Gutachten
Als an archäologischen Funden interessierte Laiin möchte ich wissen, ob Regelungen bzgl. der Publikation von Grabungsergebnissen von Archäologen bestehen, oder ob jedermann dazu berechtigt ist (im Rahmen der Presse-, Meinungs-, Forschungsfreiheit usw.) entsprechende Funde, Dokumentationen, Grabungsergebnisse usw. zu veröffentlichen. Gibt es z.B. urheberrechtliche Bedenken. Falls ihrer Behörde ein oder mehrere entsprechende (juristische?) Gutachten vorliegen, bitte ich um Zusendung.
Antwort verspätet
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Datum28. Februar 2024
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3. April 2024
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- Von
- Claudia Felten
- Betreff
- Gutachten [#301513]
- Datum
- 28. Februar 2024 20:58
- An
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen
- Betreff
- Re: Gutachten [#301513] - Biermann
- Datum
- 29. Februar 2024 13:49
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Claudia Felten
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Gutachten“ [#301513]
- Datum
- 1. März 2024 13:23
- An
- Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten“ [#301513]; mein Aktenzeichen: 90.24.35:0016/wz
- Datum
- 26. März 2024 15:37
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Claudia Felten
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten“ [#301513]; mein Aktenzeichen: 90.24.35:0016/wz [#301513]
- Datum
- 27. März 2024 08:48
- An
- Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Claudia Felten
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten“ [#301513]; mein Aktenzeichen: 90.24.35:0016/wz [#301513]
- Datum
- 3. April 2024 10:25
- An
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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