Gültigkeit des Impfschutzes im Rahmen von 2G
Anfrage an:
Bezirksamt Hamburg-Harburg - Gesundheitsamt
Wir wollen in unserem Chor die 2G Regelung umsetzen. Es tauchte da die Aussage aus, Geimpfte, deren Impfung länger als ein halbes Jahr zurückliegt, können an der 2G Regelung nicht teilnehmen. Trifft dies zu?
Anfrage eingeschlafen
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Datum5. Oktober 2021
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9. November 2021
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