Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu "Masterplan Migration zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung" und haushaltspolitischen Verstößen durch Horst Seehofer

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Verwendung des "Masterplan Migration zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung" durch Horst Seehofer in seiner Funktion als Bundesinnenminister und in seiner Funktion als CSU-Vorsitzender.

Ich beziehe mich auf ein Gutachten, das im Auftrag der SPD Fraktion erstellt wurde und mögliche haushaltspolitische Verstöße in dem oben genannten Zusammenhang beleuchtet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juli 2018
  • Frist
    21. August 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutachten des wi…
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu "Masterplan Migration zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung" und haushaltspolitischen Verstößen durch Horst Seehofer [#32041]
Datum
18. Juli 2018 04:43
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Verwendung des "Masterplan Migration zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung" durch Horst Seehofer in seiner Funktion als Bundesinnenminister und in seiner Funktion als CSU-Vorsitzender. Ich beziehe mich auf ein Gutachten, das im Auftrag der SPD Fraktion erstellt wurde und mögliche haushaltspolitische Verstöße in dem oben genannten Zusammenhang beleuchtet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Deutscher Bundestag
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
3. August 2018
Status
Anfrage abgeschlossen