Gültigkeit des Impfschutzes im Rahmen von 2G

Wir wollen in unserem Chor die 2G Regelung umsetzen. Es tauchte da die Aussage aus, Geimpfte, deren Impfung länger als ein halbes Jahr zurückliegt, können an der 2G Regelung nicht teilnehmen. Trifft dies zu?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Oktober 2021
  • Frist
    9. November 2021
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Bezirksamt Hamburg-Harburg - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
Gültigkeit des Impfschutzes im Rahmen von 2G [#230562]
Datum
5. Oktober 2021 10:22
An
Bezirksamt Hamburg-Harburg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Wir wollen in unserem Chor die 2G Regelung umsetzen. Es tauchte da die Aussage aus, Geimpfte, deren Impfung länger als ein halbes Jahr zurückliegt, können an der 2G Regelung nicht teilnehmen. Trifft dies zu?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230562 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230562/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Gültigkeit des Genesenenstatus im Rahmen von 2G [#230562] Wenn Genesende an einem 2G Modell teilnehmen wollen, dar…
An Bezirksamt Hamburg-Harburg - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
Gültigkeit des Genesenenstatus im Rahmen von 2G [#230562]
Datum
5. Oktober 2021 10:32
An
Bezirksamt Hamburg-Harburg - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Wenn Genesende an einem 2G Modell teilnehmen wollen, darf ihre Genesung nur in einem Zeitraum von 1/2 Jahr liegen. Fallen sie nach diesem Zeitraum automatisch aus der 2G Regelung? ... Anfragenr: 230562 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230562/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Hamburg-Harburg - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage fällt nicht in den Bereich des Hamburgischen Transparenzgesetzes. Ich leite i…
Von
Bezirksamt Hamburg-Harburg - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Gültigkeit des Impfschutzes im Rahmen von 2G [#230562]
Datum
5. Oktober 2021 13:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage fällt nicht in den Bereich des Hamburgischen Transparenzgesetzes. Ich leite ihre Anfrage zuständigkeitshalber an unsere Infektionsschutz-Abteilung weiter. Von dort erhalten Sie eine Antwort auf Ihre Frage. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Hamburg-Harburg - Gesundheitsamt
Impfschutz Sehr Antragsteller/in Ihre heutige Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Am 2G-Modell kann jede gege…
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Sehr Antragsteller/in Ihre heutige Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Am 2G-Modell kann jede gegen Corona geimpfte Person teilnehmen, sofern sie keine aktuellen Corona-typischen Krankheitssymptome aufweist. Der Zeitpunkt der Impfung spielt dabei keine Rolle. Genesene Personen dürfen teilnehmen, wenn die Erkrankung entweder zwischen 28 Tagen oder 6 Monaten zurückliegt oder nach der Erkrankung eine einmalige Impfung erfolgte. Mit freundlichen Grüßen