Gutachten: "Analyse der Windverhältnisse bei Unfällen auf der A44 im Raum Garzweiler"

Das vom Fraunhofer Institut für Windenergiesysteme IWES erstellte Gutachten "Analyse der Windverhältnisse bei Unfällen auf der A44 im Raum Garzweiler und die Möglichkeit der Veränderung".

Ich bitte ausdrücklich um Zugänglichmachung in elektronischer Form und verweise auf § 3 Abs. 2 UIG.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten, sofern enthalten, erkläre ich mich einverstanden.

Rein vorsorglich weise ich auf folgendes hin:

1) Bei dem Gutachten handelt es sich zweifelsohne um Umweltinformationen nach dem UIG.

2) Nach dem UIG kommt es (im Gegensatz zum IFG) nicht auf eine Verfügungsberechtigung über die angefragte Information, sondern lediglich auf das Vorhandensein derselben bei der Behörde an.

3) Dem Informationszugangsanspruch keine Urheberrechte entgegenstehen können. Nach der obververwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung gehen bei im Auftrag von informationspflichtigen Stellen entgeltlich erstellten Gutachten die Nutzungsrechte inkl. des Erstveröffentlichungsrecht auf den Auftraggeber über (VGH Münster, Urteil vom 24.11.2017 - 15 A 690/16, Rn. 46). Nach der Rechtsprechung des BVerwG kann sich die informationspflichtige Stelle nicht auf Urheberrechte berufen (BVerwG, Urt. v. 25.6.2015 – 7 C 1/14, Rn. 40).

4) Selbst wenn Betriebs-, oder Geschäftsgeheimnisse oder Urheberrechte betroffen wären, stünde ein Eingriff in selbige außer Frage steht, weil anderen Antragstellenden auf Antrag nach UIG/IFG bereits Zugang zu der Angefragten Information gewährt wurde (vgl. Berichterstattung Heinzberger Zeitung vom 1. März).

5) In jedem Fall überwiegt das öffentliche Interesse an der Zugänglichmachung, weil der Verdacht im Raum steht, dass die zuständigen Stellen die Öffentlichkeit nicht vollumfänglich über den Inhalt des Gutachtens informiert haben und es um Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs auf dem betreffenden Streckenabschnitt geht, bei dem es immer wieder zu schweren Unfällen kommt.

Ich bitte um eine zeitnahe Beantwortung.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    2. März 2024
  • Frist
    6. April 2024
  • Ein:e Follower:in
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das vom Fraunhofer Institut für Winde…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
Gutachten: "Analyse der Windverhältnisse bei Unfällen auf der A44 im Raum Garzweiler" [#301724]
Datum
2. März 2024 18:55
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das vom Fraunhofer Institut für Windenergiesysteme IWES erstellte Gutachten "Analyse der Windverhältnisse bei Unfällen auf der A44 im Raum Garzweiler und die Möglichkeit der Veränderung". Ich bitte ausdrücklich um Zugänglichmachung in elektronischer Form und verweise auf § 3 Abs. 2 UIG. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten, sofern enthalten, erkläre ich mich einverstanden. Rein vorsorglich weise ich auf folgendes hin: 1) Bei dem Gutachten handelt es sich zweifelsohne um Umweltinformationen nach dem UIG. 2) Nach dem UIG kommt es (im Gegensatz zum IFG) nicht auf eine Verfügungsberechtigung über die angefragte Information, sondern lediglich auf das Vorhandensein derselben bei der Behörde an. 3) Dem Informationszugangsanspruch keine Urheberrechte entgegenstehen können. Nach der obververwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung gehen bei im Auftrag von informationspflichtigen Stellen entgeltlich erstellten Gutachten die Nutzungsrechte inkl. des Erstveröffentlichungsrecht auf den Auftraggeber über (VGH Münster, Urteil vom 24.11.2017 - 15 A 690/16, Rn. 46). Nach der Rechtsprechung des BVerwG kann sich die informationspflichtige Stelle nicht auf Urheberrechte berufen (BVerwG, Urt. v. 25.6.2015 – 7 C 1/14, Rn. 40). 4) Selbst wenn Betriebs-, oder Geschäftsgeheimnisse oder Urheberrechte betroffen wären, stünde ein Eingriff in selbige außer Frage steht, weil anderen Antragstellenden auf Antrag nach UIG/IFG bereits Zugang zu der Angefragten Information gewährt wurde (vgl. Berichterstattung Heinzberger Zeitung vom 1. März). 5) In jedem Fall überwiegt das öffentliche Interesse an der Zugänglichmachung, weil der Verdacht im Raum steht, dass die zuständigen Stellen die Öffentlichkeit nicht vollumfänglich über den Inhalt des Gutachtens informiert haben und es um Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs auf dem betreffenden Streckenabschnitt geht, bei dem es immer wieder zu schweren Unfällen kommt. Ich bitte um eine zeitnahe Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger Anfragenr: 301724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301724/ Postanschrift Philipp Schönberger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Philipp Schönberger
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Guten Tag, nachdem die Autobahn-GmbH das Windgutachten mittlerweile veröffentlicht hat, ziehe ich meinen Antrag h…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: Gutachten: "Analyse der Windverhältnisse bei Unfällen auf der A44 im Raum Garzweiler" [#301724]
Datum
19. März 2024 13:44
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, nachdem die Autobahn-GmbH das Windgutachten mittlerweile veröffentlicht hat, ziehe ich meinen Antrag hiermit zurück. Vielen Dank, Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger Anfragenr: 301724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301724/