Gutachten "Digitalisierung in Deutschland - Lehren aus der Corona-Krise"
Ihr Haus hat am 13. April das Gutachten Ihres wissenschaftlichen Beirats "Digitalisierung in Deutschland - Lehren aus der Corona-Krise" veröffentlicht. Auf Seite 31 bis 33 werden 36 (39 inkl. ruhende) Personen als Mitglieder aufgeführt. Bei 15 Personen, also 42% (38%) ist ablesbar, dass diese emeritiert (Em.) oder im Ruhestand (i.R.) sind. 5 (8) der Mitglieder sind Frauen - 14% (21%), davon keine Pensionärin.
Bitte legen Sie mir dar, nach welchen Kriterien das BMWi den wissenschaftlichen Beirat zusammenstellt. Insbesondere mit welchen Verfahren sichergestellt wird, dass der Beirat ein repräsentatives Abbild der wissenschaftlichen Kompetenz in einem Thema darstellt.
Aus der quantitativen Zusammensetzung des Gremiums (15 Pensionäre, 14 Männer im Berufsleben, 5 Frauen, keine Pensionärinnen) folgt, dass männliche Pensionäre als größte Gruppe am qualifiziertesten sind, den Stand der Digitalisierung zu beurteilen und Vorschläge zur Verbesserung zu entwickeln. Liegen dem BMWi wissenschaftliche Erkenntnisse vor, die diese Hypothese bestätigen?
Im Gutachten wird u.a. benannt, dass Deutschland sich im internationalen Vergleich bei der Digitalisierung öffentlicher Institutionen am untersten Ende der EU bewegt, die Arbeit der Verwaltung mit dem Begriff "Organisationsversagen" zu qualifizieren ist und "Datenschutz" als Vorwand genutzt wird, Innovationen abzuwürgen. In der Liste der vergangenen Veröffentlichungen kann ich nicht ersehen, dass der wissenschaftliche Beirat sich diesen seit Jahren offensichtlichen Themen bereits früher gewidmet hat. Mit welchem Verfahren stellt das BMWi sicher, dass die Arbeit des Beirats antizipativ-wirkungsvoll und nicht reaktiv-palliativ ist?
Anfrage erfolgreich
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Datum17. April 2021
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21. Mai 2021
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