Gutachten "Digitalisierung in Deutschland - Lehren aus der Corona-Krise"

Ihr Haus hat am 13. April das Gutachten Ihres wissenschaftlichen Beirats "Digitalisierung in Deutschland - Lehren aus der Corona-Krise" veröffentlicht. Auf Seite 31 bis 33 werden 36 (39 inkl. ruhende) Personen als Mitglieder aufgeführt. Bei 15 Personen, also 42% (38%) ist ablesbar, dass diese emeritiert (Em.) oder im Ruhestand (i.R.) sind. 5 (8) der Mitglieder sind Frauen - 14% (21%), davon keine Pensionärin.

Bitte legen Sie mir dar, nach welchen Kriterien das BMWi den wissenschaftlichen Beirat zusammenstellt. Insbesondere mit welchen Verfahren sichergestellt wird, dass der Beirat ein repräsentatives Abbild der wissenschaftlichen Kompetenz in einem Thema darstellt.

Aus der quantitativen Zusammensetzung des Gremiums (15 Pensionäre, 14 Männer im Berufsleben, 5 Frauen, keine Pensionärinnen) folgt, dass männliche Pensionäre als größte Gruppe am qualifiziertesten sind, den Stand der Digitalisierung zu beurteilen und Vorschläge zur Verbesserung zu entwickeln. Liegen dem BMWi wissenschaftliche Erkenntnisse vor, die diese Hypothese bestätigen?

Im Gutachten wird u.a. benannt, dass Deutschland sich im internationalen Vergleich bei der Digitalisierung öffentlicher Institutionen am untersten Ende der EU bewegt, die Arbeit der Verwaltung mit dem Begriff "Organisationsversagen" zu qualifizieren ist und "Datenschutz" als Vorwand genutzt wird, Innovationen abzuwürgen. In der Liste der vergangenen Veröffentlichungen kann ich nicht ersehen, dass der wissenschaftliche Beirat sich diesen seit Jahren offensichtlichen Themen bereits früher gewidmet hat. Mit welchem Verfahren stellt das BMWi sicher, dass die Arbeit des Beirats antizipativ-wirkungsvoll und nicht reaktiv-palliativ ist?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. April 2021
  • Frist
    21. Mai 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihr Haus hat am 13. April …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Gutachten "Digitalisierung in Deutschland - Lehren aus der Corona-Krise" [#218596]
Datum
17. April 2021 10:43
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihr Haus hat am 13. April das Gutachten Ihres wissenschaftlichen Beirats "Digitalisierung in Deutschland - Lehren aus der Corona-Krise" veröffentlicht. Auf Seite 31 bis 33 werden 36 (39 inkl. ruhende) Personen als Mitglieder aufgeführt. Bei 15 Personen, also 42% (38%) ist ablesbar, dass diese emeritiert (Em.) oder im Ruhestand (i.R.) sind. 5 (8) der Mitglieder sind Frauen - 14% (21%), davon keine Pensionärin. Bitte legen Sie mir dar, nach welchen Kriterien das BMWi den wissenschaftlichen Beirat zusammenstellt. Insbesondere mit welchen Verfahren sichergestellt wird, dass der Beirat ein repräsentatives Abbild der wissenschaftlichen Kompetenz in einem Thema darstellt. Aus der quantitativen Zusammensetzung des Gremiums (15 Pensionäre, 14 Männer im Berufsleben, 5 Frauen, keine Pensionärinnen) folgt, dass männliche Pensionäre als größte Gruppe am qualifiziertesten sind, den Stand der Digitalisierung zu beurteilen und Vorschläge zur Verbesserung zu entwickeln. Liegen dem BMWi wissenschaftliche Erkenntnisse vor, die diese Hypothese bestätigen? Im Gutachten wird u.a. benannt, dass Deutschland sich im internationalen Vergleich bei der Digitalisierung öffentlicher Institutionen am untersten Ende der EU bewegt, die Arbeit der Verwaltung mit dem Begriff "Organisationsversagen" zu qualifizieren ist und "Datenschutz" als Vorwand genutzt wird, Innovationen abzuwürgen. In der Liste der vergangenen Veröffentlichungen kann ich nicht ersehen, dass der wissenschaftliche Beirat sich diesen seit Jahren offensichtlichen Themen bereits früher gewidmet hat. Mit welchem Verfahren stellt das BMWi sicher, dass die Arbeit des Beirats antizipativ-wirkungsvoll und nicht reaktiv-palliativ ist?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218596/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihre Anfrage vom 17.04.2021 Sehr Antragsteller/in beigefügt erhalten Sie den Bescheid zu Ihrer Anfrage vom 17.04.…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihre Anfrage vom 17.04.2021
Datum
22. April 2021 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in beigefügt erhalten Sie den Bescheid zu Ihrer Anfrage vom 17.04.2021. Mit freundlichen Grüßen