"Gut zu reisen ist besser als anzukommen" (Buddha)

Dokumente und Unterlagen, aus denen der Nutzerkreis nach Personen sowie Abflugs- sowie Ankunftsort der Flüge der Flugbereitschaft des BMVg zum Transport von Angehörigen der Fraktionen des Deutschen Bundestages in der Funktion als Fraktionsführende, nicht als BM oder BM'in hervorgeht (Vgl. Drs. 20/9017, Frage 14, unterste Tabellenspalten bzw. Anhang [https://dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009017.pdf]).

Ferner, sofern ohne größeren Aufwand recherchierbar, Kostenaufwand für diese Flüge.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Dezember 2023
  • Frist
    23. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
Felix S. Schulz
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente und Unterlagen, aus denen d…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Betreff
"Gut zu reisen ist besser als anzukommen" (Buddha) [#295310]
Datum
20. Dezember 2023 17:07
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente und Unterlagen, aus denen der Nutzerkreis nach Personen sowie Abflugs- sowie Ankunftsort der Flüge der Flugbereitschaft des BMVg zum Transport von Angehörigen der Fraktionen des Deutschen Bundestages in der Funktion als Fraktionsführende, nicht als BM oder BM'in hervorgeht (Vgl. Drs. 20/9017, Frage 14, unterste Tabellenspalten bzw. Anhang [https://dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009017.pdf]). Ferner, sofern ohne größeren Aufwand recherchierbar, Kostenaufwand für diese Flüge.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz Anfragenr: 295310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295310/ Postanschrift Felix S. Schulz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V652 Betreff: Informat…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
"Gut zu reisen ist besser als anzukommen" (Buddha) [#295310]
Datum
19. Januar 2024 13:45
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V652 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Dezember 2023 (s.u.) Sehr geehrter Herr Schulz, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 21. Dezember 2023 (Bezug). Hierzu muss ich Ihnen mitteilen, dass die in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannte Monatsfrist nicht eingehalten werden kann. Leider ist es uns aufgrund des derzeit weiterhin hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine- und Israel-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V652 Betreff: Informat…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
"Gut zu reisen ist besser als anzukommen" (Buddha) [#295310]
Datum
25. Januar 2024 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V652 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20. Dezember 2023 (s.u.) Sehr geehrter Herr Schulz, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 20. Dezember 2023 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Ich möchte auf die von Ihnen referenzierte Drucksache 20/9017 sowie deren Anlagen verweisen, welche die Abflugs- und Ankunftsorte der jeweiligen Fraktionsvorsitzenden beinhaltet. Lediglich die Anforderungsberechtigten in Ihrer Funktion – nicht mit Klarnamen – sind der Datenbasis der Flugbereitschaft BMVg, wie innerhalb der Drucksache 20/9017 aufgeführt, zu entnehmen. Die jeweiligen Anforderungsberechtigten bestimmen die sie begleitenden Personen selbst. Ich rege daher an, sich an die jeweiligen Fraktionen zu wenden, um Details des Nutzerkreises nach Personen zu erfragen. Darüberhinausgehende amtliche Informationen liegen im BMVg nicht vor. Die Vollkosten der jeweils eingesetzten Waffensysteme sind über den Einzelplan 14 abgedeckt, da die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung ein militärischer Verband der Luftwaffe ist. Eine Übersicht der Kosten von Flügen der Flugbereitschaft BMVg liegt innerhalb des GB BMVg nicht vor, da Anforderungsberechtigten für die Nutzung der Luftfahrzeuge der Flugbereitschaft BMVg keine Kosten berechnet werden. Mit freundlichen Grüßen