Gutachten bzgl. Sanierungsbedarf Stadthaus

Das in der Meldung "Neues Gutachten: Weiterer Sanierungsbedarf im Stadthaus" vom 07.09.2021 (https://www.bonn.de/pressemitteilungen/september-2021/neues-gutachten-weiterer-sanierungsbedarf-im-stadthaus.php) genannte Gutachten, das den Sanierungsbedarf des Stadthauses feststellt.

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Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2021
  • Frist
    29. Oktober 2021
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Timo Armbruster
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Amt für Recht und Versicherungen Bonn Details
Von
Timo Armbruster
Betreff
Gutachten bzgl. Sanierungsbedarf Stadthaus [#229982]
Datum
27. September 2021 15:02
An
Amt für Recht und Versicherungen Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das in der Meldung "Neues Gutachten: Weiterer Sanierungsbedarf im Stadthaus" vom 07.09.2021 (https://www.bonn.de/pressemitteilungen/september-2021/neues-gutachten-weiterer-sanierungsbedarf-im-stadthaus.php) genannte Gutachten, das den Sanierungsbedarf des Stadthauses feststellt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Timo Armbruster Anfragenr: 229982 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229982/ Postanschrift Timo Armbruster << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Timo Armbruster
Amt für Recht und Versicherungen Bonn
Sehr geehrter Herr Armbruster, vielen Dank für Ihren untenstehenden Antrag auf Informationszugang nach dem Inform…
Von
Amt für Recht und Versicherungen Bonn
Betreff
Eingangsbestätigung - Ihr IFG-Antrag: Gutachten bzgl. Sanierungsbedarf Stadthaus [#229982]
Datum
30. September 2021 15:54
Status
Warte auf Antwort
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7,1 KB


Sehr geehrter Herr Armbruster, vielen Dank für Ihren untenstehenden Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), mit dem Sie um Zusendung des in einer Pressemitteilung der Bundesstadt Bonn genannten Gutachtens zum Zustand der Betonstützen im Stadthaus bitten. Ihr Antrag wurde mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung weitergeleitet. Ich werde mich nun mit den zuständigen Stellen innerhalb der Bundesstadt in Verbindung setzen und sodann prüfen, ob und inwieweit Ihrem Antrag entsprochen werden kann oder ob dem Zugangsanspruch etwaige Ausschlussgründe entgegenstehen. Im Anschluss daran erhalten Sie von mir weiteren Bescheid. Vorsorglich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand und Umfang der zu Verfügung zu stellenden Informationen Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand. Der Umstand, dass Sie die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen möchten, führt nicht zu einer Befreiung. Von dem Befreiungstatbestand des § 2 VerwGebO IFG NRW sind insbesondere Fälle sozialer Härte erfasst. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Recht und Versicherungen Bonn
Sehr geehrter Herr Armbruster, im Anhang sende ich Ihnen den Bescheid auf Ihren Informationsantrag vom 27.09.2021…
Von
Amt für Recht und Versicherungen Bonn
Betreff
Ihr IFG-Antrag: Gutachten bzgl. Sanierungsbedarf Stadthaus [#229982]
Datum
5. Oktober 2021 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Armbruster, im Anhang sende ich Ihnen den Bescheid auf Ihren Informationsantrag vom 27.09.2021 zur Kenntnisnahme. Die beantragte Information können Sie unter dem folgenden Link abrufen: https://opendata.bonn.de/dataset/0ba8ef99-1012-4faa-9ab4-c20f8de859ed/resource/6cbfe20e-5f01-4498-9657-34ef0ea9745b Ich möchte Sie bitten, enthaltene personenbezogene Daten vor der Veröffentlichung meiner Antwort auf fragdenstaat.de zu schwärzen. Vielen Dank. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Timo Armbruster
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Bearbeitung und den Verweis auf das OpenData-Portal de…
An Amt für Recht und Versicherungen Bonn Details
Von
Timo Armbruster
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag: Gutachten bzgl. Sanierungsbedarf Stadthaus [#229982]
Datum
5. Oktober 2021 15:15
An
Amt für Recht und Versicherungen Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Bearbeitung und den Verweis auf das OpenData-Portal der Stadt Bonn, das ich bisher tatsächlich noch nicht kannte :) Mit freundlichen Grüßen Timo Armbruster Anfragenr: 229982 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229982/

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