Gutachten der Unternehmensberatung E&Y, vorgestellt dem WSW-Aufsichtsrat am 27.08.2020

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 28.08.2020 war unter anderem in der Wuppertaler Rundschau (https://www.wuppertaler-rundschau.de/lokales/wuppertaler-schwebebahn-gutachten-entlastet-wsw-geschaeftsfuehrung_aid-53036665) zu lesen, dass dem Aufsichtsrat der WSW ein Gutachten von der Unternehmensberatung E&Y vorgestellt wurde. Leider waren in der lokalen Presse lediglich wenige Ausschnitte zu lesen, von denen auch nicht klar ist, ob es sich um wörtliche Zitate handelt oder bloß um subsumierte Aussagen handelte.
Ich beantrage daher, das gesamte Gutachten ungekürzt und ungeschwärzt den BürgerInnen zugänglich zu machen, sei es über das Portal "fragdenstaat.de", über welchem diese Anfrage hier erfolgt, oder über die Webseiten des Ratsinformationssystems, da dieses Gutachten mindestens im Verkehrsausschuss sowie im Beteiligungsausschuss des Stadtrats diskutiert werden wird.
Über die Vollveröffentlichung des genannten Gutachtens hinaus erbitte ich außerdem die Beantwortung folgender Fragen:
- Wer hat dieses Gutachten in Auftrag gegeben?
- Wann wurde dieses Gutachten in Auftrag gegeben?
- Mit welcher Fragestellung wurde dieses Gutachten in Auftrag gegeben?
- In der Lokalpresse wurde von einer Entlastung der Geschäftsführung der WSW gesprochen - in welchem Punkt wurde die Geschäftsführung nun in welcher Weise entlastet?
- Im oben verlinkten Artikel der Wuppertaler Rundschau heißt es: "Daher sei, so das Ergebnis der Berater, die Entscheidung, den Betrieb nach den Sommerferien einzuschränken, unvermeidbar gewesen, um weitere Schäden an Rädern und Schienen zu vermeiden." -> wie kommt es also dazu, dass man an den Wochenenden Fahrgäste befördert, wenn der Betrieb doch zu weiteren Schäden an Rädern und Schienen kommen kann? Wieso wird der Betrieb nicht ganz eingestellt?
- Wie viel hat die Erstellung des Gutachtens gekostet? Aus welchen Mitteln wurde dieses Gutachten nun finanziert?
- Wie kam es zur Auswahl der Unternehmensberatung E&Y?

Zur Erörterung und Prüfung dieser und ggf weiterer, jetzt noch unbekannten Fragestellungen beantrage ich die Veröffentlichung dieses Gutachtens. Die bisherige Berichterstattung seitens der Stadtverwaltung und der WSW mobil GmbH zum neuerlichen Ausfall der Schwebebahn ist für die BürgerInnen nicht schlüssig nachvollziehbar.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. August 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
  • 2 Follower:innen
Benedikt Matthes
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 28.08.2020 war …
An Wuppertaler Stadtwerke Details
Von
Benedikt Matthes
Betreff
Gutachten der Unternehmensberatung E&Y, vorgestellt dem WSW-Aufsichtsrat am 27.08.2020 [#196332]
Datum
30. August 2020 22:16
An
Wuppertaler Stadtwerke
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 28.08.2020 war unter anderem in der Wuppertaler Rundschau (https://www.wuppertaler-rundschau.de/lokales/wuppertaler-schwebebahn-gutachten-entlastet-wsw-geschaeftsfuehrung_aid-53036665) zu lesen, dass dem Aufsichtsrat der WSW ein Gutachten von der Unternehmensberatung E&Y vorgestellt wurde. Leider waren in der lokalen Presse lediglich wenige Ausschnitte zu lesen, von denen auch nicht klar ist, ob es sich um wörtliche Zitate handelt oder bloß um subsumierte Aussagen handelte. Ich beantrage daher, das gesamte Gutachten ungekürzt und ungeschwärzt den BürgerInnen zugänglich zu machen, sei es über das Portal "fragdenstaat.de", über welchem diese Anfrage hier erfolgt, oder über die Webseiten des Ratsinformationssystems, da dieses Gutachten mindestens im Verkehrsausschuss sowie im Beteiligungsausschuss des Stadtrats diskutiert werden wird. Über die Vollveröffentlichung des genannten Gutachtens hinaus erbitte ich außerdem die Beantwortung folgender Fragen: - Wer hat dieses Gutachten in Auftrag gegeben? - Wann wurde dieses Gutachten in Auftrag gegeben? - Mit welcher Fragestellung wurde dieses Gutachten in Auftrag gegeben? - In der Lokalpresse wurde von einer Entlastung der Geschäftsführung der WSW gesprochen - in welchem Punkt wurde die Geschäftsführung nun in welcher Weise entlastet? - Im oben verlinkten Artikel der Wuppertaler Rundschau heißt es: "Daher sei, so das Ergebnis der Berater, die Entscheidung, den Betrieb nach den Sommerferien einzuschränken, unvermeidbar gewesen, um weitere Schäden an Rädern und Schienen zu vermeiden." -> wie kommt es also dazu, dass man an den Wochenenden Fahrgäste befördert, wenn der Betrieb doch zu weiteren Schäden an Rädern und Schienen kommen kann? Wieso wird der Betrieb nicht ganz eingestellt? - Wie viel hat die Erstellung des Gutachtens gekostet? Aus welchen Mitteln wurde dieses Gutachten nun finanziert? - Wie kam es zur Auswahl der Unternehmensberatung E&Y? Zur Erörterung und Prüfung dieser und ggf weiterer, jetzt noch unbekannten Fragestellungen beantrage ich die Veröffentlichung dieses Gutachtens. Die bisherige Berichterstattung seitens der Stadtverwaltung und der WSW mobil GmbH zum neuerlichen Ausfall der Schwebebahn ist für die BürgerInnen nicht schlüssig nachvollziehbar. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Benedikt Matthes Anfragenr: 196332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196332/ Postanschrift Benedikt Matthes << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Wuppertaler Stadtwerke
Kosten der Fahrausweisvertriebsinfrastruktur / Gutachten der Unternehmensberatung E & Y Guten Tag, Herr Matthe…
Von
Wuppertaler Stadtwerke
Betreff
Kosten der Fahrausweisvertriebsinfrastruktur / Gutachten der Unternehmensberatung E & Y
Datum
30. September 2020 16:34
Status
Anfrage abgeschlossen
111,0 KB
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194,1 KB
Guten Tag, Herr Matthes, Sie erhalten die Antworten auf Ihre gestellten Anfragen. Beste Grüße