Güllevorfall Bad Driburg-Alhausen am 07.07.2021

Welche Stellen sind bzw. waren mit dem Vorfall vom 7.7.2021 in Bad Driburg-Alhausen befasst?
Auf welche Weise wurde die Gülleverschmutzung entfernt? Wer trug die Kosten?
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, vergleichbare Vorfälle in Zukunft zu vermeiden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. April 2023
  • Frist
    5. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
Martina Denkner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: We…
An Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Details
Von
Martina Denkner
Betreff
Güllevorfall Bad Driburg-Alhausen am 07.07.2021 [#274509]
Datum
1. April 2023 10:33
An
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Stellen sind bzw. waren mit dem Vorfall vom 7.7.2021 in Bad Driburg-Alhausen befasst? Auf welche Weise wurde die Gülleverschmutzung entfernt? Wer trug die Kosten? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, vergleichbare Vorfälle in Zukunft zu vermeiden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martina Denkner Anfragenr: 274509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274509/ Postanschrift Martina Denkner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martina Denkner
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Denkner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Der von Ihnen genannte Sachverhalt ist bei uns nicht akt…
Von
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Güllevorfall Bad Driburg-Alhausen am 07.07.2021 [#274509]
Datum
3. April 2023 10:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Denkner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Der von Ihnen genannte Sachverhalt ist bei uns nicht aktenkundig. Sollte es sich dabei um ein ausgelaufenes Güllelager handeln, sind die Unteren Wasserbehörden der jeweiligen Kreise zuständig. Viele Grüße
Martina Denkner
Guten Tag, ich habe am 17.11.2021 folgende Nachricht von der Landwirtschaftskammer bekommen: Sehr << Anrede…
An Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Details
Von
Martina Denkner
Betreff
AW: Güllevorfall Bad Driburg-Alhausen am 07.07.2021 [#274509]
Datum
3. April 2023 10:56
An
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich habe am 17.11.2021 folgende Nachricht von der Landwirtschaftskammer bekommen: Sehr << Anrede >> ich wurde von Herrn Gievers (Wasserkooperation) über Ihre Anfrage informiert. Der Vorfall vom 07.07.2021 auf der Ackerfläche in Bad Driburg-Alhausen (Dreizehnlindenweg) wurde von der Kreisstelle der LWK in Brakel im Rahmen einer Sachverhaltsfeststellung aufgenommen. Der Verursacher wurde ermittelt. In dem Fall waren mehrere Behörden beteiligt. Die Sachverhaltsfeststellung wurde an die Stabsstelle „Kontrolle Düngeverordnung“ weitergeleitet. Die „Angelegenheit“ wird von dort weiter bearbeitet. Mehr kann ich zu der Angelegenheit/dem Vorfall nicht sagen. Mit freundlichen Grüßen Frank Hübner __________________________________________________ Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Arbeitsbereich 1 Bohlenweg 3 33034 Brakel Telefon: 05272 3701 223 Fax 05272 3701 333 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> www.landwirtschaftskammer.de Mit freundlichen Grüßen Martina Denkner Es muss also bei der Stabsstelle "Kontrolle Düngeverodnung" einen entsprechenden Vorgang geben. Bitte senden Sie mir die Unterlagen zu. Anfragenr: 274509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274509/

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Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Denkner, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Fragen können wir folgendermaßen beantworten: 1.…
Von
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Güllevorfall Bad Driburg-Alhausen am 07.07.2021 [#274509]
Datum
6. April 2023 15:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Denkner, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Fragen können wir folgendermaßen beantworten: 1. Welche Stellen sind bzw. waren mit dem Vorfall vom 7.7.2021 in Bad Driburg-Alhausen befasst? Ein Mitarbeiter der Stabsstelle Kontrolle Düngeverordnung, die im Auftrag des Direktors der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter tätig ist, war am 08.07.2021 zur Sachverhaltsfeststellung vor Ort. Darüber hinaus waren Polizei (am 07.07.2021) sowie ein Mitarbeiter des Kreises Höxter und die Feuerwehr (am 08.07.2021) vor Ort. Verfahrensstände sind gegebenenfalls dort zu erfragen. 2. Auf welche Weise wurde die Gülleverschmutzung entfernt? Wer trug die Kosten? Für die Beseitigung der Verschmutzungen war und ist der Direktor als Landesbeauftragter nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich hierzu an den Kreis Höxter oder die zuständige Feuerwehr. 3. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, vergleichbare Vorfälle in Zukunft zu vermeiden? Die Stabsstelle Kontrolle Düngeverordnung hat ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und Ende März 2023 einen Bußgeldbescheid erlassen. Bei einem Über- oder Auslaufen von Wirtschaftsdüngerlagern sind aufgrund der Beseitigung von (Grund-)Wasserkontaminationen o.ä. originär die örtlichen Ordnungsbehörden ("öffentliche Sicherheit und Ordnung") der jeweiligen Kreise oder kreisfreien Städte für präventive oder notfallbezogene Anordnungen zuständig. Insoweit bitte ich Sie, sich an den zuständigen Kreis zu wenden. Viele Grüße