Gutachten, Berichte und Guidelines der Firma EUROSEC

sämtliche Gutachten, Berichte, Guidelines und ähnliches soweit von der Firma "EUROSEC Chiffriertechnik & Sicherheit" für das BSI erstellt.
Dies gilt insbesonders für die Werke, an denen Thilo Zieschang beteiligt war.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    28. März 2019
  • Frist
    30. April 2019
  • 0 Follower:innen
Maximilian Rink
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Gutach…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Maximilian Rink
Betreff
Gutachten, Berichte und Guidelines der Firma EUROSEC [#63084]
Datum
28. März 2019 15:53
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Gutachten, Berichte, Guidelines und ähnliches soweit von der Firma "EUROSEC Chiffriertechnik & Sicherheit" für das BSI erstellt. Dies gilt insbesonders für die Werke, an denen Thilo Zieschang beteiligt war.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maximilian Rink <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Maximilian Rink << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Rink
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Rink, ich bestätige den Eingang Ihrer unten stehende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsge…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Re: Gutachten, Berichte und Guidelines der Firma EUROSEC [#63084]
Datum
2. April 2019 14:31
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Rink, ich bestätige den Eingang Ihrer unten stehende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Ihre Anfrage bzgl. der Mitarbeit von Herrn Thilo Zieschang bitte ich gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 IFG zu begründen, da es sich hierbei um personenbezogene Daten handelt. Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Rink
Sehr geehrte Damen und Herren, Thilo Zieschang ist in der Anfrage aufgeführt, da er eine der Authoren eines mir b…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Maximilian Rink
Betreff
AW: Re: Gutachten, Berichte und Guidelines der Firma EUROSEC [#63084]
Datum
2. April 2019 20:23
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Thilo Zieschang ist in der Anfrage aufgeführt, da er eine der Authoren eines mir bereits bekannten, vom BSI aber nur in gekürzter Form veröffentlichten, Gutachten ist. Über diesen Fakt hat er sich mehrfach öffentlich nicht besonders erfreut gezeigt. Daher dient diese Information rein dazu, Ihnen eine bessere Suchgrundlage zu bieten und stellt keinen expliziten Personenbezug dar. ... Mit freundlichen Grüßen Maximilian Rink Anfragenr: 63084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Maximilian Rink << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Rink, eine hausweite Abfrage sowohl zur Firma "EUROSEC Chiffriertechnik & Sicherheit…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Re: AW: Re: Gutachten, Berichte und Guidelines der Firma EUROSEC [#63084]
Datum
17. April 2019 16:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rink, eine hausweite Abfrage sowohl zur Firma "EUROSEC Chiffriertechnik & Sicherheit" als auch zu Herrn Tilo Zieschang hat ergeben, dass sowohl die Firma „EUROSEC Chiffriertechnik & Sicherheit” als auch Herr Thilo Zieschang Anfang der 2000er Jahre an einigen Projekten des BSI, u.a. dem Erstellen von Bausteinen für das IT-Grundschutzhandbuch und den IT-Grundschutzkatalogen, mitgewirkt haben. Da dies nun über 15 Jahre her ist, sind die dazugehörigen Projektunterlagen mittlerweile im BSI archiviert oder sogar schon dem Bundesarchiv angeboten worden. Die Recherche ist auf jeden Fall zeitintensiver als gewöhnliche einfache Anfragen, so dass hier bei einer weiteren Bearbeitung eine Gebühr erhoben wird. In Ihrer unten stehenden E-Mail sprechen Sie von einem Gutachten, an dem Herr Zieschang mitgewirkt hat. Können Sie dies präzisieren, so dass ich gezielt nach diesem Gutachten suchen kann? Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Rink, leider habe ich zu meiner unten stehenden E-Mail von keine Antwort von Ihnen erhalten. …
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Re: AW: Re: Gutachten, Berichte und Guidelines der Firma EUROSEC [#63084]
Datum
2. Mai 2019 09:45
Status
Sehr geehrter Herr Rink, leider habe ich zu meiner unten stehenden E-Mail von keine Antwort von Ihnen erhalten. Sollte ich bis zum 09.05.2019 keine Rückmledung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Anliegen erledigt hat und werde den Vorgang zu den Akten nehmen. Mit freundlichen Grüßen