Gutachten Prüfungsausschuss B.Ed / M.Ed. Informatik 2019

Alle Gutachten und Stellungnahmen aus dem Jahr 2019, die Grundlage für die Entscheidungen des Prüfungsausschusses B.Ed. Informatik und M.Ed. Informatik über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die nicht nicht an der Universität Tübingen abgelegt wurden, waren.

Ich weise darauf hin, dass bei der Anerkennung von Prüfungsleistungen um Verwaltungsakte handelt, die nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 84, 34 <50> und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 92, 88 <96> gerichtlich voll überprüfbar sind. Dem Prüfungsausschuss steht hier kein Beurteilungsspielraum zu, die Gefahr der „Ausforschung von Prüfungsunterlagen und Prüfungsergebnissen“ (amtliche Begründung zur Verabschiedung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes) ist damit ausgeschlossen. Es handelt sich daher nicht um Informationen, die nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG zum Schutz der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit ausgenommen sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Juli 2020
  • Frist
    19. August 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Gutachten un…
An Universität Tübingen Details
Von
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Betreff
Gutachten Prüfungsausschuss B.Ed / M.Ed. Informatik 2019 [#193104]
Datum
20. Juli 2020 09:38
An
Universität Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Gutachten und Stellungnahmen aus dem Jahr 2019, die Grundlage für die Entscheidungen des Prüfungsausschusses B.Ed. Informatik und M.Ed. Informatik über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die nicht nicht an der Universität Tübingen abgelegt wurden, waren. Ich weise darauf hin, dass bei der Anerkennung von Prüfungsleistungen um Verwaltungsakte handelt, die nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 84, 34 <50> und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 92, 88 <96> gerichtlich voll überprüfbar sind. Dem Prüfungsausschuss steht hier kein Beurteilungsspielraum zu, die Gefahr der „Ausforschung von Prüfungsunterlagen und Prüfungsergebnissen“ (amtliche Begründung zur Verabschiedung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes) ist damit ausgeschlossen. Es handelt sich daher nicht um Informationen, die nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG zum Schutz der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit ausgenommen sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193104/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten Prüfungsausschuss B.Ed / M.Ed. Informa…
An Universität Tübingen Details
Von
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Betreff
AW: Gutachten Prüfungsausschuss B.Ed / M.Ed. Informatik 2019 [#193104]
Datum
26. August 2020 10:07
An
Universität Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten Prüfungsausschuss B.Ed / M.Ed. Informatik 2019“ vom 20.07.2020 (#193104) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193104/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten Prüfungsausschuss B.Ed / M.Ed. Informa…
An Universität Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten Prüfungsausschuss B.Ed / M.Ed. Informatik 2019 [#193104]
Datum
27. August 2020 15:06
An
Universität Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten Prüfungsausschuss B.Ed / M.Ed. Informatik 2019“ vom 20.07.2020 (#193104) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Dies ist die letzte Aufforderung meinerseits, danach werde ich Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193104/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Universität Tübingen
Kein Nachrichtentext
Von
Universität Tübingen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. September 2020
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bad…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gutachten Prüfungsausschuss B.Ed / M.Ed. Informatik 2019“ [#193104] [#193104]
Datum
11. September 2020 09:14
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/193104/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da es sich bei der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen um Verwaltungsakte handelt, bei der keine neue Beurteilung oder Prüfung der Leistungen vorgenommen wird (die Leistungen wurden bereits von der auszustellenden Stelle bewertet), läuft diese Argumentation ins Leere. Auch die Formulierung "Prüfling" wird daher irreführend verwendet. Auch kann ich nicht erkennen, was "vorbereitende Entscheidungen" sein sollen. Die Gutachten bieten allenfalls eine Entscheidungshilfe. Grundsätzlich geht es hier lediglich um den Verwaltungsakt, fremde Studien- und Prüfungsleistungen anzuerkennen oder mit einer substanziellen Begründung abzulehnen. Diese Ablehnung ist gerichtlich voll überprüfbar und unterliegt keinem Ermessensspielraum. Diese Informationen können also nicht unter die Bereiche nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG fallen. Ich verweise dazu noch einmal ausdrücklich auf meinen ursprünglichen Antrag. Ferner halte ich Gebühren in Höhe "von bis zu 60€" für einen ablehnenden Bescheid als rechtswidrig. Damit wird offenbar versucht, eine abschreckende Wirkung zu erzeugen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 193104.pdf - 2020-09-01_1-01-09-20-lifg-antwort-gutachten.pdf Anfragenr: 193104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193104/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten Prüfungsausschuss B.Ed / M.Ed. Informatik 2019“ [#193104] [#193104]
Datum
11. September 2020 09:14
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 01.09.2020 // Az: III – 0557.9 [#193104] Sehr geehrteAntragsteller/in die rechtliche Prüfun…
An Universität Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 01.09.2020 // Az: III – 0557.9 [#193104]
Datum
22. September 2020 09:09
An
Universität Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die rechtliche Prüfung wird noch einige Tage in Anspruch nehmen. Ich gebe Ihnen innerhalb der nächsten 2 Wochen Bescheid, ob ich die Anfrage aufrecht erhalten werde. Falls es für die Rückmeldung jedoch eine (kürzere) Frist gibt, bitte ich Sie, mir dies mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193104/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 01.09.2020 // Az: III – 0557.9 [#193104] Sehr geehrteAntragsteller/in in Antwort auf Ihr Sc…
An Universität Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 01.09.2020 // Az: III – 0557.9 [#193104]
Datum
5. Oktober 2020 11:42
An
Universität Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Antwort auf Ihr Schreiben vom 01.09.2020 erhalte meine Anfrage aufrecht. Ferner mögen Sie mir die Rechtsgrundlage für Ihre Kostenankündigung nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193104/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Universität Tübingen
Antwort Nachfrage bzgl. Gebühren
Von
Universität Tübingen
Via
Briefpost
Betreff
Antwort Nachfrage bzgl. Gebühren
Datum
4. November 2020
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 19.10.2020 // Az: III – 0557.9 // LIFG-Anfrage [#193104] Sehr geehrteAntragsteller/in in Ih…
An Universität Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 19.10.2020 // Az: III – 0557.9 // LIFG-Anfrage [#193104]
Datum
7. November 2020 10:21
An
Universität Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Schreiben vom 19.10.2020, hier eingegangen am 04.11.2020, geben Sie die Rechtsgrundlage für Gebühren bei Tätigkeiten nach dem Landesinformationsgesetz an. Welche Auskunftstätigkeit allerdings bei Ablehnung ausgeübt wird, dürfen Sie dann gerne im Bescheid ausführen. Der Landesdatenschutzbeauftragte wird ebenfalls eine Kopie Ihres Schreibens bekommen. Ferner weise ich darauf hin, dass seit meiner Rückmeldung bereits mehr als 30 Tage vergangen sind und die Frist für die Beantwortung abgelaufen ist. Ich erwarte daher unter letzter Fristsetzung von 14 Tagen einen ordentlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung gem. § 58 VwGo. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193104/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Universität Tübingen
Ablehnung
Von
Universität Tübingen
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung
Datum
26. November 2020
Status
Warte auf Antwort

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