Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes ds Dt. Bundestages zum ESM vom 24. Juli 2012

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Laut Pressemeldungen hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ein vertrauliches Gutachten im Auftrag der Partei: Die Linke
zum Thema ESM Einzelheiten, Aufstockung usw.
erstellt und 24JUL12 zunächst offenbar einigen Medien bzw. dem Auftraggeber verfügbar gemacht.
In diversen Medien wurde aus diesem Gutachten 31JUL12 zitiert.
Als Bürger, der sich sehr besorgt mit den Konsequenzen eines ESM befaßt, möchte ich Einsicht erhalten in den Text dieses Gutachtens, welches zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedenfalls auf der Internetseite für Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes nicht verfügbar ist.

Für eine zeitnahe und positive Bearbeitung dieser Anfrage bin ich Ihnen dankbar.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. August 2012
  • Frist
    4. September 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes ds Dt. Bundestages zum ESM vom 24. Juli 2012
Datum
1. August 2012 15:32
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Laut Pressemeldungen hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ein vertrauliches Gutachten im Auftrag der Partei: Die Linke zum Thema ESM Einzelheiten, Aufstockung usw. erstellt und 24JUL12 zunächst offenbar einigen Medien bzw. dem Auftraggeber verfügbar gemacht. In diversen Medien wurde aus diesem Gutachten 31JUL12 zitiert. Als Bürger, der sich sehr besorgt mit den Konsequenzen eines ESM befaßt, möchte ich Einsicht erhalten in den Text dieses Gutachtens, welches zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedenfalls auf der Internetseite für Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes nicht verfügbar ist. Für eine zeitnahe und positive Bearbeitung dieser Anfrage bin ich Ihnen dankbar.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Kein Nachrichtentext
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. August 2012
Status
Anfrage abgelehnt
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