Gutachten mit dem Titel "Schutz vor Verhaftung von Zeugen vor einem Untersuchungsausschuss"

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Das Gutachten mit dem Titel "Schutz vor Verhaftung von Zeugen vor einem Untersuchungsausschuss".

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Oktober 2013
  • Frist
    30. November 2013
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Gutachten mi…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten mit dem Titel "Schutz vor Verhaftung von Zeugen vor einem Untersuchungsausschuss"
Datum
29. Oktober 2013 12:36
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gutachten mit dem Titel "Schutz vor Verhaftung von Zeugen vor einem Untersuchungsausschuss".
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Ihr Antrag vom 29. Oktober 2013 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in der Anlage übersende ich Ihnen das Schrei…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Ihr Antrag vom 29. Oktober 2013
Datum
31. Oktober 2013 13:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in der Anlage übersende ich Ihnen das Schreiben vom 31. Oktober 2013 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Schmidt-Hederich

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Deutscher Bundestag
Ihre E-Mail vom 29. Oktober 2013 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zu Ihrem Antrag vom 29. Oktober 2013 übers…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Ihre E-Mail vom 29. Oktober 2013
Datum
12. November 2013 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zu Ihrem Antrag vom 29. Oktober 2013 übersende ich im Anhang den Bescheid vom 7. November 2013. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Schmidt-Hederich