GSUB und EUTB

im Rahmen eines Klageverfahrens vor dem Oberwaltungsgericht tritt der ehemalige Mitarbeiter des Sozialministeriums Baden-Württemberg Dr. Konrad als Lobbyist für den Verein Ipebo auf. Gleichzeitig ist er aber auch für die gsub tätig, so z.B. als Referent auf Tagungen. Die gsub hat über die Weiterförderung der EUTB zu entscheiden und ist Beklagte in dem Verfahren. Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Urteil gegen die Ipebo entschieden. Die Frage ist nun welche Geschäftsbeziehungen gibt es zwischen Dr. Konrad und der gsub?

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  • Datum
    23. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Rahmen eines Klageverfahrens vor d…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
GSUB und EUTB [#293179]
Datum
23. November 2023 10:35
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Rahmen eines Klageverfahrens vor dem Oberwaltungsgericht tritt der ehemalige Mitarbeiter des Sozialministeriums Baden-Württemberg Dr. Konrad als Lobbyist für den Verein Ipebo auf. Gleichzeitig ist er aber auch für die gsub tätig, so z.B. als Referent auf Tagungen. Die gsub hat über die Weiterförderung der EUTB zu entscheiden und ist Beklagte in dem Verfahren. Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Urteil gegen die Ipebo entschieden. Die Frage ist nun welche Geschäftsbeziehungen gibt es zwischen Dr. Konrad und der gsub?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293179 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293179/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „GSUB und EUTB“ vom 23.11.2023 (#293179) wurde von Ihnen nicht in d…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GSUB und EUTB [#293179]
Datum
2. Januar 2024 11:42
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „GSUB und EUTB“ vom 23.11.2023 (#293179) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang übersende ich Ihnen das Antwortschreiben auf Ihre Anfrage vom …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: GSUB und EUTB [#293179]
Datum
3. Januar 2024 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang übersende ich Ihnen das Antwortschreiben auf Ihre Anfrage vom 23. November 2023 zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen