Grundwassergleichenplan Kiestagebaue

- Anfrage nach SächsUIG an die untere Wasserbehörde. Ich widerspreche einer Weiterleitung meiner Anfrage an das Sächsische Oberbergamt oder eine andere Behörde. -

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Den aktuellen Stand des von der Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG vorgelegten Grundwassergleichenplans über alle bestehenden und geplanten Abbaufelder sowie einer dazugehörigen Karte mit Angabe der entsprechenden Geländehöhen (geographischen Höhen).

Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind.

Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 SächsUIG verfügt eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen, wenn diese bei ihr vorhanden sind oder für sie bereitgehalten werden.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 SächsUIG erteilt die informationspflichtige Stelle Auskunft, gewährt Akteneinsicht oder eröffnet in sonstiger Weise den Zugang zu Umweltinformationen.
Ich nehme an, dass die angeforderten Umweltinformationen in der unteren Wasserbehörde des LRA Bautzen vorhanden sind bzw. bereitgehalten werden, daher möchte ich die Umweltinformationen von Ihnen zur Verfügung gestellt bekommen.

Ich widerspreche einer Weiterleitung meiner Anfrage an das Sächsische Oberbergamt oder eine andere Behörde.
Außerdem widerspreche ich der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, dann teilen Sie mir dies bitte vorab mit und geben Sie die Höhe der Kosten an. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage.

Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Die angeforderten Dokumente und Ihre Antwort möchte ich bitte auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt zu bekommen und verweise auf § 4 Abs. 2 Satz 2 SächsUIG.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
- Anfrage nach SächsUIG an die untere Wasserbehörde. Ich widerspreche einer Weiterleitung meiner Anfrage an das Sä…
An Landratsamt Bautzen - Untere Wasserbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundwassergleichenplan Kiestagebaue [#298123]
Datum
23. Januar 2024 19:09
An
Landratsamt Bautzen - Untere Wasserbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
- Anfrage nach SächsUIG an die untere Wasserbehörde. Ich widerspreche einer Weiterleitung meiner Anfrage an das Sächsische Oberbergamt oder eine andere Behörde. - Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den aktuellen Stand des von der Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG vorgelegten Grundwassergleichenplans über alle bestehenden und geplanten Abbaufelder sowie einer dazugehörigen Karte mit Angabe der entsprechenden Geländehöhen (geographischen Höhen). Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 SächsUIG verfügt eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen, wenn diese bei ihr vorhanden sind oder für sie bereitgehalten werden. Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 SächsUIG erteilt die informationspflichtige Stelle Auskunft, gewährt Akteneinsicht oder eröffnet in sonstiger Weise den Zugang zu Umweltinformationen. Ich nehme an, dass die angeforderten Umweltinformationen in der unteren Wasserbehörde des LRA Bautzen vorhanden sind bzw. bereitgehalten werden, daher möchte ich die Umweltinformationen von Ihnen zur Verfügung gestellt bekommen. Ich widerspreche einer Weiterleitung meiner Anfrage an das Sächsische Oberbergamt oder eine andere Behörde. Außerdem widerspreche ich der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, dann teilen Sie mir dies bitte vorab mit und geben Sie die Höhe der Kosten an. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Die angeforderten Dokumente und Ihre Antwort möchte ich bitte auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt zu bekommen und verweise auf § 4 Abs. 2 Satz 2 SächsUIG. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298123/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage nach SächsUIG („Grundwassergleichenplan Kiestagebaue“ vom 23.01.2024…
An Landratsamt Bautzen - Untere Wasserbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grundwassergleichenplan Kiestagebaue [#298123]
Datum
3. März 2024 19:00
An
Landratsamt Bautzen - Untere Wasserbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage nach SächsUIG („Grundwassergleichenplan Kiestagebaue“ vom 23.01.2024 (#298123)) wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Frist ist um 6 Tage überschritten. Bisher habe ich keine Zwischenmitteilung von Ihnen erhalten. Ich bitte Sie, mich über den Stand meiner Anfrage zu informieren. Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landratsamt Bautzen - Untere Wasserbehörde
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übergeben wir Ihnen den Hydroisohypsenplan November 2022. Diese Dar…
Von
Landratsamt Bautzen - Untere Wasserbehörde
Betreff
AW: Grundwassergleichenplan Kiestagebaue [#298123]
Datum
12. März 2024 13:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
isoplan11-2022-uig.pdf
1,1 MB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übergeben wir Ihnen den Hydroisohypsenplan November 2022. Diese Darstellung dürfte der von Ihnen gewünschten Form am ehesten entsprechen und ist die neueste und vollständigste uns bekannte. Da es sich um eine im Auftrag der Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG gefertigte Darstellung handelt, war das Verfahren nach § 6 SächsUIG einzuhalten. Die für die GmbH tätige Kanzlei hat gestern die Zustimmung zur Weitergabe erteilt unter der Maßgabe, dass personenbezogene Daten geschwärzt werden. Das betraf die Telefon- und Mailangaben im Legendenteil. Nur der guten Ordnung halber müssen auch wir darauf hinweisen, dass beim Sächsischen Oberbergamt als verfahrensführender Behörde aktuellere oder/und umfassendere Darstellungen existieren könnten, die uns aufgrund unserer Rolle als Träger öffentlicher Belange (noch) unbekannt sind. Das dürfte insbesondere auf Unterlagen zum im verfahren befindlichen Abbauvorhaben "Würschnitz-West" zutreffen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung des Grundwassergleichenplans und für Ihre freundliche…
An Landratsamt Bautzen - Untere Wasserbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grundwassergleichenplan Kiestagebaue [#298123]
Datum
12. März 2024 19:13
An
Landratsamt Bautzen - Untere Wasserbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung des Grundwassergleichenplans und für Ihre freundlichen Hinweise hinsichtlich der Aktualität. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298123/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>