Grünflächenpflege

Auf welcher Rechts- oder Vertragsgrundlage erfolgt die Bepflanzung und Pflege der Grünfläche Oraniendamm/Dianastrasse in 13469 Berlin durch das bezirkliche Strassen- und Grünflächenamt? Soweit ich weiß, handelt es sich bei dieser Fläche um Privatbesitz.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2021
  • Frist
    7. September 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grünflächenpflege [#226107]
Datum
3. August 2021 17:54
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welcher Rechts- oder Vertragsgrundlage erfolgt die Bepflanzung und Pflege der Grünfläche Oraniendamm/Dianastrasse in 13469 Berlin durch das bezirkliche Strassen- und Grünflächenamt? Soweit ich weiß, handelt es sich bei dieser Fläche um Privatbesitz.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226107/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail, die das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) zum Anlass genommen …
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
AW: Grünflächenpflege [#226107]
Datum
31. August 2021 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail, die das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) zum Anlass genommen hat, den Sachverhalt zu prüfen. Zum Sachverhalt kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Die im Kreuzungsbereich Oraniendamm/Dianastraße befindliche Grünfläche war fälschlicher Weise als geschützte Grünanlage im Sinne des Grünanlagengesetzes ausgeschildert. Die Grünfläche befindet sich jedoch nicht im öffentlichen Eigentum, aber außerhalb des eingefriedeten privaten Grundstücksbereiches. Entlang der Einfriedung verläuft ein befestigter Fußweg, der eine tatsächlich öffentliche Nutzung darstellt und auch intensiv genutzt wird. Die restliche Dreiecksfläche ist mit Rasen und drei aufstehenden Großbäumen (Kastanien) bewachsen. Aufgrund ihrer exponierten Lage, unmittelbar im Kreuzungsbereich und an der viel befahrenen B 96 ist die Grünfläche mit den aufstehenden Großbäumen von einer gewissen ortsbildprägenden Bedeutung. Da es sich um privates Grundeigentum handelt, wurde die Ausschilderung als geschützte Grünanlage entfernt. Aufgrund der tatsächlich öffentlichen Nutzung wurde die öffentliche Pflege jedoch vorerst beibehalten und Recherchen angestellt. Die aktuelle Recherche zu der Fläche hat gezeigt, dass sich die Grünfläche vormals im öffentlichen Eigentum befand, aber als Teilfläche des angrenzenden bebauten Grundstücksbereiches vor längerer Zeit vom Liegenschaftsfond des Landes Berlin an Privat veräußert wurde. Das Pflegeregime durch das SGA bestand noch aus der Zeit des öffentlichen Eigentums. Damals pflegte das SGA die Fläche als Serviceleistung. Die Grünflächenpflege wurde aufgrund der aktuellen eigentumsrechtlichen Situation inzwischen eingestellt. Da sich die Fläche nicht im Fachvermögen des SGA befindet und auch nie befand, liegen dazu keine Unterlagen im SGA vor, zu denen eine Akteneinsichtnahme gewährt werden könnte. Da der Verkauf der Fläche nicht über das SGA erfolgte, ist das SGA auch hier keine aktenführende Behörde. Die Aufgaben des Liegenschaftsfond Berlin wurden im Jahr 2015 durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH übernommen. ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­Mit freundlichen Grüßen