Gutachten Taser
Antrag nach dem SächsTranspG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Gutachten, die in Ihrer Behörden vorliegen, von ihr in Auftrag gegeben wurden oder in Entscheidungen der Behörde eingeflossen sind, die Elekroimpulsgeräte (sog. Taser) behandeln, insbesondere alle Gutachten, die im Rahmen der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Zulassung des Elektroimpulsgerätes „Taser“ beim Spezialeinsatzkommando des Freistaates Sachsen herangezogen wurden.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes.
Ergänzend verweise ich darauf, dass es sich bei den angeforderten Dokumenten um Unterlagen handelt, die gemäß §8 SächsTranspG zukünftig einer grundsätzlichen Veröffentlichungspflicht unterliegen, weshalb keine Versagensgründe gemäß §5 SächsTranspG herangezogen werden können. Zudem wurde Ihre Behörde bekanntermaßen bereits mehrfach durch die LfDI Sachsen darauf hingewiesen, dass die Aufsichtsbehörde die Rechtsauffassung vertritt, dass veröffentlichungspflichtige Informationen gemäß §8 SächsTranspG aktuell bereits unter die Pflicht der Herausgabe auf Antrag fallen und es keine aufschiebende Wirkung bis zur Einrichtung der Transparenzplattform gibt.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage.
Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum23. August 2023
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26. September 2023
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