Gütliche Beilegung nach § 27 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AGG

Eine Aufstellung über die Anzahl der Fälle, in denen im Jahr 2021 die Antidiskriminierungsstelle des Bundes an einer gütlichen Beilegung zwischen den Beteiligten (§ 27 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AGG) mitgewirkt hat.

Auf Ihrer Website schreiben Sie: „In Fällen, die sich für eine gütliche Einigung eignen, können wir eine Beilegung des Konflikts anstreben.“ (https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/wir-beraten-sie/jetzt-kontakt-aufnehmen/jetzt-kontakt-aufnehmen-node.html)

Soweit ich Ihren Jahresbericht richtig lese, ergibt sich hieraus nur die allgemeine Anzahl von Beratungsanfragen, nicht aber die Anzahl der Fälle, in denen Sie eine Beilegung des Konflikts angestrebt haben, sprich, an einer gütlichen Beilegung mitgewirkt haben. Sollte sich diese Anzahl doch aus dem Geschäftsbericht ergeben, bitte ich um einen kurzen Hinweis.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2023
  • Frist
    22. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung über die Anzahl der …
An Antidiskriminierungsstelle des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gütliche Beilegung nach § 27 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AGG [#270803]
Datum
20. Februar 2023 11:32
An
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung über die Anzahl der Fälle, in denen im Jahr 2021 die Antidiskriminierungsstelle des Bundes an einer gütlichen Beilegung zwischen den Beteiligten (§ 27 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AGG) mitgewirkt hat. Auf Ihrer Website schreiben Sie: „In Fällen, die sich für eine gütliche Einigung eignen, können wir eine Beilegung des Konflikts anstreben.“ (https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/wir-beraten-sie/jetzt-kontakt-aufnehmen/jetzt-kontakt-aufnehmen-node.html) Soweit ich Ihren Jahresbericht richtig lese, ergibt sich hieraus nur die allgemeine Anzahl von Beratungsanfragen, nicht aber die Anzahl der Fälle, in denen Sie eine Beilegung des Konflikts angestrebt haben, sprich, an einer gütlichen Beilegung mitgewirkt haben. Sollte sich diese Anzahl doch aus dem Geschäftsbericht ergeben, bitte ich um einen kurzen Hinweis.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270803/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gütliche Beilegung nach § 27 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AGG“ vom 20.02.2023…
An Antidiskriminierungsstelle des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gütliche Beilegung nach § 27 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AGG [#270803]
Datum
22. März 2023 02:49
An
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gütliche Beilegung nach § 27 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AGG“ vom 20.02.2023 (#270803) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 20. Februar 2023 beantragen Sie über die Plattform f…
Von
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Betreff
Gütliche Beilegung nach § 27 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AGG [#270803]
Datum
23. März 2023 15:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 20. Februar 2023 beantragen Sie über die Plattform fragdenstaat.de auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) die Herausgabe folgender amtlicher Informationen: Eine Aufstellung über die Anzahl der Fälle, in denen im Jahr 2021 die Antidiskriminierungsstelle des Bundes an einer gütlichen Beilegung zwischen den Beteiligten (§ 27 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AGG) mitgewirkt hat. Auf Ihrer Website schreiben Sie: „In Fällen, die sich für eine gütliche Einigung eignen, können wir eine Beilegung des Konflikts anstreben.“ (https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/wir-beraten-sie/jetzt-kontakt-aufnehmen/jetzt-kontakt-aufnehmen-node.html) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist zuständig für IFG-Verfahren bei Anträgen betreffend den Aufgabenbereich der ADS. Die ADS ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Lediglich organisatorisch ist das Amt der ADS beim BMFSFJ angesiedelt. Deshalb antworte ich Ihnen zuständigkeitshalber. Ihrem Antrag wird hiermit stattgegeben. Im Jahr 2021 hat die ADS in 111 Fällen versucht eine gütliche Beilegung nach § 27 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AGG zu erreichen. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> <<…
An Antidiskriminierungsstelle des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gütliche Beilegung nach § 27 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AGG [#270803]
Datum
24. März 2023 07:08
An
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270803/