vorbehaltsgebieten für den Trinkwasserschutz liegt wegen der umfangreichen, derzeit laufenden Regionalplanfortschreibungen noch kein Zeitplan vor. Fragen der Klimaveränderungen sollen dabei natürlich einbezogen werden. Fragen der Nitratbelastung des Trinkwassers fallen nicht in Zuständigkeit der Regionalplanung, können aber durch das planerische Instrument der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Trinkwasserschutz nicht gelöst werden. " http://www.oberfranken-ost.de/deu/m2/... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225621/

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Wasserwirtschaftsamt Hof
Sehr Antragsteller/in wir gehen davon aus, dass von Ihrer Anfrage die Bereiche Porschnitztal und Parnitztal betro…
Von
Wasserwirtschaftsamt Hof
Betreff
AW: Grundwassereinzugsgebiets von Wassergewinnungsanlagen [#225621]
Datum
26. November 2021 14:22
Status
Sehr Antragsteller/in wir gehen davon aus, dass von Ihrer Anfrage die Bereiche Porschnitztal und Parnitztal betroffen sind. Hinsichtlich des Bereiches Parnitztal werden derzeit die Grundwassereinzugsgebiete der Wassergewinnungsanlagen durch den Markt Oberkotzau ermittelt. Eine hinreichend genaue Abgrenzung liegt noch nicht vor. Eine genauere Abgrenzung der Gewinnungen im Porschnitztal ist derzeit nicht bekannt. Nähere Informationen dazu bitten wir beim zuständigen Trinkwasserversorger, dem Markt Oberkotzau, direkt zu erfragen. Mit freundlichen Grüßen