Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des deutsches Bundestags zu „Sanktionsmöglichkeiten und Verwaltungsvollstreckung“ im Hinblick auf eine Allgemeine Impfpflicht vom 3.12.2021

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Wie ist das o. g. Gutachten vereinbar mit internationalem Völkerrecht und internationalen Verträgen, die auch von der BRD unterschrieben bzw. ratifiziert wurden? Ich denke vor allem an die allg. Erklärung der Menschenrechte, den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die Charta der Grundrechte der europäischen Union und die allg. Erklärung über Bioethik und Menschenrechte der UNESCO.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie ist das o. g.…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des deutsches Bundestags zu „Sanktionsmöglichkeiten und Verwaltungsvollstreckung“ im Hinblick auf eine Allgemeine Impfpflicht vom 3.12.2021 [#245169]
Datum
31. März 2022 20:06
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie ist das o. g. Gutachten vereinbar mit internationalem Völkerrecht und internationalen Verträgen, die auch von der BRD unterschrieben bzw. ratifiziert wurden? Ich denke vor allem an die allg. Erklärung der Menschenrechte, den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die Charta der Grundrechte der europäischen Union und die allg. Erklärung über Bioethik und Menschenrechte der UNESCO.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245169 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245169/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Justiz
IFG Antrag, Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 326/2022 S…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
IFG Antrag, Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages
Datum
5. April 2022 11:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 326/2022 Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 31. März 2022 haben Sie unter Berufung auf die Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) um Auskunft gebeten, ob das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zu "Sanktionsmöglichkeiten und Verwaltungsvollstreckung" im Hinblick auf eine allgemeine Impfpflicht vom 3. Dezember 2021mit internationalem Völkerrecht und internationalen Verträgen (die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte der UNE-SCO) vereinbar sei. Ihr Informationsbegehren stellt die Bitte um eine Rechtsauskunft dar. Ihrem Informationsbegehren vermag ich nicht zu entsprechen, da das Bundesamt für Justiz nicht befugt ist, Rechtsauskünfte zu erteilen. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ist die Befugnis zur Rechtsberatung im Wesentlichen den Rechtsanwälten und Rechtsbeiständen vorbehalten. In Anbetracht dessen stelle ich Ihnen anheim, sich mit Ihrem Anliegen an einen Ange-hörigen der rechtsberatenden Berufe zu wenden. Mit freundlichen Grüßen