Gutachten: "Analyse der Windverhältnisse bei Unfällen auf der A44 im Raum Garzweiler"
Das vom Fraunhofer Institut für Windenergiesysteme IWES erstellte Gutachten "Analyse der Windverhältnisse bei Unfällen auf der A44 im Raum Garzweiler und die Möglichkeit der Veränderung".
Ich bitte ausdrücklich um Zugänglichmachung in elektronischer Form und verweise auf § 3 Abs. 2 UIG.
Mit der Schwärzung personenbezogener Daten, sofern enthalten, erkläre ich mich einverstanden.
Rein vorsorglich weise ich auf folgendes hin:
1) Bei dem Gutachten handelt es sich zweifelsohne um Umweltinformationen nach dem UIG.
2) Nach dem UIG kommt es (im Gegensatz zum IFG) nicht auf eine Verfügungsberechtigung über die angefragte Information, sondern lediglich auf das Vorhandensein derselben bei der Behörde an.
3) Dem Informationszugangsanspruch keine Urheberrechte entgegenstehen können. Nach der obververwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung gehen bei im Auftrag von informationspflichtigen Stellen entgeltlich erstellten Gutachten die Nutzungsrechte inkl. des Erstveröffentlichungsrecht auf den Auftraggeber über (VGH Münster, Urteil vom 24.11.2017 - 15 A 690/16, Rn. 46). Nach der Rechtsprechung des BVerwG kann sich die informationspflichtige Stelle nicht auf Urheberrechte berufen (BVerwG, Urt. v. 25.6.2015 – 7 C 1/14, Rn. 40).
4) Selbst wenn Betriebs-, oder Geschäftsgeheimnisse oder Urheberrechte betroffen wären, stünde ein Eingriff in selbige außer Frage steht, weil anderen Antragstellenden auf Antrag nach UIG/IFG bereits Zugang zu der Angefragten Information gewährt wurde (vgl. Berichterstattung Heinzberger Zeitung vom 1. März).
5) In jedem Fall überwiegt das öffentliche Interesse an der Zugänglichmachung, weil der Verdacht im Raum steht, dass die zuständigen Stellen die Öffentlichkeit nicht vollumfänglich über den Inhalt des Gutachtens informiert haben und es um Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs auf dem betreffenden Streckenabschnitt geht, bei dem es immer wieder zu schweren Unfällen kommt.
Ich bitte um eine zeitnahe Beantwortung.
Anfrage wurde zurückgezogen
-
Datum2. März 2024
-
6. April 2024
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!