Gutachten Prüfungsausschuss B.Ed / M.Ed. Informatik 2019
Alle Gutachten und Stellungnahmen aus dem Jahr 2019, die Grundlage für die Entscheidungen des Prüfungsausschusses B.Ed. Informatik und M.Ed. Informatik über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die nicht nicht an der Universität Tübingen abgelegt wurden, waren.
Ich weise darauf hin, dass bei der Anerkennung von Prüfungsleistungen um Verwaltungsakte handelt, die nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 84, 34 <50> und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 92, 88 <96> gerichtlich voll überprüfbar sind. Dem Prüfungsausschuss steht hier kein Beurteilungsspielraum zu, die Gefahr der „Ausforschung von Prüfungsunterlagen und Prüfungsergebnissen“ (amtliche Begründung zur Verabschiedung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes) ist damit ausgeschlossen. Es handelt sich daher nicht um Informationen, die nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG zum Schutz der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit ausgenommen sind.
Anfrage abgelehnt
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Datum20. Juli 2020
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19. August 2020
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- Betreff
- Gutachten Prüfungsausschuss B.Ed / M.Ed. Informatik 2019 [#193104]
- Datum
- 20. Juli 2020 09:38
- An
- Universität Tübingen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- AW: Gutachten Prüfungsausschuss B.Ed / M.Ed. Informatik 2019 [#193104]
- Datum
- 26. August 2020 10:07
- An
- Universität Tübingen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- AW: Gutachten Prüfungsausschuss B.Ed / M.Ed. Informatik 2019 [#193104]
- Datum
- 27. August 2020 15:06
- An
- Universität Tübingen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Universität Tübingen
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Datum
- 1. September 2020
- Status
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- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Gutachten Prüfungsausschuss B.Ed / M.Ed. Informatik 2019“ [#193104] [#193104]
- Datum
- 11. September 2020 09:14
- An
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten Prüfungsausschuss B.Ed / M.Ed. Informatik 2019“ [#193104] [#193104]
- Datum
- 11. September 2020 09:14
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
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- Betreff
- AW: Ihr Schreiben vom 01.09.2020 // Az: III – 0557.9 [#193104]
- Datum
- 22. September 2020 09:09
- An
- Universität Tübingen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- AW: Ihr Schreiben vom 01.09.2020 // Az: III – 0557.9 [#193104]
- Datum
- 5. Oktober 2020 11:42
- An
- Universität Tübingen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Universität Tübingen
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- Briefpost
- Betreff
- Antwort Nachfrage bzgl. Gebühren
- Datum
- 4. November 2020
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Ihr Schreiben vom 19.10.2020 // Az: III – 0557.9 // LIFG-Anfrage [#193104]
- Datum
- 7. November 2020 10:21
- An
- Universität Tübingen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Universität Tübingen
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- Briefpost
- Betreff
- Ablehnung
- Datum
- 26. November 2020
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 8. Dezember 2020 14:18
- Status
- Warte auf Antwort
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