Grünfläche am Kiebitzpfuhl

Die Grünfläche am Kiebitzpfuhl wurde vor zirka einem Jahr schon mal "gepflegt", heute sind schon wieder Kollegen vom Bezirksamt dabei. Aber der Abschnitt der alten Äste und Gestrüpp liegt immer noch dort.
Ich hatte schon mal darauf hingewiesen, aber keine Reaktion.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
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Joachim Koch
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow Details
Von
Joachim Koch
Betreff
Grünfläche am Kiebitzpfuhl [#236815]
Datum
5. Januar 2022 11:33
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Grünfläche am Kiebitzpfuhl wurde vor zirka einem Jahr schon mal "gepflegt", heute sind schon wieder Kollegen vom Bezirksamt dabei. Aber der Abschnitt der alten Äste und Gestrüpp liegt immer noch dort. Ich hatte schon mal darauf hingewiesen, aber keine Reaktion.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Koch Anfragenr: 236815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236815/ Postanschrift Joachim Koch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Koch

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Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow
Sehr geehrter Herr Koch, unser gärtnerisches Personal legt bei der Gehölzpflege keine Akten für die Schnitthaufen…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow
Betreff
Antw: Wtrlt: Grünfläche am Kiebitzpfuhl [#236815]
Datum
6. Januar 2022 17:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koch, unser gärtnerisches Personal legt bei der Gehölzpflege keine Akten für die Schnitthaufen an, in die Sie Einsicht nehmen könnten. Ich hatte von Ihnen auch keine E-Mail zum Thema erhalten. Was möchten Sie konkret wissen? Geht es um die Flächen, die wir 3 mal im Jahr mähen lassen? Nach Auskunft des Revierleiters wurden unsere Schnitthaufen abgefahren. Möglich ist lediglich, dass es Müllablagerungen der Anwohner gibt. Mit freundlichem Gruß