Gutachten für das Amtsgericht Greifswald

Anfrage an: DEKRA e.V.

wie oft wurde in den Jahren 2019, 2020 und 2021 der Dekra-Sachverständige Dr. Frank Mauroschat (Außenstelle Stralsund, Grünhufer Bogen 100) von welchen Richterinnen und Richtern des Amtsgerichts Greifswald mit der Erstellung von Gutachten beauftragt?
Bitte in Tabellenform, z.B. 2020 RiAG Wittke 09.04.2020 (Abgabedatum des Gutachtens)

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Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juli 2022
  • Frist
    31. August 2022
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Wolfgang Fischer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie oft wurde in …
An DEKRA e.V. Details
Von
Wolfgang Fischer
Betreff
Gutachten für das Amtsgericht Greifswald [#255869]
Datum
29. Juli 2022 08:21
An
DEKRA e.V.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie oft wurde in den Jahren 2019, 2020 und 2021 der Dekra-Sachverständige Dr. Frank Mauroschat (Außenstelle Stralsund, Grünhufer Bogen 100) von welchen Richterinnen und Richtern des Amtsgerichts Greifswald mit der Erstellung von Gutachten beauftragt? Bitte in Tabellenform, z.B. 2020 RiAG Wittke 09.04.2020 (Abgabedatum des Gutachtens)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Fischer Anfragenr: 255869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255869/ Postanschrift Wolfgang Fischer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Fischer

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