Gutachten über die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU

Sie haben vermutlich 2006 oder 2007 ein Gutachten über die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU beauftragt, das im Mai 2007 vorgelegt wurde.

Ich bitte um Herausgabe des Gutachtens.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2022
  • Frist
    23. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie haben vermutl…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten über die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU [#238360]
Datum
21. Januar 2022 09:58
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie haben vermutlich 2006 oder 2007 ein Gutachten über die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU beauftragt, das im Mai 2007 vorgelegt wurde. Ich bitte um Herausgabe des Gutachtens.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238360/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr Antragsteller/in auf Ihren am 21.Januar 2022 an die Beauftragte der Bundessregierung für Kultur und Medien g…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
K11-13002/22#4 Gutachten über die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU [#238360]
Datum
24. Januar 2022 17:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihren am 21.Januar 2022 an die Beauftragte der Bundessregierung für Kultur und Medien gerichteten Antrag, Ihnen das im Mai 2007 vorgelegte Gutachten über die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU herauszugeben, ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihrem Antrag auf Informationszugang wird stattgegeben. Wir übersenden Ihnen das Gutachten in den nächsten Tagen an Ihre Postadresse. 2. Für den Informationszugang werden keine Gebühren erhoben. Ich weise Sie darauf hin, dass das Gutachten urheberrechtlichen Schutz genießt, der einer nicht durch den Berechtigten autorisierten Veröffentlichung oder Vervielfältigung entgegensteht. Bitte beachten Sie, dass auch das Zitieren von unveröffentlichten Werken nach dem Urheberrecht nicht gestattet ist. Das übermittelte Gutachten ist unveröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Gutachten über die Beschäftigung ehemaliger MfD-Angehöriger bei der BStU
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Via
Briefpost
Betreff
Gutachten über die Beschäftigung ehemaliger MfD-Angehöriger bei der BStU
Datum
27. Januar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
403,6 KB