Gutachten Schuppen 3

- das oder die Gutachten über den Wert der Immobilie Schuppen 3.

Ich verweise hierzu auf § 6b BremIFG und § 11 Absatz 4 Punkt 2 BremIFG.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. September 2016
  • Frist
    28. Oktober 2016
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das…
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Betreff
Gutachten Schuppen 3 [#17947]
Datum
24. September 2016 14:05
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das oder die Gutachten über den Wert der Immobilie Schuppen 3. Ich verweise hierzu auf § 6b BremIFG und § 11 Absatz 4 Punkt 2 BremIFG.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte erneut um Empfangsbestätigung für meine Anfrage "Gutachten Schuppen…
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Betreff
AW: Gutachten Schuppen 3 [#17947]
Datum
19. Oktober 2016 19:44
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte erneut um Empfangsbestätigung für meine Anfrage "Gutachten Schuppen 3 [#17947]" vom 24.09.2016. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte erneut um Empfangsbestätigung für meine Anfrage "Gutachten Schuppen…
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Betreff
AW: AW: Gutachten Schuppen 3 [#17947]
Datum
25. Oktober 2016 18:57
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte erneut um Empfangsbestätigung für meine Anfrage "Gutachten Schuppen 3 [#17947]" vom 24.09.2016. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage "Gutachten Schuppen 3 [#17947]" vom 24.09.2016 haben wir erhalt…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: Gutachten Schuppen 3 [#17947]
Datum
28. Oktober 2016 14:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage "Gutachten Schuppen 3 [#17947]" vom 24.09.2016 haben wir erhalten und werden diese baldmöglichst bearbeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens bei zugleich eingeschränkten personellen Ressourcen bis zu einer Bearbeitung einige Zeit vergehen kann. Wir werden zu gegebener Zeit wieder unaufgefordert auf Sie zukommen und Sie über den Sachstand informieren. Sollten in der Zwischenzeit eine Änderung der Sachlage eintreten, wären wir Ihnen für eine entsprechende Nachricht dankbar. Vielen Dank und beste Grüße